Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Für die Veranlagung der nichtbuchführenden Handwerker und Gewerbetreibenden! zur 
Einkommensteuer für 1926 (Frühjahrsveranlagung 1927) haben .sich die Finanzämter in 
weitem Umfange der Hilfe sogenannter Richtsätze. für die Ermittlunng des steuer- 
pflichtigen Einkommens bedient. Die von den einzelnen Landesfinanzämtern für das Hand- 
werk aufgestellten Sätze sind in der nachfolgenden Zusamenstellung auf Grund der von den 
deutschen Handwerks- und Gewerbekammern beigebrachten Unterlagen wiedergegeben. Die Zu- 
3ammenstellung zerfällt in einen fachlichen Teil(Seite 3 bis 154) und einen Anhang (Seite 154bis 168). 
Der fachliche Teil ist gegliedert. nach 48 Handwerkszweigen in alphabetischer Reihenfolge und 
innerhalb derselben nach den einzelnen Landesfinanzämtern, soweit sie Richtsätze für das be- 
treffende Handwerk aufgestellt haben. Der Vollständigkeit halber sind zum Teil auch die Vorschläge 
der Handwerksorganisationen aufgenommen worden. Der Anhang enthält einige Rundverfügungen 
und Anweisungen von Landesfinanzämtern (Kassel, Darmstadt, Hannover, Karlsruhe, Königsberg, Stutt- 
gart) über die Handhabung der Richtsätze sowie je ein Merkblatt des Landesausschusses und der Landes- 
fachverbände des sächsischen Handwerks, Dresden, und der Arbeitsgemeinschaft des Württem- 
bergischen Handwerks, Reutlingen, zur F rühjahrsveranlagung 1927, 
In der Zusammenstellung sind die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser (Sitz Bremen) 
nicht mit aufgeführt. Das Landesfinanzamt Oldenburg hat Richtsätze für die einzelnen Hand- 
werkszweige nicht aufgestellt. Die Gewerbekammer Bremen hat mitgeteilt, daß sie nach lang- 
wierigen ergebnislosen Verhandlungen darauf habe verzichten müssen, dem Landesfinanzamt solche 
Richtsätze vorzuschlagen, und sich darauf beschränkt habe, Sachverständige für die Unterstützung 
der Finanzämter bei der Beurteilung von Einzelfällen zu benennen. 
Der Hauptzweck der Zusammenstellung ist, den Handwerksorganisationen für die zukünftigen 
Verhandlungen mit. den Finanzämtern wegen der Einkommenbesteuerung der nichtbuchführenden 
Handwerker genaue zahlenmäßige Unterlagen an die Hand: zu geben. 
Hannover, Prinzenstraße 20, im November 1927. 
Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag, 
Reichsverband des Deutschen Handwerks.
	        
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