tungen und der Familienkalender. Geeignete Anlässe, wie beispiels-
weise die jährlich stattfindende D. L. G.-Ausstellung, werden zur Ent-
faltung einer ganz besonders ausgedehnten Propaganda benutzt.
Die Gestaltung der Eisenbahntarife für Kali und
die Frachtberechnung. '
Gestaltung der Eisenbahn-Gütertarife für Kali
a) vor dem Kriege,
Vom 15. Januar 1894 bis zum 31. August 1919 tarifierten rohe Kali-
salze (Carnallit, Kainit, Hartsalz), Kalidüngesalze bis 42% Rein-
gehalt, schwefelsaure Kalimagnesia und Kieserit, wenn sie zum Düngen
oder zur Herstellung von Düngemitteln Verwendung fanden, im Deut-
schen Eisenbahngütertarif zum Ausnahmetarif 3 (Kalitarif). Dieser
Ausnahmetarif war gebildet durch Einrechnung: einer Abfertigungs-
gebühr von 7 Pfg. für 100 kg und einer Streckenfahrt für einen Tonnen-
kilometer von 2,2 Pfg. für die ersten 200 km unter Anstoß von 1,8 Pfg.
pro Tonnenkilometer für 201 bis 350 km und 1 Pfg. pro Tonnenkilometer
für Entfernungen über 350 km. In gewissen Fällen wurde dieser Tarif
ermäßigt.
Sendungen der vorerwähnten Salzsorten zu gewerblichen oder zu
Badezwecken tarifierten nach dem Spezialtarif III (ohne Abzug). Nach
dem gleichen Tarif wurden auch Chlorkalium und schwefelsaures Kali
verfrachtet. Der Spezialtarif III setzte sich zusammen aus einer Ab-
fertigungsgebühr, die für Entfernungen bis 50 km 6 Pfg., von 51 bis
100 km 9 Pfg. und über 100 km 12 Pfg. für 100 kg betrug, und aus einer
Streckenfracht für ein Tonnenkilometer von 2,6 Pfg. für die ersten
100 km unter Anstoß von 2,2 Pfg. pro Tonnenkilometer für die Entfer-
nungen über 100 km. Frachtermäßigungen ähnlich denjenigen für
Kaliroh- und Kalidüngesalze gab es vor dem Kriege für Chlorkalium
and schwefelsaures Kali nicht. Für die Ausfuhr bestand — abgesehen
von der vorerwähnten Frachtermäßigung für Österreich-Ungarn und
außer dem für Güter aller Art gültigen Ausnahmetarife S41 für die
Unterweserhäfen — auf den deutschen Eisenbahnen keine Frachtbegün-
stigung für Kalisalze.
Vom 1. September 1919 bis 1. August 1927 wurden die Frachten
für Kalisalze mehrfach geändert. Die Änderungen beruhten zum Teil
auf der Inflation, zum Teil auf den Neuregelungen des Normalgüter-
tarifes vom 1. Dezember 1920 und 1. August 1927 sowie auf der Ein-
führung von Ausnahmetarifen für Düngemittel.
b) Gegenwärtig.
Es tarifieren. jetzt im Deutschen Eisenbahngütertarif (Teil IB vom
|. April 1928) schwefelsaures Kali nach Klasse D, Chlorkalium nach
Klasse F und rohe Kalisalze (Carnallit, Kainit, Hartsalze), Kalidünge-
3alze bis 42%. sowie schwefelsaure Kalimagnesia nach Klasse G. Be-
rechnet sind die Frachtsätze dieser Klassen — einechließlich 7 % Ver-
kehrssteuer — nach folgenden Einheitssätzen:
vv
at