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Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1004940505
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-17272
Document type:
Monograph
Author:
Neurath, Otto http://d-nb.info/gnd/118587420
Title:
Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
Edition:
Sonderabdruck aus: "Mitteilungen aus dem Intendanzwesen"
Place of publication:
Wien
Publisher:
[Seidel]
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (Seiten 2-13, Seiten 2-16, Seiten 2-46)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XII. Der Kriegserfolg
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
  • I. Die Kriegswirtschaftslehre als Sonderdisziplin
  • II. Verschiedenartigkeit der Kriegswirkung
  • III. Das Problem der Reserven
  • IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung
  • V. Aufgaben und Wesen des Geldes
  • VI. Beschaffung von Zeichengeld
  • Beschaffung von Weltgeld
  • VIII. Organisation der unmittelbaren Realienbeschaffung
  • IX. Sicherung des Realienbedarfes für den Kriegsfall
  • X. Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Geld und Kredit
  • IX. [i. e. XI.] Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Produktion und Handel
  • XII. Der Kriegserfolg
  • Schlußbemerkungen

Full text

41 
Gedankengang hervorgehoben, um zu zeigen, 
welche Dimensionen internationale Pläne an 
nehmen können. Bei uns ist man wenig gewöhnt, 
derartige Ideen zu verfolgen, da wir selbst nur 
geringe internationale Interventionsmöglichkeiten 
haben. In England sind weit gewaltigere Pläne, 
offizielle und nichtoffizielle, an der Tagesordnung. 
Auch Rußland beschäftigt sich immer mehr mit 
derartigen Kombinationen größten Stils. 
Es fragt sich nun, wie kann ein Staat er 
obertes Gebiet oder Interessensphären ausnützen ? 
I Er kann seinen Bürgern weitgehendste Vorteile 
verschaffen. Eine bekannte Bevorzugung kommt 
bei der Vergebung von Eisenbahnkonzessionen 
vor. Gerade in dem eben erwähnten Gebiet 
Kleinasiens geht der Kampf der Mächte um die 
Eisenbahnkonzessionen. Rußland hat ein Grenz 
gebiet der Türkei gegen fremde Eisenbahnkon 
zessionen sperren lassen. Würde Rußland in 
einem Kriege besiegt, so wäre das Recht, an der 
russisch-türkischen Grenze Eisenbahnen zu bauen, 
auch ein Kampfpreis. 
Aber die Eroberungen müssen sich nicht un 
mittelbar auf kommerzielle Ausnützungsobjekte 
beziehen. Oft genügt es, gewisse wichtige Posi 
tionen in die Hand zu bekommen; ich erinnere 
nur an die Besetzung Maltas, Gibraltas, Zyperns 
durch die Engländer, an die zahlreichen Positionen, 
welche die Engländer sich längs der arabischen 
Küste verschafft haben. Der persische Meerbusen 
ist heute ganz von englischen Stationen einge 
rahmt, während die Scheichs des arabischen 
Hinterlandes zum Teil eine Art Vasallen Englands 
sind, das ihnen Gewehre usw. liefert. Der Besitz 
oder Verlust dieser Positionen bedeutet sehr viel 
in kommerzieller Beziehung. 
Es handelt sich bei all diesen Dingen um 
die Aufteilung der Erde unter einige große Mächte. 
So sollen bereits Verhandlungen im Gange sein, die 
darauf abzielen, Afrika gänzlich unter Deutschland, 
Frankreich und England aufzuteilen, soweit nicht 
Italien bereits sich festgesetzt hat. Man hört von 
Bemühungen, die darauf abzielen, einen Teil der 
portugiesischen Kolonien für Deutschland zu ge 
winnen. Der Anteil, den die Naturvölker an diesen 
Vorgängen nehmen, ist sehr untergeordnet, weil 
sie schwer patriotische Neigungen für den einen 
oder den anderen europäischen Staat empfinden 
können. Dies ist auch die Ursache, daß die Er- 
