Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

Monograph

Identifikator:
101398451X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24500
Document type:
Monograph
Author:
Ernst, Robert http://d-nb.info/gnd/105520864X
Title:
Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vereinigung Wissenschaftlicher Verleger, Walter de Gruyter & CO., vormals G.J. Göschen'sche Verlagshandlung, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, Georg Reimer, Karl J. Trübner, Veit & Comp.
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 189 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Hauptteil. Der Wanderungsvorgang Elsass-Lothringischer Bevölkerungsgruppen unter dem Gesichtspunkt der Einwanderung nach Deutschland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923
  • Title page
  • Referat des Abgeordneten Ferdinand Hanusch auf dem Zweiten österreichischen Gewerkschaftskongreß
  • Übersicht über die sozialpolitische Gesetzgebung in Österreich von 1919 bis 1923

Full text

—A 
1. Arbeiterurlaub. Auf dem Gebiete des Arbeiter— 
rechtes sind erhebliche Veränderungen vor sich gegangen. Ein lang-— 
ersehnter Wunsch, das Recht auf Urlaub, wurde erfüllt. Dennoch 
sei gleich im voraus gesagt, daß dieses Recht noch nicht allen 
arbeitenden Menschen zugute kommt. Nebst anderen Dienstnehmern 
sind auch die Landarbeiter vom Gesetz ausgenommen und konnten 
sich zum Teil erst auf dem Wege der Landarbeiterordnungen, be— 
ziehungsweise der Kollektivvperträge dieses Recht sichern. Bei 
Schaffung dieses Gesetzes hat sicherlich niemand geahnt, daß es 
einerseits den Widerstand der Unternehmer hervorrufen und ander— 
seits eine Reihe von Streitfragen auslösen werde, über die heute 
fast eine eigene Literatur geschrieben werden könnte. Allerdings 
ergab sich schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Notwendig— 
keit, mit der Unternehmerorganisation bezüglich des Zeitpunktes 
der Urlaubsgewährung und Berechnung der Dienstzeit der zum 
Militär eingerückten Arbeiter besondere Vereinbarungen zu treffen. 
So verhältnismäßig wenig Bedeutung der Widerstand der Unter— 
nehmer hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes erlangte, viel— 
mehr durch eine ganze Reihe von Erweiterungen des Urlaubs— 
rechtes auf dem Wege der Kollektivverträge abgeschwächt wurde, 
um so heftiger machte sich derselbe in der Auslegung des Gesetzes 
zeltend. Es kann füglich als ein Fortschritt sozialer Rechtsprechung 
bezeichnet werden, daß sowohl Gerichte als Einigungsämter in den 
meisten Fällen den Intentionen des Gesetzes trotz seiner mangel— 
haften Textierung Geltung verschafft haben. Erst in der jüngsten 
Zeit hat die Urlaubsfrage bei den Kurzaäarbeitern eine nach unserer 
Auffassung unrichtige Beurteilung erfahren, worüber aber noch 
nicht das letzte Wort gesprochen sein dürfte. Wenn nun anderseits 
in einzelnen Fällen durch persönliche Vereinbarungen, leider aber 
auch durch Kollektivverträge ein Verzicht auf den Urlaub gegen 
Entgelt eingetreten ist, so kann doch im allgemeinen gesagt werden, 
daß dank der Aufklärung und der eigenen Erkenntnis den meisten 
Arbeitnehmern der Urlaub zu einem kulturellen Bedürfnis ge— 
worden ist. Ein Entzug desselben scheint kaum mehr denkbar. Um 
so weniger, als ja das Urlaubsrecht der Angestellten, welches den 
unmittelbaren Anstoß zur Schaffung eines ähnlichen Rechtes für 
die Arbeiter gegeben hat, bald nachher wesentlich erweitert wurde. 
2. Einigungsämter und Kollektivverträge. 
Finen ganz bedeutenden Fortschritt hat das Arbeiterrecht durch 
das Gesetz über Einigungsämter und Kollektivverträge gemacht. 
Durch die Vollzugsanweisung vom 4. November 1918 war bereits 
die Brücke zu diesem Gesetz geschlagen, das mit-Rücksicht auf das 
Betriebsrätegesetz geradezu eine Notwendigkeit geworden war, um 
für die Streitigkeiten aus diesem Gesetz eine rechtsprechende 
Instanz zu schaffen. die weder in den Gewerbegerichten noch
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Sozialpolitik in Österreich 1919 Bis 1923. Arbeit u. Wirtschaft, Wiener Volksbuchh. in Komm., 1923.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.