Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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Diese  Gutachtervereine  sind  nun  wieder  zu  dem  verbände
Deutscher  Gutachterkammern  zusammen  getreten.  Letzterer  hat  einen
ständigen  Ausschuß  für  Taxwesen  eingesetzt,  der,  seit  einem
Iahre  bestehend,  folgende  Leitsätze,  aufgestellt  hat:
1)  Die  Gutachterkammern  erklären  sich  bereit,  aus  Ersuchen
die  Nachprüfung  von  Taxen  gegen  ein  angemessenes
Honorar,  aber  ohne  Verbindlichkeit  für  die  klammern,  zu
übernehmen.
2)  Jede  Gutachterkammer  wird  verpflichtet,  Taxbücher  einzuführen. ­
  In  diese  Taxbücher  sind  die  wesentlichen  Ergebnisse
aller  von  den'  Nammermitgliedern  aufgestellten  Taxen  tabellarisch ­
  geordnet  einzutragen.  Dieses  Taxbuch  ist  allen
Schätzern,  die  zugleich  llammermitglieder  sind,  zugängig  zu
machen.
3)  Der  verband  deutscher  Gutachter  Kammern  soll  die  Aufsichtsbehörden ­
  der  Sparkassen,  Versicherungsgesellschaften ­
  und  Hypothekenbanken  um  fortlaufende  Zustellung  ihres
statistischen  Materials  über  die  bei  freihändigen ­
  Verkäufen  erzielten  preise  mit  Gegenüberstellung ­
  der  Schätzungswerte  und  der  Namen  der  betreffenden
Taxatoren  bitten.  Der  verband  hat  dieses  Material  an  die
zuständige  Linzelkammer  weiterzugeben,  damit  in  Fällen  übertrieben ­
  hoher  Schätzungen  eine  entsprechende  Einwirkung  auf  die
Schätzer,  gegebenenfalls  durch  das  bei  allen  Nummern  bestehende ­
  Ehrengericht  ermöglicht  wird.
4)  Ls  soll  angestrebt  werden,  Sparkassen,  Hypothekenbanken
und  Versicherungsgesellschaften  zu  veranlassen,  die  Taxen
dem  betreffenden  Schätzer  direkt  in  Auftrag  zu  geben  und
für  die  Gebühren  einzutreten,  um  dadurch  die  Taxatoren ­
  unabhängig  von  den  Darlehenssuchern  zu
stellen.  i
5)  Die  Schätzer  sollen  möglichst  nur  im  eigenen  Grt  taxieren. ­

6)  Der  Ausbau  der  jetzt  bestehenden  freiwilligen  Gutachterkammern ­
  zu  solchen  aus  gesetzlicher  Grundlage,
Standesorganisation  mit  Beitrittszwang,  mit  Straf-  und  Ausfchlußrecht,
  ähnlich  den  Aerzte-  und  Rechtsanwaltskammern,
ist  vom  verbände  Deutscher  Gutachterkammern  anzustreben.
7)  Gleichzeitig  mit  der  Durchführung  der  vorstehenden  Leitsätze
zur  Besserung  des  Taxwesens  ist  eine  einheitliche  Neuregelung ­
  der  gesetzlichen  Vorschriften  über  die
als  mündelsicher  geltende  höhe  er  st  st  eiliger  Hypotheken ­
  anzustreben.  Line  Beleihung  mit  nur  50  Prozent
des  Schätzungswertes,  wie  sie  den  Sparkassen  heute  vorgeschrieben ­
  ist,  entspricht  nicht  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen ­
  unserer  Zeit  und  bildet  einen  Hauptgrund  der  Mißbräuche ­
  im  Schätzungswesen.
            
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