Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Das Anerkennungsverhältnis. 
277 
ohne als soziales Wesen erlebt zu werden; aber es würde dabei unerklärt 
bleiben, wie sich ein solches Pflichtgefühl dem Fremden gegenüber aus- 
bilden sollte angesichts der Neigung der ursprünglichen Moral sich auf 
die eigene Gruppe zu beschränken ($ 34). — Anders liegt der Sachver- 
halt in unserer modernen Kultur, bei der der Volksgenosse selbst ähnlich 
wie ein Fremder behandelt wird. Hier werden wir am ehesten eine Rück- 
bildung zum Sachverhältnis erwarten können. Aber auch hier sind dieser 
Rückbildung Grenzen gezogen aus zwei Gründen: erstens beruht das 
Rechtsverhältnis auf einer angeborenen Anlage, die eine starke Tendenz 
zur Entfaltung besigt. Schon deswegen ist eher eine gewisse Abschwä- 
chung als ein völliges Fehlen der Neigung zum Rechtsverhältnis zu erwar- 
ten. Zweitens kann man den allgemeinen Sat aufstellen: neuere Eigen- 
schaften, die sich nur unter besonderen Bedingungen bilden, sind ver- 
hältnismäßig nicht tief verankert. Zu diesen neuen Eigenschaften gehört 
aber unser Rationalismus mit seiner einseitigen Ausbildung des reinen 
Intellektes und reinen Zweckwillens. Auch bei uns werden wir demgemäß 
eher eine Mischung von Sozial- und Sachverhältnis als die reine Form des 
lesteren erwarten. Die weitestgehende Verkümmerung werden wir im 
modernen Geschäftsleben und im modernen Arbeitsverhältnis suchen. Im 
legteren kann angesichts der tiefen Kluft, die hier vielfach zwischen bei- 
den Partnern besteht oder bestand, am ehesten der Arbeiter als ein 
bloßes Werkzeug für den Unternehmer erscheinen, demgegenüber er sich 
nur aus Nüglichkeitsgründen gebunden fühlt. 
Daß das Anerkennungsverhältnis auf einerangeborenen Ver- 
anlagung beruht und nicht etwa erst unter dem Einfluß der Erfah- 
rung aus anderweitigen Verhaltungsweisen als eine Art Anpassung oder 
wegen seines nüßlichen Effektes entstanden ist, bedarf kaum eines aus. 
drücklichen Wortes der Begründung. Erstens könnte man in formal-logi- 
scher Hinsicht sich darauf berufen, daß das Vertragsverhältnis nach sei- 
nem Wesen betrachtet ein Urphänomen ist, d. h. eine nicht auf andere 
Bestandteile zurückführbare Einheit darstellt. Von derartigen Erlebnis- 
formen aber nehmen wir allgemein an, daß sie auf angeborenen Anlagen 
beruhen. Ein gewichtiges Argument bildet zweitens das Auftreten des 
Rechtsverhältnisses unter solchen Verhältnissen, bei denen die Rücksicht 
auf die Erfahrung eher von seinem Eingehen abhalten könnte. Man 
denke an den stummen Handel: wo er zwischen zwei einander völlig 
fremden Stämmen entsteht, da fehlt jede Erfahrung über die Bereitwil- 
ligkeit zur Gegenseitigkeit und zum gewissenhaften Innehalten des Ver- 
hältnisses; nach der Art, wie sonst völlig fremde Stämme sich benehmen, 
müßte eher das Gegenteil erwartet werden. Ferner gehört ganz all- 
gemein hierher derjenige Typus von Tauschleistungen, bei denen auf der 
einen Seite ein Vorausleisten stattfindet, das für den andern Teil
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.