| oberer selbst wenig Sinn für die unterjochten 
Stämme haben. Es gibt genug leitende Politiker in 
Deutschland, welche von einer Eingeborenennutzung 
im selben Sinne denken, wie von der Bodennutzung. 
Es ist das Empfinden den Negern gegenüber oft 
nicht viel von dem verschieden, das man früher 
den Sklaven entgegenbrachte. 
Um die kommerzielle Bedeutung der Ein 
flußsphären verfolgen zu können, empfiehlt es 
sich, häufiger als dies heute geschieht, Karten zu 
entwerfen, welche die Einflußsphären verschie 
denen Grades zum Ausdruck bringen. Die überaus 
wichtige Frage der Interessenspähren wird über 
haupt bis jetzt viel zu wenig systematisch er 
forscht. Man bevorzugt ungebühriich die formell 
fixierten politischen Verhältnisse gegenüber den 
faktisch bestehenden. 
Aber der Staat, der ein Gebiet erobert oder 
sich eine Interessensphäre schafft, kann seinen 
Bürgern auch noch andere Vorteile verschaffen. 
Er kann ihnen die Beamten- und Offiziersstellen 
geben, wie dies z. B. seitens Rußlands in den 
polnischen Landesteilen geschieht. Oesterreich- 
Ungarn hat seine Position in Bosnien zugunsten 
seiner Bürger ausgenützt; nur langsam konnten 
die einheimischen Bosniaken in Landesämter ein 
rücken. England nützt in dieser Weise seine Macht 
vor allem in Indien aus, das die hohe Schule 
vieler Militärs und Beamten ist. Es ist wohl nicht 
nötig, auf derartige Fälle weiter hinzuweisen. 
Norman Angell und seine Anhänger werden auf 
derartige Argumente erwidern, die insbesondere 
auch durch den Balkankrieg eine Stütze erfahren, 
daß die Unmöglichkeit, durch Kriege einen wirk 
lichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, nur für 
Völker gelte, die vollkommen kultiviert sind. Es 
fragt sich nur, für welche Völker dann die Angell 
Normansche Annahme eigentlich Geltung hat? 
Für einen Weltkrieg schon nicht, denn Rußland 
und Deutschland würden sich wohl nicht scheuen, 
mit Expropriationen vorzugehen; haben wir doch 
in Friedenszeiten in Preußisch-Polen entsprechende 
Beispiele dafür, daß der moderne Staat die Ex 
propriation unter sein politisches Rüstzeug auf 
genommen hat. 
Daß kommerzielle Vorteile mit dem Sieg 
verbunden sind, kann man aus einer Reihe von 
Friedensverträgen mit aller Deutlichkeit ent 
nehmen. Ich verweise nur auf den russisch-japa 
nischen Frieden. Rußland gesteht auf Grund des 
selben den Japanern ausdrücklich in Korea vor 
wiegende militärische und wirtschaftliche Interessen 
zu. Die russische Regierung erklärte weiter, daß sie 
keineterritorialenBegünstigungeninderMandschurei 
besitze, noch sonstige Konzessionen, welche das 
Hoheitsrecht von China berühren. Auch wurden 
den Japanern längs der russischen Küste Fisch 
fangrechte eingeräumt, um die fast ein neuer 
Krieg heraufbeschworen worden wäre. Die Russen 
haben keinen so entwickelten Fischfang, wie die 
Japaner, welche die Fische nicht nur als Nah 
rungsmittel, sondern auch zur Düngung verwen 
den. Der Fischfang ist daher von hoher agrari 
scher Bedeutung für Japan. Derartige Beispiele 
ließen sich leicht vermehren. 
2. Beute und sonstige Kriegser 
folge. 
Daß durch Okkupation und Schaffung von 
Interessensphären der siegreiche Staat seinen 
Bürgern erhebliche Vorteile verschaffen kann, 
haben wir zur Genüge gesehen; das ist auch im 
allgemeinen bekannt. Weniger klar pflegt man 
sich darüber zu sein, daß kriegerische Erfolge oder 
militärische Pressionen auch unmittelbar dazu 
führen können, daß Gegenstände dom Feindo weg-
	        

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Einführung in Die Kriegswirtschaftslehre. [Seidel], 1914.
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