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Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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Bibliographic data

fullscreen: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
  • Title page

Full text

12 
hause und in der Person des Präsidenten, sondern sogar im Senat. 
Ihr Tag war angebrochen, und ein längeres Warten wäre nach 
ihrer Ansicht mit politischem Selbstmord gleichbedeutend ge 
wesen. 
Die wichtigsten Änderungen in dem Zollgesetz von 1913 be 
treffen Zju c k e r und Wolle. Beide Artikel werden in Zukunft 
zollfrei zugelassen, und zwar Wolle sofort und Zucker nach Ver 
lauf von drei Jahren. Nach den Tarifen von 1897 und 1909 betrug 
der Zoll auf Zucker 1% cents. Bis l.Mai 1916 soll der Zoll 1% Cents 
pro Pfund betragen und von da ab wird er zollfrei. Der Über 
gangszoll von 1 Vi cents pro Pfund unterliegt einer Reduktion von 
20% auf Zucker aus Kuba, dem größten Importland der vergange 
nen und zukünftigen Jahre. In der Bemessung einer dreijährigen 
Zwischenzeit liegen folgende Vorteile: 
Erstens hat der Fiskus einen Vorteil in dem Hinausschieben 
der völligen Freigabe. Der Zuckerzoll trägt erheblich zu den 
Zolleinkünften bei. Die Einkommensteuer, die den Verlust an 
Zolleinkünften ersetzen soll, wird noch einige Zeit in Anspruch 
nehmen, ehe sie voll zur Geltung kommen wird. Die zeitweise 
Beibehaltung des Zuckerzolls erleichtert es also dem Fiskus, den 
Etat entsprechend einzurichten. 
Zweitens, wird den Zuckererzeugern Zeit gegeben, sich den 
neuen Verhältnissen anzupassen. Die Produktion von Rohzucker, 
gleichviel ob Rohr- oder Rübenzucker ist in unserer modernen 
Zeit eine Fabrikations- wie auch eine Extraktivindustrie. Die Ab 
schaffung des Zuckerzolls zeigt deutlich das Problem der Wahrung 
zu Recht erworbener Interessen in einer Industrie, in der große 
Kapitalien investiert sind. In allen solchen Fällen ist es wohl ge 
rechtfertigt, Ermäßigungen hinauszuschieben. Allerdings kann 
wohl ein leiser Zweifel bestehen, ob ein solches Programm von 
Ermäßigungen bis ans äußerste Ende durchgeführt wird und ob 
die Vorbereitungen für den Übergang auch tatsächlich getroffen 
worden sind. Letztere Erwägung steht auch dem Plan entgegen, 
der oft als der beste zur Bekämpfung scheinbar allzu hoher 
Zölle empfohlen wird, nämlich dem, die Ermäßigungen über eine 
Reihe von Jahren auszudehnen. Es ist ja auch immer fraglich, 
ob sich nicht in der Zwischenzeit die politische Lage ändern wird. 
Selbst während der letzten zwei Jahre, als es jedem unpartei-
	        

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Das Zolltarifgesetz Der Vereinigten Staaten von 1913. Verlag von Leonhard Simion Nf., 1914.
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