Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

252 VII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 
getan, um die Gründung Freiburgs durchzuführen. Ihrem Ursprung nach sind 
es angeschene Kaufleute, mercatores personati, die sich zum Zwecke der 
Gründung in einer Schwurgemeinschaft geeinigt haben. Als Entgelt für ihre 
Tätigkeit erhalten sie das Eigentum an den Marktbaulichkeiten. Vom Markt 
aus gehen auch ihre Befugnisse: zunächst eine bescheidene Marktpolizei, die 
sich aber sehr bald zu einer allgemeinen Verwaltungsbefugnis in der ganzen 
Stadt auswächst; und im Zusammenhang mit dieser Kompetenzerweiterung 
bildet sich die alte Unternehmergilde um zum Rat; aus den conijuratores fori 
werden die consules?), 
Weder die Wiener noch die Lübecker Quellen sprechen so unmittelbar von 
den Vorgängen bei der Gründung der Stadt selbst; und deshalb wird es hier 
für immer unmöglich sein, zu beweisen, daß jener Kreis von Personen, die bei 
Wien und Lübeck die Gründung durchgeführt haben, als eine Unternehmer- 
gilde anzusprechen ist, wie es bei Freiburg die Quellen offen aussprechen. 
Ich habe keinen Zweifel, daß die Form der Vereinigung der Unternehmer in 
Wien und Lübeck auch die der Gilde gewesen sein wird. Das aber dürfte 
feststehen: daß nämlich im übrigen die Parallele mit Freiburg im Zusammen- 
hang mit dem, was die Grundbesitzverhältnisse uns lehren, zwingend auf 
eine solche Gruppe von Unternehmern für Lübeck und Wien hinweist; mehr 
noch, daß in allen drei Städten der Rat aus den alten Unternehmerfamilien 
hervorgegangen ist. Für Lübeck und Wien läßt sich zunächst genau dieselbe 
Kompetenzerweiterung nachweisen, wie bei Freiburg i. Br.: von der Markt- 
polizei ausgehend erobert sich die Verordnungsgewalt des werdenden Rates 
die ganze Stadt”). Sodann aber löst sich auch das Rätsel der 24 jurati des 
Wiener Stadtrechts unter dieser neuen Blickrichtung auf sehr einfache 
Weise: Wenn v. Voltelini die begründete Vermutung ausgesprochen hat, 
daß diese 24 jurati schon im ältesten Stadtrecht von 1198 vorhanden gewesen 
sein müssen, so dürfen wir jetzt getrost weitergehen, und sie als die Nach- 
folger jener ersten Unternehmergruppe betrachten, von der wir obendrein 
für Freiburg die gleiche Zahl, nämlich 24, kennen. Auch darin ganz die 
gleiche Entwicklung wie in Freiburg: aus den 24 jurati werden noch im 
Anfang des 13. Jahrhunderts die 24 consules; ein Vorgang, der wiederum 
ganz dem Lübecker entspricht. 
Wenn auch in den Fragen der Verfassung die Freiburger Rechtsquellen 
unerreicht sind an unmittelbarer Deutlichkeit, so darf das doch nicht 
darüber hinwegtäuschen, daß jenen Unternehmern, denen im Grunde ge- 
nommen Lübeck und Wien ihren Ursprung verdanken, noch weit mehr 
zufiel, als ihren Freiburger Genossen und Vorgängern. Diese mußten froh 
sein, daß ihnen neben beschränkten Einnahmen aus den Marktbaulichkeiten 
als besondere Gunst die Zinsfreiheit ihrer areae dem Stadtherrn gegenüber 
gewährt wurde; jene dagegen hatten über den gesamten Stadtgrund zu ver- 
fügen, in ihre Tasche floß der von den Ansiedlern zu zahlende Arealzins. In
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.