Sachverständiger Köhler: Vorteile, die:aus der Bildung eines
Trusts entstehen ‚könnten, :können darin. liegen, daß :eine. weitere‘ Zık-
sammenlegung. auf. nach weniger Werke. erfolgt, ‚als .heute in Betrieb
sind. Wir glauben. nun, :daß heute. schon: die Zusammenlegung: von
220 auf 40 betriebene Werke so stark ist, daß eine wirklich nennens-
werte weitere Zusammenlegung :mit einer. Verbilligung der Betriebs-
kosten nicht mehr möglich ist. Man kann nicht nur die guten, billig
arbeitenden Werke in Betrieb “halten, sondern ’man muß aus verschie-
denen Gründen oft auch Werke; die wegen der Lagerungsverhältnissd
etwas höhere . Betriebskosten verursachen, mit in Betrieb nehmen, uni
einzelne Salzsorten herstellen zu können... Im übrigen ‘bestehen aber auch
gegen den "Trust noch deshalb Bedenken, ‚weil die: Konzerne; die infolge
der Qualität ihrer Lagerstätten oder auch durch vörsichtiges Finanz-
gebaren und. sonstige Maßnahmen einen güten: finanziellen Stand er:
reicht haben, nicht ‘geneigt sind, anderen. Konzernen,-die eine größere
Belastung auf sich genommen. haben, zu helfen, diese. auf stärkere
Schultern zu verteilen. . Aber der Hauptgesichtspunkt ist, daß eine wei
tere: nennenswerte Zusammenlegung schon aus betrieblichen Gründen
kaum zu,‚erreichen ist, und eine Verbilligung der heutigen Betriebskosten
durch weitere Zusammenlegung in einen Trust praktisch nicht mehr
möglich ist. 4
Sachverständiger Lotz: Wir können uns- von ‘einem derartigen
Trust nicht die Vorteile versprechen, die vön zwei großen Konzernen:
Wintershall und Burbach; zunächst angenommen werden.‘ Eine weitere
Zusammenlegung der Werke würde durch den Trustgedanken nicht. in
erheblichem Maße beschleunigt. werden. : Jeder. dieser jetzt noch vor:
handenen größeren‘ Konzerne ist in den letzten Jahren schon in sich
so bestrebt gewesen, die Rationalisierung‘ seiner Betriebe durchzuführen,
daß selbst bei. Zusammengehen in einem Trust diese Bestrebungen kaum
noch allzu sehr. gesteigert werden könnten: Die bis jetzt parallel
laufenden Bemühungen und Bestrebungen der drei einzelnen Konzerne
für die Weiterentwicklung der Kaliindustrie — ich denke dabei an Misch-
dünger, Kalistickstoff und ähnliche Dinge — sollen nicht etwa dadurch
irgendwie beschränkt werden; daß nun die sämtlichen Werke in einem
großen Trust zusammengefaßt, werden. Ich glaube vielmehr, daß, wenn
eine ganze Reihe von selbständigen Unternehmungen auf diesem Gebiete
mitarbeitet und bei diesen‘ Entwicklungsmöglichkeiten tätig ist, viel-
leicht noch eher gewisse Möglichkeiten erfaßt werden, die von: einem
zusammengefaßten Trust doch ‚nicht in dem Maße herausgefunden
werden könnten. Da spielt natürlich auch der gegenseitige Ehrgeiz
der einzelnen Konzerne etwas mit, der ausgeschaltet wäre, wenn man
in einem Trust zusammengefaßt wäre. Für die Preußag gelbst sprechen
noch. gewisse andere Umstände mit: Nach dem Kaligesetz steht ja der
Preußag das Recht zu, noch einen weiteren Kalischacht niederzubringen.
Dieses uns. durch das Gesetz gesicherte Recht möchten wir nicht ohne
weiteres aufgeben, Wir möchten. auch den sehr: reichen Felderbesitz nicht
aufgeben, den die. Preußsg.vom preußischen Stäate bekömmen hat, der
zwar im ‚Augenblick nur im Rahmen der: in Betrieb befindlichen: Pro-
duktionsstätten ausgeschöpft werden kann, der aber vielleicht‘ später
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