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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
175994050X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-137069
Document type:
Monograph
Author:
Gorter, Herman http://d-nb.info/gnd/118718207
Title:
Der historische Materialismus
Edition:
3., bedeutend verm. Ausg.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchh. für Arbeiterliteratur
Year of publication:
1928
Scope:
137 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Das gesellschaftliche Sein bestimmt den Geist
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

141 
oder allgemein wirtschaftlichen Gründen erforderlich sind, entweder im 
Gesetze selbst oder aber durch Verordnungen genauer festzusetzen. In 
England, wo seit Alters her der Sonntag sehr in Ehren gehalten 
Wird, sind die wenigen Ausnahmen in dem Gesetz selbst aufgeführt. 
In Deutschland herrscht jedoch eine freiere Auffassung, und erscheint es 
io kaum möglich, die zahlreichen und umfassenden Ausnahmen im Gesetz 
şelbst aufzuführen. Es empfiehlt sich dieses auch um so weniger, als 
wit dem Wechsel der Technik auch die Nothwendigkeit der Svnntags- 
arbeit in den verschiedenen Jndustrieen wechselt, und anderseits auch der 
Möglichkeit Raum gegeben werden muß, mit der Leistungsfähigkeit der 
nationalen Industrie und dem Fortschritt in der Würdigung einer 
christlichen Sonntagsruhe und Sonntagsfeier auch aüf eine strengere 
Durchführung des Verbotes zu drängen. So erscheint der im Antrag 
Dr. Lieber-Hitze vorgeschlagene und vom Reichstag wesentlich approbirte, 
auch von Oesterreich gewählte Weg am zweckmäßigsten: im Gesetz 
die Regel und die für die Ausnahmen maßgebenden Gesichts 
punkte auszusprechen, gleichzeitig aber durch möglichst generelle Ver 
ordnungen (in erster Linie durch den Bund es rath, in zweiter Linie 
durch die höhere Verwaltungs-Behörde) die zulässigen Ausnahmen in 
einem Verzeichniß möglichst genau zu umschreiben und festzusetzen. So 
weit dann noch weitere, mehr individuell, örtlich und vorübergehend 
Nothwendige Ausnahmen Berücksichtigung finden müssen, kann der Orts 
polizeibehörde das Recht der Dispense gewährt werden — aber auch 
hier mit der Maßgabe, daß die Erlaubniß schriftlich ertheilt, ein Ver 
reich niß der gegebenen Dispense (mit Angabe der Gründe) geführt und 
der höhern Verwaltungsbehörde wie dem Aufsichtsbeamten regelmäßig 
vorgelegt werde, um so eine Controle zu sichern. In der Feststellung 
dieses Verzeichnisses liegt die Hauptbedeutung, aber auch die Haupt- 
Schwierigkeit einer gesetzlichen Regelung. Die Enquete des Jahres 1887 
dietet bereits reiches, dankenswerthes Material. Wenn die Enquete so- 
şort unter diesem Gesichtspunkte veranstaltet worden wäre, die Unterlage 
şur die nothwendigen Ausnahmen zu gewinnen, so würde dieselbe jeden- 
şalls fruchtbarer geworden sein. Jetzt wird dieselbe vielfacher Ergänzung 
dedürfen, indem die Fragen mehr specialisirt werden müssen. Jedenfalls 
ķann aber das, was für den gewerbreichen Bezirk Düsseldorf sich zur 
^gemeinen Zufriedenheit als möglich und verhältnißmäßig leicht aus 
führbar erwiesen hat, für das Deutsche Reich nicht unmöglich sein, und 
Wird es nicht bloß im Interesse der Arbeiter, sondern auch der Ar 
beitgeber liegen, daß nicht mehr das Belieben der Ortspolizeibehörde, 
ändern überall in Deutschland das gleiche Recht und Gesetz herrscht und 
^eder weiß, wie er hält.
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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