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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

thumbs: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1739110889
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131976
Document type:
Monograph
Title:
Niederlande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1926
Scope:
IV, 131 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ausführungsbestimmung zu den Positionen 2 und 150 des Einfuhrzolltarifs. Entschließung des Finanzministers vom 12. Februar 1925 (Nederlandsche Staatscourant 1925 Nr. 32 vom 16. Februar 1925
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 17 
‚das identische Allgemeine aller wirkenden Bedingungen“ in 
jenen besonderen Wirkenseinheiten, das zweite jener drei identischen 
Allgemeinen das „identische Allgemeine aller grundlegenden 
Bedingungen“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten und das dritte 
jener drei identischen Allgemeinen das „identische Allgemeine aller 
Wirkungsgewinne“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten ausmacht. 
Statt „identisches Allgemeines aller wirkenden Bedingungen“ können 
wir. auch in Kürze „identische wirkende Bedingung“ sagen, statt 
„identisches. Allgemeines aller grundlegenden Bedingungen“ können 
wir „identische grundlegende Bedingung“ und statt „identisches 
Allgemeines aller Wirkungsgewinne“ können wir auch „identischer 
Wirkungsgewinn“ sagen. Sagen wir also z. B., daß irgendein iden- 
tisches Allgemeines die „identische wirkende Bedingung“ in besonderen 
Wirkenseinheiten ist, so meinen wir, daß die wirkenden Bedingungen 
in allen jenen besonderen Wirkenseinheiten Einheiten jenes identischen 
Allgemeinen und besondernder Allgemeiner darstellen, Statt von „iden- 
tischem Wirkungsgewinne“ kann man auch von „identischer Wir- 
kung“ sprechen. In jeder Wirkung als Veränderung finden sich 
allerdings zwei identische Allgemeine, nämlich ein „identisches Ge- 
winnallgemeines“ und ein „identisches Verlustallgemeines“. Es 
genügt uns jedoch, in diesem Zusammenhange schon die „einfach iden- 
tische Wirkung“, in welcher sich ein identisches Gewinnallgemeines 
Ändet, als „identische Wirkung“ zu bezeichnen. 
„Identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ und „Wirkens- 
beziehung zweier besonderer Einzelwesen“ stellen daher verschiedene 
Gegebene dar, da jede „identisch begründete Wirkenszusammengehörig- 
keit“ sich in vielen Wirkenseinheiten findet, die Wirkensbeziehung 
zweier besonderer Einzelwesen stets durch Besonderheiten jener 
identischen Allgemeinen begründet ist, welche sich in der zugehörigen 
identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit finden. Sagen wir, 
daß eine besondere Wirkenseinheit (Wirkensbeziehung) den „Fall“ einer 
besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“ dar- 
stellt, so meinen wir eigentlich drei Zugehörigkeitsbeziehungen, 
wir meinen nämlich, daß die identische wirkende Bedingung der be- 
sonderen wirkenden Bedingung in jener Wirkenseinheit, die identische 
grundlegende Bedingung der besonderen grundlegenden Bedingung in 
jener Wirkenseinheit und der identische Wirkungsgewinn dem be- 
sonderen Wirkungsgewinne in jener Wirkenseinheit zugehören. In 
— ungenauer — Kürze können wir deshalb sagen, daß eine besondere 
Wirkenseinheit den „Fall“ jener besonderen „identisch begründeten 
Wirkenszusammengehörigkeit“ darstellt, welche ihr zugehört, daß also 
jede besondere „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ 
Ihren Fällen zugehört, 
Sander, Alle. Gesellschaftslehre_
	        

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