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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1016716656
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-162582
Document type:
Monograph
Author:
Altmann-Gottheiner, Elisabeth http://d-nb.info/gnd/116295279
Title:
Leitfaden durch die Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
G.A. Gloeckner, Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1923
Scope:
107 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

132 II. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt 
den alten Grundbesitz der Familie mit hohen Renten — wir würden sagen 
mit Hypothekenschulden — sie arbeiten nicht mehr, jedenfalls nicht mehr 
mit wirtschaftlichem Erfolg, können die Zinsen nicht aufbringen oder die 
Renten nicht bezahlen. Als letztes Wertobjekt wurde das Haus der Löwen- 
apotheke 1312 verpfändet, und als im März 1313 die Schulden nicht ab- 
getragen werden können, wird das Haus verkauft und fällt an die Familie 
Clendenst. Es muß für die Matrone, die immer noch in dem Hause 
wohnte, ein betrübendes Gefühl gewesen sein, wenn sie an die Zeiten des 
Glanzes zurückdachte, an die Zeiten vorhergegangener Generationen, und 
nun sehen mußte, wie’sie selbst schließlich unter sehr erniedrigenden Um- 
ständen das Haus verlassen mußte. Ähnlich erging es andern Gründer- 
familien, so den Fiefhusen. Auch die Bardewik und Warendorp haben 
sich nur mit Mühe und Not behauptet und nur soweit, als wirklich wirt- 
schaftlich energische Persönlichkeiten unter ihnen wieder hochkamen, die den 
alten Lebensnerv zu nutzen imstande waren®): Das war der Fernhandel; jetzt 
mit Hilfe der Schriftlichkeit in einem bisher unerhörten Grade von Intensität 
betrieben. 
Auf den Fernhandel ist die ganze Entwicklung Lübecks in dieser Zeit ein- 
gestellt und sein eigentlicher Träger ist das starke Individuum. Seinen Inter- 
essen fügte sich in Lübeck auch die Gestaltung der Rechtsordnung. Die Ver- 
fügung des einzelnen über die Grundstücke war in Altdeutschland sehr stark 
begrenzt zugunsten der Familien, so daß der einzelne namentlich über Grund- 
stücke nicht allein verfügen konnte. Dem egoistischen Zuge der Kolonisations- 
zeit paßte sich aber das Lübecker Recht an. An die Spitze stellte es den Satz, 
daß jeder über selbsterworbenes Gut frei verfügen könne; und wenn es auch 
im Liegenschaftsrecht die Bindungen durch das Erbrecht der Blutsver- 
wandten anerkannte, so gab es doch den überaus häufig benutzten Ausweg 
an die Hand, die Liegenschaften durch Rechtsfiktion als „fahrende Habe“ 
zu behandeln und damit der freien Verfügung des einzelnen anheimzustellen. 
Der wirtschaftliche Individualismus triumphierte und hatte zur Folge, 
daß starke Persönlichkeiten — homines novi — in rücksichtsloser 
Weise die Konjunktur ausnutzten. So wird verständlich, daß einige kauf- 
männisch besonders begabte Leute es verstanden, Vermögen in einer Höhe 
zusammenzubringen, die das, was Generationen vorher geschaffen hatten, 
in den Schatten stellten. Deswegen waren diejenigen, die sich frühzeitig zur 
Ruhe gesetzt hatten, eines Tages de facto arm, wenn sie auch noch den 
Reichtum der Vorfahren zu besitzen glaubten. Der Typ dieser homines novi, 
die gewissermaßen aus dem Nichts hochgekommen waren, war Bertram 
Morneweg. Nach der Sage ist er als armer junger Mensch hinausgekommen 
nach Nowgorod, als Handelsgehilfe seines Prinzipals, und soll in ganz kurzer Zeit 
glänzenden Reichtum erworben haben. Zweifellos steht fest, daß er nichts 
mit den alten Gründerfamilien zu tun hat, daß er ohne Grundbesitz anfing,
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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