Full text: Die deutsche Kaliindustrie

lagen erhebliche Unkosten verursachte, die bei der allgemeinen Kapital- 
knappheit nur durch Aufnahme von Anleihen und Bankschulden gedeckt 
werden konnten. ; 
Zu Beginn des Jahres 1925 beantragte daher das Kalisyndikat 
unter Einreichung umfangreicher Unterlagen eine Preiserhöhung, über 
die in mehreren Sitzungen des Reichskalirats verhandelt wurde. Hier- 
bei vertraten das Kalisyndikat und die Werksbesitzer den Standpunkt, 
daß bei den meisten Werken die Gestehungskosten nicht mehr in Ein- 
klang mit den geltenden Preisen ständen. Durch die neuen Lohnauf- 
besserungen, die in dieser Zeit zwischen den Tarifverbänden vereinbart 
wurden, mußten sich ihrer Ansicht nach die Betriebsverhältnisse dieser 
Anlagen noch weiter verschlechtern. Eine große Zahl der Werke sähe 
sich daher, wenn die vom Kalisyndikat beantragte Preiserhöhung nicht 
bewilligt werde, gezwungen, den Betrieb einzustellen und die Arbeiter 
zu entlassen. Da die Stillegungsaktion bereits in großem Umfange 
durchgeführt war, handelte es sich im allgemeinen um Kaliwerke, deren 
Betrieb bisher noch als wirtschaftlich und leistungsfähig angesehen 
worden war. Auch die Kaliprüfungsstelle warnte davor, die Betriebs- 
einstellungen in dem bisherigen beschleunigten Tempo durchzuführen, 
um zu große volkswirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Bereits jetzt 
war es nicht immer möglich gewesen, die entlassenen Arbeiter in anderen 
[ndustriezweigen unterzubringen oder sie in andere Industriegegenden 
zu verpflanzen. Die Zahl der Arbeitslosen hatte daher in den Industrie- 
bezirken, die von der Stillegung am meisten betroffen wurden, erheblich 
zugenommen, Durch eine angemessene Preiserhöhung würde der Kali- 
industrie Gelegenheit gegeben werden, die Auswahl der etwa für eine 
Stillegung noch in Betracht kommenden Anlagen mit Ruhe und Sorgfalt 
vorzunehmen, so daß die bei jeder Stillegung auftretenden Nachteile 
nach Möglichkeit ausgeglichen werden könnten, 
Aus diesen Gründen beschloß der Reichskalirat am 24. März 1925 
gegen die 4 Stimmen der Vertreter der Landwirtschaft eine, wenn auch 
nicht erhebliche Erhöhung der Inlandhöchstpreise, indem mit Wirkung 
vom 16. April 1925 folgende Neufestsetzung getroffen wurde: 
Salzsorte 
Carnallit 9—12% 
Rohsalze 12—15 „ 
Düngesalze 18—22 
5 28—82 
» . 38—42 „ 
Chlorkalium 50—60 
»” über 60 ”„ 
Schwefels. Kali » 42, 
. Kalimagnesia 
Ende 
1918 
Do. 
8,50 
10,— 
An 
+ 
‚4,50 
5,50 
— 
— 
LT 
Am Am 
1.1. 1924 16. 4. 1928 
Pie. | Pfe. 
6,89 
8,17 
11,25 
14,50 
15,75 | 
27,— 
29,— 
31,25 
28,85 
7,56 
8,97 
12,24 
15,64 
16,68 
»7,— 
29,— 
31,25 
28,85 | 
Steigerung bzw. 
Minderung 
am 16. 4. 1925 
gegenüber 
1918 [1.1.1024 
% 2% 
— 11,06 
- 10,30 
— 12,57 
- 7,86 
7,61 
10,71 
6,94 
+9,72 
tr 9,79 
+ 8,80 
7,86 
+. 5,90
	        
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