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Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Bibliographic data

fullscreen: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Leitfaden durch die Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

Der Aufschwungs der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
133 
offenbar das (iesellenbuch. Alle vier Wochen versammelte man 
Sich und veranstaltete eine „Umfrage“, ob die Gesellen gegen ein 
ander was vorzubringen hätten. Nach Ausgleichung der Streitig 
keiten, falls diese vorgekommen waren, blieb man beim Trünke 
zusammen, zu dessen Bestreitung Jeder alle 4 Wochen einen kleinen 
Beitrag beisteuerte; bei den Schlossergesellen 4 rig. Schillinge, 
^^iese, sowie die für Übertretung der Statuten oder sonst zu zah 
lenden Brüche und Strafgelder flössen in eine gemeinsame Kasse — 
Büchse. Bei den „Schenken“ und Zusammenkünften wurde auf 
■Zustand und gesittetes Betragen gesehen ; über das, was auf ihnen 
sich ereignete, vierteljährlich den Meistern Rechenschaft abgelegt, 
■^us der Büchse wurden auch die Unterstützungen in Krankheits 
fällen gezahlt. Doch hatte bei den Schneidern der Meister die 
^ orpflJchtung übernommen für die erkrankten Gesellen zu sorgen, 
sei denn, dass sie durch eigene Verschuldung sich die Krankheit 
^ogezogen hatten. 
Kam nun ein Geselle nach Riga, so musste er im Kruge oder 
^or Amtsherberge absteigen, wo die Oertengesellen täglich vor- 
^ptachen, um sich nach den Fremdlingen zu erkundigen. Er wurde 
einem Trünke bewillkommnet und sein Namen in das Gesellen- 
kuch eingetragen, wofür er eine Kleinigkeit zu zahlen hatte, dann 
^GrschafFte man ihm eine Stelle, und die beiden Oertengesellen 
leiteten den Fremden in die Werkstätte, die er gewählt hatte, 
^oi den Tischlern wenigstens gab der Meister bei dieser Gelegenheit 
5 Kannen Bier zum Besten, ln der Ausübung der übernommenen 
^»■fieit war den Gesellen treue Pflichterfüllung an’s Herz gelegt, 
^^or Arbeitstag dauerte bei den Tischlern von 5 Ehr Morgens bis 
^ Ehr Abends; bei den Schlossern von 4 Uhr Morgens bis 7 Uhr 
^kends; bei den Schneidern wird nur die Zeit des Aufstehens und 
^^hlafengehens bestimmt, ersteres zu 5 Uhr im Sommer wie im 
foter, letzteres zu 9 Uhr Abends. Die wirkliche Arbeitszeit wird 
Abrechnung der Pausen und Mahlzeiten kaum 11 Stunden 
^kerschritten haben, wenn auch bei den Schlossern nominell der 
^'■keitstag 15 Stunden umfasste. Nach Feierabend durften die 
^Sellen für sich arbeiten, was insbesondere bei den Schlossern 
Senau geregelt war. Der Sonntag scheint nach den Vorgängen 
den Schneidern ihnen nicht völlig frei gegeben gewesen zu 
Ein Wechsel der Werkstätte stand dem Gesellen natürlich 
^loch durfte er nur des Sonntags austreten und an demselben 
nach einer neuen Stelle sich umsehen. Andernfalls musste
	        

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Die Kommunalbesteuerung in Italien. Verlag von Gustav Fischer, 1915.
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