Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

A. VI. Abschnitt. Die Elemente des Steuerwesens. 23 
kommt bei dieser Frage noch der Umstand in Betracht, daß jener 
Staat, der demnach von der Steuer entfällt, da das Einkommen des 
dort befindlichen Individuums aus dem Auslande stammt, doch an 
der indirekten Steuer beteiligt ist, die einen beträchtlichen Teil des 
Steuereinkommens bildet. In jenen Fällen, wo Jemand bei Auf- 
rechthaltung seiner Staatsbürgerschaft sich im Auslande aufhält, 
wo gleichzeitig seine Erwerbsquelle ist, wird die aus dem staat- 
lichen Verband fließende Steuerpflicht gänzlich umgangen, was 
dann nur durch eine solche Steuer zum Ausdruck käme, welche 
der Staat zur Erhaltung der Staatsbürgerschaft einheben würde. 
Wenn wir nun zur Steuerpflicht der juristischen Personen als 
Steuersubjekten übergehen, so ist es natürlich, daß die juristischen 
Personen bei gewissen Steuern überhaupt nicht als Steuersubjekte 
fungieren, so bei gewissen Verbrauchssteuern (wenn nicht infolge 
von Überwälzung), bei den reinen Personalsteuern, Wehrsteuer usw. 
Dagegen sind sie Subjekte der Realsteuern, Ertragssteuern, Ver- 
mögenssteuern usw. Ob der Staat seine eigene Erwerbstätigkeit, 
seine privatwirtschaftliche Tätigkeit besteuert, hängt von verschiede- 
nen Umständen ab, insbesondere von dem Momente des lautern 
Wettbewerbes. Dagegen sind ähnliche Einkommen der Gemeinden 
ebenso zu besteuern wie die der Aktiengesellschaften, Vereine, In- 
stitute, Stiftungen usw. Eine Ausnahme kann nur der Fall bilden, 
wenn solche Vereine usw. höheren staatlichen, kulturellen, wohl- 
tätigen Zwecken dienen, welche die Steuerfreiheit als berechtigt 
erscheinen lassen. 
Schwieriger ist die Frage mit Bezug auf die Genossen- 
schaften, in denen bekanntlich verschiedene Momente, neben 
rein wirtschaftlichen und erwerblichen, auch höhere sozialpolitische, 
ethische, ja sogar religiöse zusammentreffen. In der Tat bildet die 
Besteuerung der Genossenschaften eines der schwierigsten Probleme 
der neueren Steuerpolitik. In den Genossenschaften wird jedenfalls 
Einkommen geschaffen, in welchem ebenso Steuerkraft verborgen 
ist, wie in jedem anderen Einkommen. Vom Standpunkte des 
Staates kommt in Betracht, daß in Abwesenheit von Genossen- 
schaften dieses Einkommen Unternehmungen zufließen würde, die 
nach diesem Einkommen Steuer zahlen würden; die Steuerfreiheit 
der Genossenschaften kann also für den Staat die Bedeutung haben, 
daß sein Steuereinkommen verkürzt wird. Die Steuerfreiheit der 
Genossenschaften hat auch den Nachteil, daß sie Ungleichheiten 
verursacht und die Konkurrenzfähigkeit der übrigen Unternehmungen 
erschwert. Für die Besteuerung der Genossenschaften spricht 
namentlich der Umstand, daß in vielen Fällen die Tätigkeit der 
4]
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.