Object : Taxämter oder private Schätzungen?

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von  350  Mark  pro  Csuadratrute,  die  vor  wenigen  Wochen  noch
zu  200  Mark  pro  Csuadratrute  zu  haben  waren."
sehnliche  Bedenken  richten  sich  gegen  Kaufpreiseund  Kaufpreissammlungen, ­
  besonders  bei  unbebauten  Grundstücken,  während ­
  bei  bebauten  Grundstücken  allerdings  eine  größere  Zuverlässigkeit
gegeben  ist,  da  der  Bodenwert  mit  der  Bebauung  in  der  Regel  ein
konstanterer  wird.
Im  Uebrigen  ist  aber  in  beiden  Fällen  zu  berücksichtigen,  daß
die  Kaufpreise  sehr  oft  verschleiert  werden  und  daß  es  oft  noch  so
großer  Sachkenntnis  nicht  gelingt,  den  Schleier  zu  lüften.  In  dem  einen
Falle  hat  der  Verkäufer,  in  dem  anderen  der  Käufer  die  ganzen  mit
dem  Besitzwechfel  entstehenden  Lasten  zu  tragen.  Lin  äußerst  oft
eintretender  Fall  ist  der,  daß  ein  niedrigerer  Kaufpreis ­
  angegeben  wird  als  vereinbart  ist.  Sehr  oft  —
und  besonders  in  den  letzten  Iahren  ist  dies  der  Fall
—  werden  Wohngrund  st  ücke  unter  Wert  verkauft.  Nebenbei ­
  wirken  aber  noch  eine  große  Anzahl  willkürlicher  Momente  auf
die  Kaufpreise  ein.  Wir  nennen  hier  nur  die  Hypothekenbedingungen  und
die  höhe  der  Anzahlung.  Alles  das  läßt  die  Verwertung  des  Kaufpreises
für  den  Linzelfall  sowohl  wie  für  eine  beschränkte  Zahl  von  Fällen
gewissermaßen  in  der  Luft  schweben.  Anderseits  sind  die  Kaufpreise ­
  zu  statistischen  Zwecken,  zur  Feststellung  gewisser  Tendenzen
usw.  sehr  wohl  verwertbar.  So  kontrollieren  die  Hypothekenbanken
mit  außerordentlich  großem  Erfolge  ihre  Sachverständigen  an  Hand
derselben.
von  nur  geringfügiger  Bedeutung  sind  die  Feuertaxen  und
Feuerversicherungspolizen.  Nicht  selten  schließen  sie  die  Fundamente ­
  aus,  in  anderen  Fällen,  insbesondere  bei  der  privaiversicherung
handelt  es  sich  nur  um  „angegebene",  nicht  tatsächlich  geschätzte  Werte.
Wertvoller  würde  das  in  diesen  Papieren  zu  Grunde  gelegte  Material
sein,  wenn  es  nach  einheitlichen  Gesichtspunkten  geregelt  würde
und  die  Privatversicherung,  was  nicht  mehr  wie  recht  und  billig
wäre,  genau  wie  die  öffentliche,  gezwungen  würde,  nur  den  wirklichen ­
  Gebäudewert  den  Gebäudeversicherungen  zu  Grunde  zu  legen.
Den  größten  Wert  besitzen  in  diesem  Zusammenhange ­
  die  ermittelten  Mietpreise,  allerdings  nur,  soweit  sie
richtig  sind.  Die  privaten  Sachverständigen  legen  daher  gerade  diesem
Hilfsmittel  gegenüber  die  größte  Sorgfalt  an  den  Tag.  Die  Wohnungsmarktstatistik ­
  wird  dabei  vielfach  zu  Hilfe  gezogen,  überhaupt  der
Wohnungsmarkt  genau  studiert.  Daß  die  genaue  Erforschung  der  Einzelheiten ­
  dieses  Hilfsmittels  richtig  und  angebracht  ist,  hat  auch  das
Kaiserliche  Aussichtsamt  für  Privatversicherung  hervorgehoben.  In  dem
Geschäftsbericht«  dieses  Amtes  für  das  Iahr  1908  heißt  es  z.  B.:
„Das  Amt  selbst  mißt  der  Nachprüfung  der  Lrtragswerte
der  Taxen  an  der  Hand  der  tatsächlichen  Mietergebnisse  erhebliches
Gewicht  bei.  Bei  der  Durchsicht  der  Beleihungsnachweisungen
konnte  in  dieser  Richtung  ständig  beobachtet  werden,  daß  die
            
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