Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

VI. Kapitel. 
derartigen Lage die nicht durch Anspruch begründet wurde und 
nicht die Möglichkeit dafür bietet, daß der jemanden betreffende 
[nteressengesamtzustand durch eines Anderen Erfahrung besonderen 
Verhaltens jenes „Jemand“ verschlechtert wird. So frägt etwa jener, 
der krank ist: „Was soll ich tun?“ und behauptet mit dieser Frage 
seinen Wunsch, zu wissen, wie er „weiteres Kranksein“ verhindern 
könne und es antwortet etwa der Gefragte: „Sie sollten ausspannen!“, 
womit er meint, es bestehe eine Lage, kraft welcher weiteres „Arbeiten“ 
des A seinen Gesundheitszustand weiter verschlechtern würde. Durch 
die letztere Erweiterung des Sinnes des Wortes „Sollen“ gelangt man 
denn auch dazu, „Gesolltes“ als „Richtiges“ schlechtweg zu deuten. 
Wenn man aber nicht klar weiß, was der eigentliche und ur- 
sprüngliche Sinn des Wortes „Sollen“ ist, muß man allerdings in 
Verlegenheit geraten, zu erklären, wieso es zu derart verschiedenem 
Sinne gelangt ist, während sich mit jenem klaren Wissen jene Erklä- 
rung‘ sehr leicht und ungezwungen ergibt, da eben der Sinn des Wortes 
„Sollen“ von seinem eigentlichen und ursprünglichen Sinne aus in zwei- 
facher Richtung erweitert wurde, Aus der Unklarheit des Wissens 
um das Gegebene „Sollen“ erklärt es sich aber, daß das bis zum Über- 
drusse häufig gebrauchte Wort „Sollen“ in geheimnisvolle Sinnnebel ge- 
taucht und dann zum Bausteine mächtiger Dichtungen verwendet wurde, 
zu welchen Unternehmungen insbesondere ein berühmter „Erkenntnis- 
kritiker“ durch seine unglückselige Antithese von „Sein“ und „Sollen“ 
angetrieben hat. Indes ist „Sein“ nichts anderes als „Welt“, „Wirklich- 
keit“, d. i. die Gesamtheit der Wirkensverkettungen, „Sollen“ hingegen 
nichts anderes als besondere Lage, in welcher sich besondere Allgemeine 
finden, die als grundlegende Bedingungen für weitere Wirklichkeit in 
Betracht kommen. Sagt also jemand in besonderem Zeitpunkte „Das 
ist“ und „Jenes soll sein“, so meint er mit der ersteren Rede: „Das 
findet sich gegenwärtig in der Welt“, mit der zweiten Rede aber: „Es 
Endet sich gegenwärtig in der Welt besondere Möglichkeit dafür, daß 
durch das Gegenteil jenes Verhaltens jemandes Interessengesamtzustand 
verschlechtert wird“. Das, was gegenwärtig „sein soll“, „ist“. aller- 
dings gegenwärtig‘ nicht und wird vielleicht auch niemals sein, aber es 
gibt keine „Welt des Sollens“, die eine andere Welt wäre, als die 
„Welt des Seins“, mit jedem Soll-Urteile wird vielmehr über gegen- 
wärtig in der Welt Vorhandenes ausgesagt, dem solches identisches 
Allgemeines zugehört, das sich als identische grundlegende Bedingung 
in besonderer „identisch begründeter Wirkenszusammengehörigkeit“ 
findet. „Wirklichkeit“ und „Möglichkeit“ sind eben zwei ver- 
schiedene Gegebene, aber sowohl in der „Wirklichkeit“ als auch in der 
„Möglichkeit finden sich Besonderheiten „identisch begründeter Wir- 
kenszusammengehörigkeiten“, wer nicht um „Wirklichkeit“ weiß, kann
	        
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