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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

Il... INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN.. KREDITVERKEHRS 47T 
Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Der Wechsel wird dadurch ein 
sicheres Kreditpapier, dessen Einlösung mit um so. größerer Sicher- 
heit erwartet werden kann, je mehr gute Unterschriften sich auf 
ihm befinden. Dazu kommt noch, daß jeder Kaufmann es als seine 
Ehrenpflicht ansieht, eine übernommene Wechselverbindlichkeit zu 
erfüllen; weiß er doch, daß sein Kredit und Ansehen schwer ge- 
schädigt werden, falls sein Akzept oder sein Giro notleidend wird. 
Diese Vorteile der sicheren und pünktlichen Zahlung, die dem 
Wechselbesitzer zugute kommen, machen den guten Wechsel zu 
einem geschätzten Wertpapier, das im. kaufmännischen Verkehr 
gerne an Zahlungsstatt genommen wird. Diese Funktion des Wech- 
sels als Zahlungsmittel wird unterstützt durch seine leichte Über- 
tragbarkeit, die zudem das wechselmäßige Regreßrecht gegen die 
früheren Besitzer in sich schließt. 
Entsprechend diesen großen Vorzügen ist die Verwendung des 
trassierten Wechsels in der kaufmännischen ‘Praxis in normalen 
Zeiten eine ausgedehnte und mannigfaltige; insbesondere dient er 
zur Einziehung von Forderungen, zur Geldbeschaffung und als 
Zahlungsmittel. 
1. Zur Einziehung einer Forderung wird der Verkäufer einer 
Ware auf den Käufer trassieren und diesen, insbesondere wenn die 
Tratte akzeptiert wird, zur pünktlichen Bezahlung der Warenschuld 
verpflichten. Der Käufer kann aber auch eine dritte Person, ge- 
wöhnlich eine Bank, angeben, auf die der Verkäufer den Faktura- 
betrag entnimmt (Kommissionstratte), oder er benutzt ein Guthaben, 
das er bei einer dritten Person besitzt, um auf diese den Faktura- 
betrag in einer Tratte abzugeben, die er dem Verkäufer zum Be- 
gleich übermittelt. 
Der Verkäufer der Ware wird den empfangenen Wechsel selten 
bis zum Verfalltage behalten, sondern er gibt ihn in Eskont, falls 
er Geld braucht, oder zur Gutschrift an eine Bank und verwendet 
die hiedurch flüssig gemachten Mittel wieder zur Begleichung seiner 
Schulden oder zum Einkauf von Rohprodukten, von neuen Waren. 
Ohne daher auf den Eingang der alten Warenforderungen: warten 
zu müssen, kann der Kaufmann durch die Negozierung der hiefür 
empfangenen Wechsel neue Geschäfte in Angriff nehmen und hie- 
durch seinen Gewinn erhöhen sowie Zinsverluste vermeiden. 
Die große Konkurrenz im modernen Geschäftsleben hat zweifel- 
los den Wechsel schon vor dem Weltkriege einigermaßen zurück- 
gedrängt. Denn in dem Bestreben, Geschäfte zu machen, muß der 
Gläubiger nicht selten auf den Vorteil der Trassierung verzichten 
und seinem Schuldner das diesem viel bequemere offene Ziel ein- 
räumen. Diesem Widerstreben des Käufers zu akzeptieren, hat man 
durch Einführung der sogenannten inakzeptablen Tratte zu be-
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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