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Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

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Bibliographic data

fullscreen: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

Monograph

Identifikator:
1691222771
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-105765
Document type:
Monograph
Title:
Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk
Place of publication:
Karlsruhe
Publisher:
Verl. d. Betriebs- und Lehrmittelges.
Year of publication:
[1927]
Scope:
211 Seiten
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Normung von Anstrichfarben und Lacken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk
  • Title page
  • Contents
  • Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk
  • Materialwirtschaft im Malerhandwerk
  • Materialprüfung im Malerhandwerk
  • Die Materialprüfungsstelle für das Malerhandwerk beim Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung im Handwerk e.V. Karlsruhe
  • Prüfung von Leinölfirnis
  • Wo fehlt es bei unsern Anstrichverfahren ?
  • Normung von Anstrichfarben und Lacken
  • Rostschutz
  • Allgemeines über Spritzlackierverfahren
  • Wirtschaftliche Ausnutzung und Werkstattunkosten beim Spritzlackierverfahren
  • Eine kalkulatorische Bewertung der weißen Anstrichfarben
  • Werkstätteneinrichtung
  • Wirtschaftlicher Vergleich zwischen der Verwendung eines eigenen oder geliehenen Fassaden-Leitergerüstes
  • Saisonarbeit im Malerhandwerk
  • Rationalisierung des Zeitaufwandes im Maler- und Anstreicherhandwerk
  • Zur kaufmännischen Betriebsführung im Malerhandwerk. Allgemeines
  • Die Buchhaltung im Malerhandwerk
  • Die Kalkulation im Malerhandwerk
  • Das Formular, ein Mittel der Betriebskontrolle
  • Der Lohntüten-Arbeitszettel
  • Die Leistungs- und Abzugstabelle (ein Beitrag zur Lehrlingserziehung im Malerhandwerk)
  • Die genossenschaftliche Organisation im Malerhandwerk
  • Moderne Betriebsbuchführung im Malerhandwerk
  • Literatur für das Malerhandwerk

Full text

daß ein und derselbe Farbton durch Farbstoffe erzielt werden kann, 
die ganz verschiedene chemische und maltechnische Eigenschaften 
haben. Andererseits können gewisse Farbtöne nur mit Farbstoffen 
ganz bestimmter Eigenschaften erzielt werden; es wäre verfehlt zu 
verlangen, daß nur lichtechte Farben Verwendung finden sollen, es 
gibt eben doch manche Arbeiten, die nur kurze Zeit zu halten brau- 
chen, um ihrem Zweck vollauf zu genügen, bei denen aber aus wirt- 
schaftlichen Gründen die billigsten Farben vollständig ausreichend 
sind, z, B. bei Bauten auf vorübergehenden Volksfesten u. dgl, m, 
Ein wesentliches Hilfsmittel bei der Normung bildet die genaue 
Kennzeichnung der Eigenschaften der Farbstoffe, In der Werkstatt 
soll allerdings der Grundsatz herrschen, daß nur lichtechte Farben ver- 
wendet werden dürfen, denn wenn auch die Kennzeichnung seitens 
der Fabrikanten noch so exakt ist, läßt sich doch niemals vermeiden, 
daß auf dem Weg von der Werkstatt zur Arbeitsstelle die Einschrän- 
kung auf gewisse Verwendungszwecke vergessen wird. 
Mit einer Normung der Farben wird vor allem auch erreicht 
werden, daß unverwendbare Reste sich nicht so massenhaft an- 
häufen, wie es jetzt leicht der Fall ist. Die Verwertung der Reste 
ist aber eine außerordentliche Gefahr, auch abgesehen davon, daß 
teure und billige Stoffe vielfach wahllos durcheinander gemischt 
werden, kommen auch Mischungen von Farben verschiedenster 
Lichtechtheit vor und die gemischten Töne verändern durch Aus- 
bleichen eines Bestandteils ihre Farbe oft ganz erheblich, 
Am schwierigsten gestalten sich die Verhältnisse bei den an- 
geriebenen Farben sowie bei den Lacken, Nach dem Urteil erfah- 
rener Lackfabrikanten ist auch auf diesem Gebiet eine Normung 
durchführbar, soweit es sich eben, wie schon erwähnt, um jene An- 
Strichfarben und Lacke handelt, die für normale Verwendungszwecke 
in Betracht kommen können. Also in erster Linie für viele Arbeiten 
der Möbelindustrie u. dgl. 
Der Schaffung von Normen für Rostschutzfarben steht die er- 
zeugende Industrie nicht mehr so ablehnend gegenüber wie früher; 
Verschiedene Fabrikanten haben sich sogar in sehr günstigem Sinn 
darüber geäußert. Die Bedingungen sind hier allerdings auch wesent- 
lich einfacher, da die Anforderungen, die an die Farben vom Ver- 
braucher gestellt werden, ein für allemal fest umrissen sind, Die 
betr. Anstrichfarbe muß z. B. auf allen Arten Eisen gut haften, die 
für Eisenkonstruktion usw. in Frage kommen, Der Anstrich muß bei 
Normalen Witterungsverhältnissen eine bestimmte Reihe von Jahren, 
etwa fünf Jahre, halten, d. h. er darf nicht rasch verwittern, so daß 
die Schutzschicht verschwindet, Außerdem muß er gegen Unter- 
rostung Sicherheit bieten. 
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Rationelle Betriebsführung Im Malerhandwerk. Verl. d. Betriebs- und Lehrmittelges., 1927.
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