Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
1690009462
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101382
Document type:
Monograph
Author:
Weber, Heinrich http://d-nb.info/gnd/11716383X
Title:
Forstwirtschafts-Politik
Place of publication:
Neudamm
Publisher:
Neumann
Year of publication:
1926
Scope:
X, 324 S
Taf
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. 
185 
8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. 
Von A. Adler. 
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben 
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S- 248—248. 
Die Grundlage einer jeden Buchführung ist das Inventarium oder I n - 
v e n t a r, worunter man ein genaues Verzeichnis sämtlicher Vermögensstücke 
(Aktiva) und sämtlicher Schuldenbestandteile (Passiva) zur Ermittelung des 
reinen Geschäftsvermögens (Kapitals) versteht. Stellt man das Inventar 
kontenmäßig in der Form auf, daß die eine (linke) Seite das Aktivvermögen, die 
andere (rechte) Seite das Passivvermögen und das reine Vermögen enthält, so daß 
sich die Summen auf beiden Seiten ausgleichen, so erhält man die Bilanz (vom 
ital. bilancia, d. i. Wage). Wiederholt ein Geschäftsmann von Zeit zu Zeit eine 
genaue Feststellung (Inventur, Inventarisierung) seines Vermögens, 
so kann er aus der Vergleichung der Ergebnisse seiner jetzigen Aufnahme mit den 
jenigen der früheren Geschäftsperiode die Änderungen in seinen Vermögens- und 
Schuldverhältnissen, die Vermehrung oder Verminderung seines reinen Vermögens 
feststellen. Eine eigentliche Buchführung im Sinne einer fortlaufenden Verzeichnung 
der Geschäftsbewegung wird er hierzu nur in so weit brauchen, als es ohne sie nicht 
möglich wäre, die Inventarisierung vorzunehmen, also z. B. zur Ermittelung der 
Forderungen und der Guthaben dritter Personen. Ohne Buchführung würde er 
freilich darauf verzichten müssen, während einer Geschäftsperiode überhaupt etwas 
über den Gang und Erfolg seiner Unternehmung zu erfahren, hätte also auch keine 
Kontrolle darüber, aus welchen Gründen die Änderungen seiner Vermögenslage 
hervorgehen, ob sie Folgen der geschäftlichen Bewegung oder eines unrechtmäßigen 
Eingriffs (Diebstahls usw.) sind. Der Mangel einer geordneten Buchführung würde 
aber ganz besonders sich an der Unordnung und Verwirrung seiner Geschäftsführung 
geltend machen, da er und seine Leute nicht imstande wären, alle Aufträge, ausge 
führten Geschäfte, Forderungen und Schulden usw. im Kopf zu behalten. 
So lückenhaft auch unsere Kenntnis von der geschichtlichen Entwickelung der 
Buchführung ist, so läßt sich doch behaupten, daß der erste Zweck der Buchführung 
kein anderer als der einer Unterstützung des Gedächtnisses war, und daß sie zunächst 
in nichts anderem als einer mehr oder weniger geordneten Aufzeichnung aller nicht 
bar berichtigten Geschäfte bestand. Darauf weisen auch alte aufgefundene Geschäfts 
bücher hin, die in einem und demselben Buche unterschiedslos eine Aufzählung und 
meistens formlose Beschreibung solcher Geschäfte enthalten, wobei nicht immer die 
Zeitfolge streng eingehalten ist sowie Handelsgeschäfte und Privatgeschäfte durch 
einanderlaufen. Den Zweck des Buches, zur Unterstützung des Gedächtnisses zu 
dienen, drückte auch sein Name, Memorial, aus; ebenso der Name Journal, 
weil es ein Tagebuch war. 
Andere schon früh vorkommende Namen, wie Prima-Nota (erste Notiz), 
Manual (Handbuch), Brouillon, Strazze, Kladde, Scharteke, Squarzafolio usw. deuten 
darauf hin, daß man die ersten Geschäftsentwürfe zunächst flüchtig in ein allen 
Geschäftsgehilfen zugängiges Buch eintrug, von wo aus sie erst, sorgfältig und von 
einer Hand geschrieben, in das Memorial oder Journal übergingen, ein Gebrauch, 
der sich aus praktischen Gründen bis auf den heutigen Tag namentlich in Detail 
geschäften erhalten hat. So erklärt es sich auch, daß das Französische Handelsgesetz 
buch von 1807, das z. T. auf weit älteren Handelsordnungen, besonders auf der 
Orckonnanes äs Oommeree von 1673 beruht, den Kaufmann zur Führung eines 
Tagebuches verpflichtet, in welches er alle Geschäfte unterschiedlos tagtäglich einzu-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.