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Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

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Bibliographic data

fullscreen: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Monograph

Identifikator:
177130992X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-153391
Document type:
Monograph
Author:
Wokurek, Ludwig
Title:
Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik
Place of publication:
Brünn
Publisher:
Verlag des "Hauptvereines deutscher Ingenieure in der Čsl. Republik"
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 405 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Teil. Das Arbeitsverfassungsrecht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik
  • Title page
  • Contents
  • I. Teil. Allgemeiner Teil
  • II. Teil. Das Recht des Arbeitsvertrages
  • III. Teil. Arbeiterschutzrecht
  • IV. Teil. Das Arbeitsverfassungsrecht
  • V. Teil. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnisse
  • Index

Full text

rung und Erweiterung der Rechtsbefugnis der heutigen Vertrauens— 
männerausschüsse sowie der Abreitere und Beamtenfabriksausschüsse, 
welche beinahe in allen unseren größeren Industrie- und Handels⸗ 
unternehmungen eingeführt und laängft eingelebt sind. Der Krieg hat 
manches politische Unrecht beseitigt und hat den demokratischen Prin— 
zipien im politischen Leben zum Durchbruch verholfen. Die Entfal— 
tung wirklicher politischer Demokratie erfordert dann auch die Besei— 
tigung des wirtschaftlichen Absolutismus in den Betrieben und dessen 
allmählichen Wandel durch konstitutionelle Betriebsschöpfungen, in wel— 
hen alle an der Erzeugung Beteiligten einen bestimmten Einfluß auf 
die Betriebsleitung ausüben können. Die heutigen Arbeitnehmer be— 
ginnen als Folge des Zeitgeistes unter der Regelung des Arbeitsver— 
hältnisses nicht nur die Bestimmung der Arbeitz- und Lohnbedin— 
zungen zu verstehen, sondern gleichzeitig auch die Regelung der Teil— 
nahme an der Leitung des Betriebes, in dem sie arbeiten. Sie wünschen 
in dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, nicht mehr eine bloße 
lebendige Maschine zu sein, welche für Lohn mechanisch die zugewie— 
sene Arbeit ausführt, vielmehr wünschen sie ihr bisheriges Lohnver— 
hältnis in ein Mitarbeiterverhältnis zu verwandeln, podurch sie einen 
weiteren Ausblick auf das Werksgeschehen erreichen und mit Hilfe 
ihres Einflusses auf die Leitung die intellektuelle Beziehung eines Ge— 
sellschafters gewännen. Die Arbeiterschaft erkennt, daß allmähliche 
Sozialisierung und wirtschaftliche Demokratie beinahe dasselbe sind 
und ruft nach dem konstitutionellen Fabriksbetriebe, in welchem als 
endliches Ziel die Selbstverwaltung der Arbeit verwirklicht, und wo 
die Unternehmungen in Produktionsgenossenschaften verwandelt wür— 
den, in welchen alle Bediensteten keine Lohnarbeiter, sondern Teil— 
haber des Unternehmens, in dem sie arbeiten, wären. In den Be— 
triebsräten sieht die heutige Arbeiterschaft ein Mittel ihrer Schulung 
zu höheren wirtschaftlichen Verwaltungsfunktionen, zur wirtschaflichen 
Verantwortlichkeit und Reife der arbeitenden Massen, welche Errun— 
genschaften zur Steigerung des allgemeinen Wohlstandes und zur Er— 
möglichung sozial gerechterer Formen des Unternehmertums nötig 
sind. Die Regierung entspricht mit ihrem Entwurfe dem allgemeinen 
Wunsche der Arbeiterschaft, jedoch ist sie hiebei, wie der Entwurf selbst 
beweist, sich der Notwendigkeit wirtschaftlicher Vorsicht in der heutigen 
Zeit der Absatzkrise bewußt. Der Entwurf ist aber der Ausdruck der 
Anschauung, daß gerade in der Zeit wirtschaftlicher Schwierigkeiten 
oziale Reformen nicht hinausgeschoben werden dürfen, vielmehr ist 
gerade mit ihrer Hilfe der gesunde Optimismus der breiten Volks— 
—— welcher die heutigen Veschwerden überwinden hilft, zu 
tärken.“ 
4*8
	        

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Das Arbeitsrecht Der Čechoslovakischen Republik. Verlag des “Hauptvereines deutscher Ingenieure in der Čsl. Republik”, 1928.
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