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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Monograph

Identifikator:
1002734533
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-15765
Document type:
Monograph
Author:
Schloesser, Robert http://d-nb.info/gnd/117329711
Title:
Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung
Place of publication:
Mannheim
Publisher:
J. Bensheimer
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (217 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Güterverteilung der Konsumgenossenschaften
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

577) Das ältere Taxwesen. 
119 
seit sehr langer Zeit gewohnt; das meiste Verkaufte war ein Überschuß über die Eigen— 
wirtschaft; man konnte leben, ob man etwas mehr oder weniger dafür erhielt; ein 
starker Erwerbstrieb fehlte noch, dagegen war die Verpflichtung, dem Armen, dem 
Rachbar, der Gemeinde, dem König die UÜberschüsse abzugeben, noch lebendig; übergroße 
Verkaufsgewinne erschienen noch jedem unrecht, wie z. B. ein karolingisches Kapitular 
derbietet, an einen Wanderer teurer zu verkaufen als auf dem nächsten Markte. 
Wenn wir aus dem Altertum nicht viel von Markttaxen wissen, so hängt das 
wohl damit zusammen, daß unsere Überlieferung aus der spätesten geldwirtschaftlichen, 
erwerbssüchtigen, die Taxen abstreifenden Zeit stammt. Jedenfalls sind dann Taxen 
vom älteren Mittelalter bis auf das letzte Jahrhundert so allgemein vorgekommen, daß 
ich glauben möchte, sie seien ein Bestandteil auch des antiken Marktwesens gewesen. 
Der bekannte große Preistarif Diocletians, der für Hunderte von Waren und Leistungen 
ieste Preise ansetzt, war gewiß eine Folge der damaligen Münzrevolution, er erstrebte 
eine Anpassung der Preise an die neue Kupfermünze; er mag erlassen sein zum Zweck 
der Sicherstellung der stark vergrößerten Armee; — eine solche Maßregel ist aber doch 
rur denkbar, wenn Taxen überhaupt etwas Hergebrachtes waren. Die karolingische 
Berwaltung hat dann ebenso Taxen auf den Märkten gekannt wie die ganze folgende 
Zeit. Das Augsburger Stadtrecht von 1276 sieht Taxen für Lebensmittel, Wein, 
Brot als selbstverständlich an; es verfügt nur, daß der Burggraf die Mitglieder des 
Rats dabei zuziehen soll. Die Constitutio pacis generalis von 1281 sagt: es soll ein 
ieglicher Richter in jeglicher Stadt und in jeglicher Pfarre mit den Alten, den Besten 
und Teuersten, bei dem Eid vor der Kirche den Kauf setzen und das Lohn, Schmidten, 
Webern, Schneidern u. s. w.; und wer mehr nimmt, deun ihm gesetzt ist, der soll dem 
Richter als oft 72 Pf. geben. Wo die Taxen verschwinden, verlangt das Volk sie 
immer wieder, wie z. B. das populäre Programm, das unter dem Namen eines 
Testaments Kaiser Sigismunds bekannt ist. Wenn Geld- und Münzrevolutionen alle 
Preisbildung verwirren, werden die Taxordnungen wieder nötiger als sonst, dehnen sie 
sich auf zahlreichere Waren und Leistungen aus (wie 1622 -1680). Auch überall, wo 
Truppen sich selbst verpflegen sollen, werden sie besonders eingeschärft, ausgedehnt, mit 
größerer Sorgfalt als sonst gemacht; so 1158 in der Ordnung für das deutsche Heer 
Si mercator teutonicus carius vendiderit, camerarius aufert ei omne forum suum et 
verberabit eum), so von 1660-1718 in Preußen mit Schaffung des geldbezahlten, 
auf Markteinkauf angewiesenen stehenden Heeres. 
Aber auch ohne solche besonderen Anlässe bleibt obrigkeitliche Taxierung der 
wichtigen Lebensmitiel, besonders von Brot, Fleisch und Bier, im größeren Teil Europas 
üblich bis zur Gewerbefreiheit, teilweise bis über fie hinaus. Die englischen Lohntaxen, 
welche von den Obrigkeiten seit dem 18. Jahrhundert, von den Friedensrichtern seit 
1851 bis ins 18. Jahrhundert festgesetzt wurden, sind ebenso wie die gesetzlichen Zins— 
sätze ein Bestandteil dieser auf die Herstellung eines „uustum préetium“ gehenden Politik. 
An die Moͤglichkeit und Notwendigkeit gerechter obrigkeitlicher Preissatzung glaubten die 
Menschen viele Jahrhunderte lang, und mit um so mehr Recht, je zufälliger und ge— 
bundener der Marktverkehr noch war. Luther und Calvin verlangen Taxen, wie 
Seckendorff und Becher, Leibniz und Thomasius, Friedrich der Große und Fichte. Erst 
die individualistische Naturlehre der Volkswirtschaft verurteilte sie; sie lehrte: entweder 
stimmten die Taxen mit dem natürlichen Marktwert überein, dann seien sie unnötig, 
oder sie seien hoher oder niedriger; im erften Fall schadeten sie dem Konsumenten, im 
weiten dem Produzenten, störten das Geschäft. Man hatte die Tarxen vor allem auch 
als ein Mittel gegen das Monopol der Zunfte angesehen; jetzt, da sie fielen, nahm 
man an, die freie Konkurrenz mache sie überflüssig, erzeuge ohne weiteres richtige Preise. 
Die gewerbefreiheitlichen Taxierungsverbote erregten aber vielfach Unzufriedenheit 
und Reaktion. In den meisten, zumal den kleinen Staͤdten wurden die bisher tarierten 
Varen teurer, der erwartete technische Fortschritt trat nicht überall ein. Man entschloß 
sich vielsach, einzelne Taxen zu belafsen, wie 1811 die für die Müller in Preußen, 
791 die für Brol und Megerfleisch in Frankreich, noch 1878 beslanden n68
	        

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Verkehr, Handel Und Geldwesen. Wert Und Preis. Kapital Und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung. Duncker & Humblot, 1904.
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