Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

Monograph

Identifikator:
1019100079
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62292
Document type:
Monograph
Title:
Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge
Place of publication:
Münster in Westf.
Publisher:
Verlag der Aschendorffschen Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (59 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge
  • Title page
  • Contents

Full text

lfluß, da 
atten 
die Ehe 
’genüber 
itten de 
fine Lei- 
ltspflichi 
; i t des 
streitung 
i. leistet. 
Manne 
wenn er 
ige Ein- 
8. B. — 
n Ehen, 
n ist — 
maitung 
irbt die 
in dem- 
und zu 
ier Ver- 
’rmögen 
nstungs- 
cksichtigt 
em Ver 
tragen, 
des ein 
und des 
hrenden 
!n Ver- 
wieder 
r Mann 
t gegen« 
nanöten 
geltend 
— 25 — 
machen, als deren Leistungsfähigkeit durch den Vermögens st a mm 
des eingebrachten Gutes oder durch das Vorbehaltsgut begründet er 
scheint. Zum Vorbehaltsgut gehören die ausschließlich zum persön 
lichen Gebrauch der Frau bestimmten Sachen, insbesondere Kleider, 
Schmucksachen, Arbeitsgeräte. Vorbehaltsgut ist ferner, was die Frau 
durch ihre Arbeit oder durch den selbständigen Betrieb eines Erwerbs 
geschäftes erwirbt oder was durch Ehevertrag besonders für Vorbe 
haltsgut erklärt ist sowie die der Frau mit der Bestimmung als Vor 
behaltsgut besonders anfallenden Geschenke und Erbschaften. Der 
Mann muß trotz seines Rechtes zur Verwaltung und Nutznießung 
der Frau das eingebrachte Gut — den Vermögensstamm — zur Be 
friedigung der Unterhaltsansprüche ihrer Verwandten hergeben. 
Während grundsätzlich auch bei dem gesetzlichen Güterstande des 
B. G. B. ein Ehegatte gegenüber den Verwandten des anderen Ehe 
gatten mit seinem eigenen Vermögen nicht persönlich unterhalts 
pflichtig ist, kann doch unter Umständen eine gewisse persönliche 
Haftung des Ehemannes in Frage kommen. Bei Vorhandensein von 
eingebrachtem Gut der Frau — aber auch nur in diesem Falle und 
nur infolge des dann eintretenden Nutzniehungsrechts des Mannes — 
ist der Mann für die Dauer der Verwaltung und Nutznießung gegen 
über der Frau verpflichtet, die von der Frau auf Grund ihrer gesetz 
lichen Unterhaltspflicht geschuldeten Leistungen zu tragen, sofern sie 
bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Ver 
mögens bestritten werden. Insoweit haftet der Mann den unterhal 
tungsberechtigten Verwandten seiner Frau auch persönlich als Ge 
samtschuldner. Besitzt die Frau neben dem eingebrachten Gut noch 
Vorbehaltsgut, dann trifft die Unterhaltspflicht auch dieses. 
c) Bei der Gütergemeinschaft (allgemeine Gütergemein 
schaft, Errungenschaftsgemeinschaft, Fahrnisgemeinschaft) haftet das 
Vermögen eines jeden Ehegatten, soweit es als Gesamtgut in die G e- 
m ein schuft fällt, sowohl den unterhaltsberechtigten Verwandten 
des Mannes wie denen der Frau. Insoweit kann also ein Ehegatte 
auch zum Unterhalt der Verwandten des anderen Ehegatten ver 
pflichtet sein. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des einen 
oder des anderen Ehegatten, welcher unterhaltsberechtigte Verwandte 
hat, ist das Gesamtgut zu berücksichtigen, wie wenn es dem unter 
haltspflichtigen Ehegatten gehörte. Die Unterhaltspflicht jedes Ehe 
gatten gegenüber seinen Verwandten ist eine Gesamtgutsverbind 
lichkeit. Sind bedürftige Verwandte beider Ehegatten vorhanden, 
so ist der Unterhalt aus dem Gesamtgute so zu gewähren, wie wenn 
die Bedürftigen zu beiden Ehegatten in dem Verwandtschaftsverhält 
nis ständen, auf dem die Unterhaltspflicht des verpflichteten Ehegatten 
beruht. 
BGB. 1386/88 
BGB. 160411 
14591 
15301 
1549 
BGB. 160411
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Statistik Der Evangelischen Liebestätigkeit (Halboffene Und Offene Fürsorge) Und Jugendarbeit. Wichern-Verl., 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.