Full text: Deutscher Industrie- und Handelstag

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gegangen werden muß. Es bedarf einer viel gründlicheren Reform 
als des Streichens an einigen Ausgabeziffern. Gewiß müssen alle 
Haushalte geprüft werden, ob nicht Herabsetzung des Sachaufwands 
und, in Durchführung vorliegender Reichstagsbeschlüsse, nicht auch 
in stärkerem Maße das Nichtwiederbesetzen freier Beamtenstellen 
möglich ist. Gewiß bedürfen die für verschiedene Zwecke, die an 
erster Stelle Landeszwecke sind, eingesetzten Anträge der Nachprü— 
fung unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis wie der Aufgaben— 
teilung. Gewiß muß der Haushalt des Reichsverkehrs— 
ministeriums sorgfältig geprüft werden, ob der Aufwand für 
Kanalbauten, Luftfahrt u. a. nicht gesenkt werden kann. Gewiß be— 
darf auch der Haushaltsplan des Reichswehrministeriums 
der Prüfung, ob nicht ohne Beeinträchtigung der erreichbaren 
Wehrkraft Ausgaben gemindert werden können. Gewiß ist es auch 
notwendig, auf Senkung der Kosten der Finanz- und 
Steuerverwaltung bedacht zu sein, die mit rund 600 Mil— 
lionen 4,4 Prozent der Einnahmen der Reichsabgabenverwaltung 
aufzehren. 
Für die entscheidend großen Summen aber ist das Haus- 
haltsgesetz lediglich der ordnungsmäßige finanzielle 
Ausdruck gesetzlich begründeter Verpflichtun— 
gen. So bei den Aufwendungen der Kriegsversorgung, 
deren wirklich notwendige Bedürfnisse selbstverständlich nicht ver— 
kürzt werden dürfen. Aber es ist zu prüfen, ob nicht ohne Härten 
der Zuschußbedarf verkürzt werden kann, da dieser 1925 1,4, 
1929 1,8 Milliarden betrug und 1930 1,7 Milliarden betragen soll; 
und wenn die Zahl der versorgten Beschädigten vom Mai 1928 bis 
zum März 1930 um etwa 80000 stieg, so hat das zu einem Teile 
natürliche Gründe, zum anderen aber Gründe in einer allzu weiten 
Ausdehnung der Neuanerkennung auch für leichte Fälle. Dazu 
kommen Unzweckmäßigkeiten und Kostspieligkeiten des Verfahrens 
und der Verwaltung, die nicht viel weniger beansprucht als die 
gesamte innere Verwaltung Preußens. 
Ebenso ist eine gründliche Prüfung der Aufwendungen des 
Reiches — aber nicht nur dieser — für die Sozialversiche— 
rung notwendig. Es ist bekanntlich berechnet worden, daß auch 
diese Zuschüsse in kurzer Zeit nicht mehr zur Deckung des Bedarfs 
der Invalidenversicherung genügen werden, daß diese 
vielmehr, sei es im Jahre 1932, sei es im Jahre 1934, zu ge—
	        
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