Kraft- und Wärmeverbrauch der Kaliwerke
je dz Reinkali.
Rohbraunkohle
dz
‚922
923
924
925
‚926
927
HR
28
1
8
2.1
2,0
1,8
15
Die ermittelten Zahlen stellen das Kohlenäquivalent des Wärme-
und Kraftverbrauchs dar, gleichgültig ob Rohbraunkohle, Braunkohlen-
briketts oder elektrische Energie bezogen worden sind. Die Bewegung
der Zahlen spiegelt zum Teil die Fortschritte auf wärmetechnischem
Gebiet wider, in der Entwicklung von 1926 zu 1927 auch die Verbesse-
rung, die mit der erhöhten Erzeugung möglich war. Gerade sie zeigen,
in wie starkem Maße der Kohlenverbrauch in seinem absoluten Umfang
von dem jeweiligen Beschäftigungsgrad der Werke unabhängig ist und
je Einheit Reinkali günstig oder ungünstig von dem Ausnutzungsgrad
üer vorhandenen Anlagen der Industrie beeinflußt wird. Auch der
Materialverbrauch der Werke ist in wichtigen Teilen von ihrer jewei-
ligen Ausnutzung unabhängig, so daß die Konzentration der Betriebe
und Erhöhung ihrer Ausnutzung ihn je Einheit der Förderung und Er-
zeugung ermäßigt hat.
Einwirkungen auf die Belegschaftsverhältnisse.
In der deutschen Kaliindustrie wurden: (einschließlich der elsäßi-
schen Werke) im Jahre 1913 32 258 Arbeiter beschäftigt. Davon ent-
ßelen auf das heutige deutsche Reichsgebiet 30932 Arbeiter. Sie
wurden nach ihrer Tätigkeit im eigentlichen Kaliwerkebetrieb und in
Nebenbetrieben nicht unterschieden. Die Gesamtsumme, die im Jahre
1913 (altes Reichsgebiet) an die Arbeiter der Kaliindusetrie gezahlt
wurde, betrug rund 44 684 000 M*); wenn man annimmt, daß 1913 im
Elsaß und im übrigen damaligen deutschen Reichsgebiet gleiche Lohn-
verhältnisse bestanden, so ergibt sich für die im heutigen Reichsgebiet
1913 beschäftigten Arbeiter der Kaliindustrie einschließlich der in den
Nebenbetrieben Beschäftigten eine Gesamtlohnsumme von 42 852 000 M.
Der Durchschnittslohn je Mann und Schicht stellte sich im Jahre 1913
auf 4,38 M. Über die Entwicklung der Arbeiterzahl, der Lohnsumme
und des Durchschnittslohnes in den Jahren seit der Stabilisierung gibt
lie folgende Tabelle Auskunft.
1) Sämtliche Zahlen nach Angabe der Kaliprüfungsstelle.
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