Graupen, welche Lurch die Lieferungsbedingungen der Reichs
getreidestelle geregelt sind, stehen durch die Vorschriften der Neichs-
getreideordnung hinsichtlich ihrer Einhaltung jetzt ebenfalls unter
strafrechtlichem Schutze.
Durch die Verordnung des Staatssekretärs des Kriegser
nährungsamts vom 6. November 1917 (RGBl. S. 1014) sind
ferner neue Höchstpreise für Ha fern ährmittel und für
Teigwaren für den Großhandel und den Kleinhandel fest
gesetzt worden, die mit dem 11. November 1917 in Kraft getreten
sind, während gleichzeitig die Höchstpreise für Hafernährmittel
vom 2. November 1916 (RGBl. S. 1242) aufgehoben wurden.
Was zunächst die Hafernährmittel anbelangt, so machte der Aus
fall der Haferernte es erforderlich, die geringen Mengen an Hafer
nährmitteln, die zurzeit hergestellt werden können, den Kranken
und den Kindern vorzubehalten. Die Hafernährmittel sollen dem
nach, abgesehen von den gewöhnlichen Saferflocken, nur in ge-
schlossenen Packungen in den Verkehr gebracht werden. Die Ver
braucherpreise haben gegen die i-m letzten Wirtschaftsjahre
geltenden ebenfalls eine kleine Erhöhung erfahren, und zwar
ist sie hauptsächlich durch die für den Handel notwendig gewordene
Erweiterung der seitherigen Preisspanne begründet.
Bei der P r e i s r e g e I u n g für Teig waren muß noch
beachtet werden, daß der Großhandel zu den festgesetzten Preisen
frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu liefern
hat. Beim Verkaufe im Kleinhandel dürfen Bruchteile eines
Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. Auch
die Herstellerpreise für Hafernährmittel und Teigwaren sind durch
die Lieferungsbedingungen der Reichsgetreidestelle geregelt. Da
es möglich war, daß sich zur Zeit des Erlasses der Verordnung
Teigwaren noch zu höheren Preisen im Handel befanden, war
vorgesehen, daß die Landeszentralbehördcn, Kommunalverbände
und Gemeinden für solche Teigwaren bis zum 30. November 1917
Ausnahmen von den festgesetzten Preisen zulassen konnten.
Die Versorgung mit Nährmitteln aller Art hat sich im Läuse
des Wirtschaftsjahres 1916/17 immer mehr zu einem wichtigen
Ernährungszweige entwickelt. Die Nährmittel bilden nicht nur
die unentbehrliche Grundlage für die Massenspeisungen, sondern
erweisen sich auch für die allgemeine Versorgung als Ergänzung