Full text: Die Unternehmerverbände in der Deutschen Privat-Versicherung

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eressen der einzelnen Versicherungszweige auch solche vor- 
welche das Privatversicherungswesen in seiner Gesamtheit auf 
erühren. Angesichts der damals unmittelbar bevorstehenden 
r Regelung der öffentlich-rechtlichen Beziehungen der Pri- 
^gsgesellschaften (auf Grund des umgearbeiteten Gesetzent- 
h Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen) 
gemeinschaftliches Vorgehen aller in Deutschland 
rivatversicherungsgesellschaften dringend notwendig. Der da- 
mde Entwurf enthielt Bestimmungen, deren Ausscheidung 
rng allen Gesellschaften höchst erwünscht war. Nach Z 1 der 
ses Schutzverbandes ist sein Zweck „die Wahrnehmung und 
der allen in Deutschland arbeitenden Privatversicheruugs- 
,.gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, sowie die Beseitigung 
len im Privatversicherungs-Wesen". „Desgleichen soll der 
ein Bollwerk gegen die Verstaatlichungsbestre- 
n und auf die Beseitiguug ungerechtfertigter steuerfiskalischer 
^ nwirken, unter denen die Privatversicherungs-Gesellschafteu 
r zu leiden habend) Sodann will der Schntzverband ver- 
! zu nehmen auf die bevorstehende Kodifizierung des Versiche- 
wwie auf alle solche Handlungen der Behörden, die allge- 
en der Gesellschaften berühren Ferner wird es die Auf- 
!ren sein, Mißstände im Privat-Versicherungswesen zu be- 
besonders gegen alle volkswirtschaftlich und ver 
rechn isch nicht berechtigten Neugründungen 
>eu und die Tagespresse zu informieren." 
-- Vereinigung der Teutschen Privatversicherung (gegr. 1911). 
Führung der Idee einer Organisation, welche die gesamte 
t-Assekuranz umfassen sollte, wurde im Jahre 1910 durch 
- Rektor der Bayerischen Versicherungsbank (Ritter von Rasp) 
nt anderen Gesichtspunkt aus in Angriff genommen. Er 
28. Oktober die Generalsekretäre der einzelnen Verbände zu 
,lung nach Berlin eingeladen. Da auch versicherungswissen- 
en auf die Tagesordnung gesetzt waren, nahm der Deutsche 
rsicherungswissenschaft" an den Verhandlungen teil. Man 
: die Anlage der Kapitalien von Versicherungsgesellschaften 
wen, sowie über die in Aussicht stehende reichsgesetzliche 
strivatbeamtenfürsorge. Es wurde anerkannt, daß derartige 
das private Versicherungswesen in seiner Gesamtheit be- 
-.en interessierten Unternehmungen gemeinsam erörtert Wer 
leberhaupt erschien es durchaus wünschenswert, unter den 
lschaften eine gewisse Solidarität herzustellen, 
deshalb beschlossen, ein Bündnis der verschiedenen Unter- 
tionen ins Leben zu rufen. Mit der Ausarbeitung eener 
Satzung betraute man eine besondere Kommission, welche 
em Vertreter der in Betracht kommenden Verbünde zu- 
'°ste Geschäftsführung blieb vorläufig in Handen von Rasp's. 
Dezember hatte der eingesetzte Ausschuß den Statuten- 
^ rüber auch A. Man es, Moderne Versicherungsprobleme, Berlin
	        
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