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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

17 
Nach beendigter aktiver Dienstzeit bleibt der entlassene Soldat heute während zweier Jahre en 
Disponibilite. Für die folgenden 16'/, Jahre gehört er zur ersten Reserve und 8 weitere Jahre zur 
zweiten Reserve. Während der Reservezeit sind Waffenübungen vorgesehen, die während der Dispo- 
nibilität und in der ersten Reserve bis zu insgesamt 8 Wochen, in der zweiten Reserve bis zu 7 Tagen 
dauern. 
Seit Kriegsende ist die französische Regierung damit beschäftigt, dem Lande eine neue Wehrverfassung 
zu geben. 1923 wurde die Rekrutierung vorläufig gesetzlich geregelt. Seit Beginn des Jahres 1926 ist das 
Parlament mit der Beratung einer Reihe von Gesetzentwürfen beschäftigt, welche die neue Wehrverfassung 
bringen sollen. Ihre Grundlagen beruhen auf drei Gesetzen, betreffend 
1. die allgemeine Organisation des Heeres, 
2, die Zusammensetzung der Cadres mit den Truppenstärken, 
3. die Ergänzung des Heeres (Rekrutierung). 
Zur Umorganisation des Heeres äußerte der Kriegsminister Painlev6 (»Le Temps« vom 28, April 1926), 
daß die Zahl der Truppenteile und die Höhe der Sollstärke im Heimatheere herabgesetzt und damit auf 
die einjährige Dienstzeit hingearbeitet werden soll, mit deren Durchführung 1930 gerechnet werden kann. 
Dagegen soll die Gesamtzahl der Kapitulanten (der Berufssoldaten und länger dienenden Freiwilligen) des 
Heimat- wie des Kolonialheeres von 76 000 auf 105 000 Mann erhöht werden. Ferner sollen zur Entlastung 
der aktiven Truppe 15 000 Agents Militaires (Mobilmachungsbeamte) angestellt, und die Zahl der Zivil- 
angestellten auf 14 000 vermehrt werden. Der Sollbestand des Kolonialheeres ist nach der Reform mit 
277 000 Mann, davon 97000 Weißen, vorgesehen. Diese verteilen sich folgendermaßen: Die Kolonial- 
truppen umfassen 37 000 Weiße und 90 000 Farbige, insbesondere Senegalneger, die gemischten Truppen 
40 000 Weiße und 90 000 nordafrikanische Eingeborene; dazu tritt die Fremdenlegion mit 20 000 Mann. 
Die Heeresreform ist trotz der Verkürzung der Dienstzeit mit erhöhten Ausgaben verbunden. Die Ver- 
mehrung der Kapitulanten und der Zivilangestellten und die Neueinstellung der Agents Militaires bedingt 
Mehrausgaben in Höhe von 522 Millionen fr. Die Ersparnis in den Truppenteilen beläuft sich nur auf 
atwa 320 Millionen fr., so daß die Heeresreform nach dem gegenwärtigen Stande eine Erhöhung des Etats 
um etwa 200 Millionen fr. insgesamt verursachen würde, 
Die in Frankreich stationierten Truppen sind 1925 in 18 Armeekorps zusammengefaßt, zu denen drei 
Armeekorps der Besatzung im Rheinlande treten. Neben den Generalkommandos der Armeekorps bestehen 
19 Wehrkreise (Regions), denen ein besonderer Stab und auch ein besonderer Kommandeur vorsteht, 
ausgenommen in 5 Wehrkreisen, in denen der Korpskommandeur gleichzeitig das Oberkommando über 
den Wehrkreis inne hat. Die Stäbe der Wehrkreiskommandos haben insbesondere für die Organisation 
der militärischen und wirtschaftlichen Mobilmachung, für die Aushebung, den Nachschub und neuerdings 
für die militärische Jugendausbildung zu sorgen. 
An Militärschulen sind im Etat von 1925 (laut Developpement S. 184) 35 verzeichnet, von denen 18 
nach dem Kriege neu hinzugetreten sind; die Gendarmerieschulen sind hierbei nicht ausgesondert, 
Die gesamten Militärschulen zerfallen in vier Kategorien: die Vorbereitungsschulen, die Ausbildungs- 
schulen, die Weiterbildungsschulen und die Akademien. Zu ersteren gehören sechs Spezialschulen für die 
militärische Jugendausbildung, sowie die Zeoles Militaires Enfantines Heriot und das Prytanee Militaire 
La Flöche. Zu den Ausbildungsschulen rechnen in erster Linie die Offizierschulen (Ecoles Militaires) und 
die Waffenschulen (Beoles d’ Applications), von denen für jede Waffe eine Spezialschule vorhanden ist. 
Die Offizierschule für die Infanterie in St. Maixent bildet beispielsweise jährlich 1200 Offizieranwärter 
aus, unter diesen auch solche der Reserve, welche neuerdings einen halbjährigen Kursus durchmachen 
müssen!). Die Weiterbildungsschulen (Cours Pratiques oder Cowrs d’Instruction) dienen in der Haupt- 
sache der Luft- und Artilleriewaffe und sind zu diesem Zweck mit entsprechenden Übungsplätzen ausge- 
rüstet. Die Akademien (Beoles d’Enseignement Militaire Superieures) sind in der Regel nur Generalstabs- 
offizieren zugänglich. Der Personalbestand der Militärschulen belief sich nach dem Etat von 1925 auf 
12 103 Offiziere und Mannschaften. 
Da in Frankreich die Militärdienstzeit bereits von 3 auf 1!/, Jahre herabgesetzt werden mußte, und eine 
weitere Herabsetzung notwendig werden wird, wird der vormilitärischen Erziehung als Ersatz für die 
ausfallende Ausbildungszeit eine besondere Bedeutung zugemessen. Deswegen wird die vormilitärische 
Jugendausbildung von Regierungsseite systematisch gefördert. Über die Einzelheiten läßt sich aus dem 
Etat und dem Expos6 des Motifs kein Bild gewinnen. Was die finanzielle Belastung betrifft, so 
werden den Schulen und Vereinen Entschädigungen für die entstandenen Kosten der Ausbildung vom 
Kriegsministerium gezahlt. Als Ausbildende werden Offiziere und Unteroffiziere der aktiven Armee 
1) Nach »Ze Temps vom 6. September 1925. 
45 
n
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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