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Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Monograph

Identifikator:
1024339858
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-61868
Document type:
Monograph
Author:
Strupp, Karl http://d-nb.info/gnd/117677515
Title:
Grundzüge des positiven Völkerrechts
Place of publication:
Bonn
Publisher:
Ludwig Röhrscheid Verlag
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 251 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

537 —. 
3. Arbeitshäuser, Zwangsarbeitshäuser und Anstalten zurArbeitshäuser, 
Arbeitsgewährung statt Almosen. In England wurde, wie erwähnt, 
schon im Beginne des 18, Jahrhunderts die erste Kategorie einge- 
führt, wo alle arbeitsfähigen Bedürftigen untergebracht und zwangs- 
weise zur Arbeit angehalten werden sollten. Es zeigte sich dieses als 
unausführbar wegen der schwankenden Zahl der Bedürftigen: Sie 
hatten dort wie in anderen Ländern einen bedenklichen Charakter an- 
genommen, weil sie nicht streng von den Zwangsarbeitshäusern geschie- 
den wurden und damit momentan arbeitslose, strebsame Leute mit Va- 
gabunden zusammengeworfen wurden. Letzteres ist auch in Preussen 
der Fall, wo namentlich die von den Tiandesarmenverbänden eingerich- 
teten vielfach mit Korrektionsanstalten verbunden sind. Da eine 
zwangsweise Einlieferung arbeitsscheuer Personen in eine solche An- 
stalt nur auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgt, so ist die Be- 
nutzung erschwert und ihre Verbreitung eine unzulängliche. Auch im 
Königreich Sachsen haben die Arbeitshäuser einen ausgesprochenen 
Zwangscharakter, während sie in Bayern desselben ausdrücklich ent- 
kleidet sind. Ebenso in Sachsen-Meiningen. 
Wünschenwert ist unzweifelhaft, die Korrektionsanstalten von 
Armenversorgungsanstalten völlig zu trennen und auf der anderen Seite 
sowohl Arbeitsscheue wie arbeitsfähige unverschuldet Arbeitslose, denen 
man Arbeit nicht zuweisen kann, in bestimmten Anstalten zu beschäf- 
tigen. Das letztere kann nun in solchen Arbeitshäusern geschehen, in 
welchen die Betreffenden zugleich Wohnung und Kost erhalten, oder 
in Arbeitsstätten, in denen nur Arbeiten verrichtet werden, während die 
Beschäftigten sich selbst ihr Unterkommen und ihre Verpflegung ver- 
schaffen. Die Schwierigkeiten, fortdauernd für eine angemessene Be- 
schäftigung zu sorgen für Personen, welche meist keine entsprechende 
Vorbildung haben, oder eine solche, die hier nicht verwertet werden 
kann, liegt auf der Hand. Die Erfahrung hat deshalb gezeigt, dass 
nur selten die Kosten dabei gedeckt werden können. Gleichwohl ist 
aus pädagogischen Rücksichten selbst die Aufwendung erheblicher 
Summen aus den Gemeindekassen nicht nur gerechtfertigt, sondern ge- 
boten, um arbeitsfähige Hilfsbedürftige nur gegen ein Aequivalent zu 
unterstützen. Selbst der Zwang zu gänzlich nutzloser Arbeit, z. B. einen 
Haufen Steine von einer Seite des Hofes auf die andere und wieder 
zurückzubringen, wird mitunter besser sein, als notorisch arbeitsscheue 
oder auch fragwürdige Personen zu füttern, ohne sie etwas leisten zu 
lassen. 
Eine besondere Art solcher Arbeitsanstalten sind die Arbeiter- 
kolonien und Verpflegungsstationen, welche in der neueren Zeit eine 
erhebliche Ausbreitung erlangt haben. 
Arbeiterkolonien verfolgen den Zweck, arbeitsfähigen und arbeits- Arbeiterkolo- 
willigen Personen, die keine Beschäftigung finden können, Obdach und?ien und Ver 
Verpflegung gegen angemessene Arbeit zu gewähren. Der Aufenthalt SE 
in ihnen ist freiwillig und darf eine gewisse Zeit (4 Monate) im all- 
gemeinen nicht überschreiten. Man sucht darauf hinzuwirken, dass die 
Leute sich etwas verdienen, indem ihnen ein geringer Tagelohn ge- 
währt wird, und sich dadurch zur Selbständigkeit wieder emporarbeiten. 
Sie sind teils auf dem Lande, teils in der Stadt eingerichtet (in 
Deutschland 24 ländliche und 3 städtische). In den ländliehen sucht
	        

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Citation recommendation

Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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