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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

I. Teil. Allgemeine Bemerkungen. 163 
fährlichen Konkurrenz, welche die auf seiten des Staates wirkenden 
Vorteile (Notorietät, Vertrauen, Steuerfreiheit usw.) noch erschweren. 
Es ist das besondere Verdienst von Adam Smith, daß er, die Be- 
deutung der privatwirtschaftlichen Einkünfte auf primitiverer Stufe 
des Staatshaushaltes wohl anerkennend, doch entschieden erklärt, 
daß dieselben bei fortgeschritteneren Völkern neben anderen Ein- 
nahmsquellen nur untergeordnete Bedeutung besitzen können. 
4. Bei der immensen Ausdehnung des modernen Staatshaushaltes 
können die privatwirtschaftlichen Einnahmen nur eine sekundäre 
Rolle spielen. Das Gewicht dieser Argumente kann nicht geleugnet 
werden, obwohl dieselben hauptsächlich für gewisse Perioden, für 
gewisse Wirtschaftssysteme gelten. So darf namentlich nicht über- 
sehen werden, daß bei großkapitalistischer Produktion, wo ein gut 
Teil der Gütererzeugung in den Händen großer Aktiengesellschaften, 
großer Truste ist, die erwähnten Fehler sich gleichfalls einstellen, 
soferne auch diese wirtschaftlichen Organismen sich bureaukratisch 
organisieren müssen und von Beamten geleitet und verwaltet werden, 
die ebensowenig direkt an dem Gedeihen des Unternehmens interessiert 
sind, wie die Staatsbeamten gegenüber den staatlichen Unterneh- 
mungen. Man kann also nicht einfach die staatliche Organisation 
mit jener privatwirtschaftlichen vergleichen, wo der Unternehmer 
in der Tat persönlich mit seiner ganzen wirtschaftlichen Individualität 
interessiert ist. Man kann nur in dem staatlichen Organismus und 
in dem individualistischen Organismus einen Gegensatz finden, nicht 
aber in dem staatlich organisierten und öffentlich-wirtschaftlichen 
Organismus der großen Produktionsverwaltungen der Aktiengesell- 
schaften, Kartelle, Trusts, Genossenschaften usw. Dann ist in Be- 
tracht zu ziehen, daß auch das große Kapital sich beim Staat alle 
möglichen Vorteile verschaffen kann, kraft seines Einflusses, seiner 
Verbindungen, was dem individuellen Unternehmen nicht zur Ver- 
fügung steht. Auch ist nicht zu leugnen, daß es heute privatwirt- 
schaftliche Einkommensquellen gibt, die große Erträge liefern können, 
solche, die auch. in der Staatswirtschaft eine Rolle spielen, sowie, 
daß privatwirtschaftliche Einkommen neben anderen Quellen oft 
ganz unentbehrlich sein können. Darum läßt sich im Grunde von 
den privatwirtschaftlichen Einnahmen nur so viel behaupten, daß 
diese in neuerer Zeit in den meisten Staaten neben den staatswirt- 
schaftlichen Einnahmen in den Hintergrund treten und im Einklang 
mit den Postulaten der volkswirtschaftlichen Interessen nur insofern 
in Anspruch genommen werden sollen als sie zur Deckung des 
Staatsbedarfs unumgänglich nötig sind. Ihre Rolle ist aber mehr 
eine subsidiäre, wie ja bei staatlicher Verwaltung gewisser privat- 
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