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Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

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Copyright

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Bibliographic data

Contents: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

Monograph

Identifikator:
1008917265
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-19129
Document type:
Monograph
Author:
Flückiger, Otto http://d-nb.info/gnd/117736708
Title:
Die Schweiz
Edition:
Zweite Auflage
Place of publication:
Zürich
Publisher:
Druck und Verlag von Schultheß & Co.
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 243 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Einzelbeschreibung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands
  • Title page
  • Einleitung zur sozialen Geschichte Englands von 1760-1832.
  • Erstes Buch. Soziale und politische Literatur von 1776-1832.
  • Zweites Buch. Entwicklung der Grossindustrie.
  • Erster Anhang. Vortrag über Handwerk und Grossindustrie.
  • Zweiter Anhang. Belegstellen.
  • Index

Full text

J. Ueber die Zustände in den Kohlenbergwerken. 711 
deren Fällen sehr vielfach vorkommt und die Arbeitsleute oft ein 
iusserst schmerzliches Gefühl der Ermüdung niemals überwinden, 
Sehr oft haben die Kinder und jungen Leute keinen Grund, sich über 
die Behandlung zu beklagen, welche sie von den Aufsichtspersonen 
in dem Bergwerke oder von den Kohlenhäuern erfahren; aber im 
allgemeinen werden die kleineren Kinder von den älteren rauh be- 
handelt. In vielen Bergwerken ist das Benehmen der erwachsenen 
Kohlenhäuer gegen die unter ihnen arbeitenden Kinder und jungen 
Leute voll Härte und Grausamkeit, und die Vorgesetzten, die darum 
wissen müssen, thun nie das Geringste, um es zu verhindern, ja sie 
3ehaupten ausdrücklich, dass sie kein Recht dazu hätten. 
Mit sehr seltenen Ausnahmen interessiren sich die Kohlenbesitzer sehr 
wenig für das Wohl der in ihren Werken arbeitenden Kinder und 
jungen Leute, nachdem die Arbeitszeit vorüber ist; wenigstens thun 
sie wenig dafür, denselben unschuldige und gesundheitsförderliche 
Vergnügungen zu ermöglichen. 
‚9. In allen Kohlengruben kommen sehr häufig ganz entsetzliche Unglücks- 
fälle vor; und sowohl die Erkundigungen, die wir einzogen, wie die 
Registrirtabellen liefern den Beweis, dass unter den durch solche 
Unglücksfälle umkommenden Arbeitern manchmal die Zahl der Kinder 
verhältnissmässig gerade so gross und nur selten kleiner ist als die 
Zahl der Erwachsenen. 
Eine der häufigsten Ursachen von Unglücksfällen wird'darin gefunden, 
Jass die Aufsicht eine äusserst mangelhafte ist, sowohl in Bezug auf 
genaue Untersuchung der Sicherheit des Maschinenwerkes, vermittelst 
dessen die Arbeiter auf und niedergelassen werden, als auch in Bezug 
darauf, dass immer nur eine genau bestimmte Zahl von Personen 
gleichzeitig auf- und niederfahren. Ebenso schlecht ist es mit der 
Controlle bestellt, welche über die in den Bergwerken angesammelten 
Quantitäten schädlicher Gase, über eine wirksame und genügende Ven- 
älation, über ein streng geregeltes Oeffnen und Schliessen der Luft- 
;hüren, wie über die einzelnen Räume geführt wird, in welchen es 
gefährlich ist, sie mit brennendem Licht zu betreten und in welchen 
lies ohne Gefahr geschehen kann; auch die Sicherheit und Festigkeit 
der das Hangende tragenden Stützen wird lässig beaufsichtigt etc. 
Sehr viele schlimme Unfälle werden dadurch verursacht, dass das 
Schliessen der Luftthüren fast durchgehends sehr kleinen Kindern 
anvertraut wird. 
29, In vielen Bergwerken werden nicht die allergewöhnlichsten Vorsichts- 
maassregeln getroffen, um Unfälle zu verhüten, und, wie es scheint, 
werden keine Kosten für die Sicherstellung und noch weniger für die 
Annehmlichkeit der Arbeiter aufgewendet. 
Zweierlei in einigen Districten vornehmlich herrschende Gebräuche 
zind es, die vor allen andern die strengste Rüge verdienen und zwar 
»M{(). 
21. 
23,
	        

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Zwei Bücher Zur Socialen Geschichte Englands. Duncker & Humblot, 1881.
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