Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1024751406
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52899
Document type:
Monograph
Title:
Der Wald und seine Arbeiter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Document type:
Monograph
Structure type:
Contents
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 427 
gründet wurde. Jedes solche ‚Gesetzbuch‘ enthält also stets Ansprüche 
an die „Staatsorgane“ und Ansprüche an die ‚‚Staatsuntertanen‘‘, welcher 
Sachverhalt nur durch die gewöhnlich gebrauchten — abkürzenden — 
Satzformen — „wer dies tut, wird derart bestraft“ — verdeckt wird. 
Ein Beispiel für einen „auf Wahrung der Erfüllung vergangenen 
Gebotes gerichteten Bereitwilligkeits-Anspruch‘‘ liegt schließlich vor, 
wenn etwa A zu B sagt: „Ich wünsche, daß Sie morgen um 8 Uhr 
hier sind. Ich werde dem C mitteilen, daß ich Ihnen meinen Wunsch 
mitgeteilt habe und ihn beauftragen, Sie zu bestrafen, wenn Sie meinen 
Wunsch nicht erfüllen‘‘ und dann an C solchen Anspruch richtet, 
In jedem „Gebote mit Dritt-Wahrungs-Behauptung‘“‘ wird mit der 
„Ander-Soll-Behauptung“ dem Adressaten bedeutet, daß die „Eigen- 
Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung‘ auch die wirkende Bedingung 
dafür abgegeben hat oder abgeben wird, daß sie von dem als Dritt- 
Wahrer Genannten „erfahren‘ wird, daß also der Dritt-Wahrer Ge- 
aannte wisse oder wissen werde, es sei jene ‚„Eigen-Wunsch- bzw. 
-Furcht-Behauptung“ in Anspruchabsicht aufgestellt worden. Bei 
„Geboten mit Eigen-Wahrungs-Behauptung“ ist eine solche Behaup- 
tung offenbar überflüssig, da der Gebietende nicht nur in der Auf- 
stellung seiner „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung‘“ diese Be- 
hauptung erfährt, sondern auch selbstverständlich um seine eigene 
Anspruchabsicht weiß. Da nun aber, falls ein „Gebot mit Dritt- 
Wahrungs-Behauptung‘““ vorliegt, ein Sollen bzw. eine Sollen-Anwart- 
schaft des Adressaten nicht durch die „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Be- 
hauptung“ allein, sondern nur durch eine an einen Dritten gerichtete 
Verhalten-Werbung und jene Behauptung begründet wird, gibt es 
Fälle von „Geboten mit Dritt-Wahrungs-Behauptung“, in welchen mit 
der Ander-Soll-Behauptung nicht behauptet wird, daß durch die Eigen- 
Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung ein Sollen bzw. eine Sollen-Anwart- 
schaft des Adressaten bereits begründet wurde, sondern nur behauptet 
wird, daß kraft jener „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“ als 
wirkender Bedingung sich ein Sollen bzw. eine Sollen-Anwartschaft 
des Adressaten mit künftigem besonderen Wissen des als Dritt- 
Wahrer Genannten vor jenem Zeitpunkte ergeben werde, für welchen 
ein besonderes Verhalten des Adressaten beansprucht ist. Derartige 
Gebote mit „Dritt-Wahrungs-Behauptung“ nennen wir „Ansprüche 
mit Behauptung bevorstehenden Sollens bzw. bevorstehen- 
der Sollen-Anwartschaft“, welchen wir andere Ansprüche als 
„Ansprüche mit Behauptung bestehenden Sollens bzw. be- 
Stehenden Sollen-Anwartschaft“ gegenüberstellen können. Sagt 
z. B. A zu B: „Ich wünsche, daß Sie: morgen um 8 Uhr hier sind. 
Ich werde dem C mitteilen, daß ich Ihnen meinen Wunsch mitgeteilt 
habe und ihm dann den Auftrag geben, Sie zu bestrafen, wenn Sie
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Staatspapierkurs Und Versicherungsgesellschaften. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.