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eressen der einzelnen Versicherungszweige auch solche vor-
welche das Privatversicherungswesen in seiner Gesamtheit auf
erühren. Angesichts der damals unmittelbar bevorstehenden
r Regelung der öffentlich-rechtlichen Beziehungen der Pri-
^gsgesellschaften (auf Grund des umgearbeiteten Gesetzent-
h Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen)
gemeinschaftliches Vorgehen aller in Deutschland
rivatversicherungsgesellschaften dringend notwendig. Der da-
mde Entwurf enthielt Bestimmungen, deren Ausscheidung
rng allen Gesellschaften höchst erwünscht war. Nach Z 1 der
ses Schutzverbandes ist sein Zweck „die Wahrnehmung und
der allen in Deutschland arbeitenden Privatversicheruugs-
,.gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, sowie die Beseitigung
len im Privatversicherungs-Wesen". „Desgleichen soll der
ein Bollwerk gegen die Verstaatlichungsbestre-
n und auf die Beseitiguug ungerechtfertigter steuerfiskalischer
^ nwirken, unter denen die Privatversicherungs-Gesellschafteu
r zu leiden habend) Sodann will der Schntzverband ver-
! zu nehmen auf die bevorstehende Kodifizierung des Versiche-
wwie auf alle solche Handlungen der Behörden, die allge-
en der Gesellschaften berühren Ferner wird es die Auf-
!ren sein, Mißstände im Privat-Versicherungswesen zu be-
besonders gegen alle volkswirtschaftlich und ver
rechn isch nicht berechtigten Neugründungen
>eu und die Tagespresse zu informieren."
-- Vereinigung der Teutschen Privatversicherung (gegr. 1911).
Führung der Idee einer Organisation, welche die gesamte
t-Assekuranz umfassen sollte, wurde im Jahre 1910 durch
- Rektor der Bayerischen Versicherungsbank (Ritter von Rasp)
nt anderen Gesichtspunkt aus in Angriff genommen. Er
28. Oktober die Generalsekretäre der einzelnen Verbände zu
,lung nach Berlin eingeladen. Da auch versicherungswissen-
en auf die Tagesordnung gesetzt waren, nahm der Deutsche
rsicherungswissenschaft" an den Verhandlungen teil. Man
: die Anlage der Kapitalien von Versicherungsgesellschaften
wen, sowie über die in Aussicht stehende reichsgesetzliche
strivatbeamtenfürsorge. Es wurde anerkannt, daß derartige
das private Versicherungswesen in seiner Gesamtheit be-
-.en interessierten Unternehmungen gemeinsam erörtert Wer
leberhaupt erschien es durchaus wünschenswert, unter den
lschaften eine gewisse Solidarität herzustellen,
deshalb beschlossen, ein Bündnis der verschiedenen Unter-
tionen ins Leben zu rufen. Mit der Ausarbeitung eener
Satzung betraute man eine besondere Kommission, welche
em Vertreter der in Betracht kommenden Verbünde zu-
'°ste Geschäftsführung blieb vorläufig in Handen von Rasp's.
Dezember hatte der eingesetzte Ausschuß den Statuten-
^ rüber auch A. Man es, Moderne Versicherungsprobleme, Berlin