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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1816640468
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-202399
Document type:
Monograph
Author:
Anthouard; Archinard; Aubier, Albert François Ildefonso d'; Louis; Louis Dominique Achille http://d-nb.info/gnd/1055240675
Title:
L' empire colonial français
Place of publication:
Paris
Publisher:
Librairie Plon
Year of publication:
1929
Scope:
XXXIX, 361 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

II. Beschäftigung fremder Kinder § 4. 
71 
her die Kinderarbeit eine geringfügige. Die Erhebungen nennen 14 Kinder 
im ganzen Reich. Rohmer S. 812. 
9. In dem mit dem Speditionsgeschäft verbundenen Fuhr 
werk Sbetriebe: Fuhrwcrksbstrieb, welcher auf die Beförderung von Gütern 
abzielt (§ 407 HGB.). Hier ist an den sog. „Rollmops" zu erinnern, der 
den Wagen der Spediteure bewachte und häufig mit Schnaps getränkt wurde. 
Fuhrwerksbetricb schlechthin ist nicht verboten. Die Kinderarbeit ist erlaubt 
für den auf Beförderung von Personen gerichteten Fuhrwerksbetricb und 
für diejenigen Betriebe, welche zwar Güter befördern, aber nicht sich als 
Speditionsgeschäft darstellen. (Vgl. dazu § 5.) Neukamp S. 15 Sinnt. 6 n. 
Rohmer S. 812 Stein. 9. 
10. Beim Mischen und Mahlen von Farben: z. B. bei Drogu- 
isten und in Farbenhandlungen. 
11. Beim Arbeiten in Kellereien: Getroffen sollen werden die 
stundenlangen Arbeiten beim Slbziehen von Bier, Wein re. in Gastwirtschaften, 
Brauereien rc., das Flaschenspülen in Kellereien gewerblicher Slrt. Die 
Fassung „in Kellereien" statt „in Kellern" wurde durch einen Regierungs 
vertreter empfohlen (vgl. Komm.Bericht, Drucksachen des Reichstg. Nr. 807 
S. 19). „Kellereien" sind umfangreichere Betriebe. Man könne, so wurde 
in der Kommission bemerkt, einem Materialwarenhändler, vornehmlich auf 
dem Lande, nicht verbieten, seine eigenen Kinder (§ 12) zu kleinen Diensten 
im Keller zu verwenden (Komm.Ber. S. 18 u. 19) Neukamp S. 15 u. 16: 
Rohmer S. 812. 
12. Dürfen Kinder nicht beschüstigt werden: Nach den Motiven 
S. 17 „wird der Begriff der Beschäftigung die gleiche Auslegung zu 
finden haben, wie er sie bereits bisher bei Slussührnng der §§ 135 ff. Gew.Ordn. 
gefunden hat, indessen mit der Maßgabe, daß ein gewerblicher Arbeitsvertrag 
hier nicht vorzuliegen braucht. Danach sind die Bestimmungen des Entwurfs 
auch da anwendbar, wo der Betriebsunternehmer die Beschäftigung nicht selbst 
gibt, sondern sie bloß duldet. Derartige Fälle können auch im Betriebe von 
Werkstätten vorkommen." Der Gewerbebetreibcnde ist strafbar, falls in seinem 
Betriebe dem § 135 zuwider Kinder beschäftigt werden. Voraussetzung: Ver 
schulden des Slrbeitgebers, welches auch ein fahrlässiges sein kann, z. B. bei 
der Auswahl eines Vertreters (§ 151 Gew.Ord.) Rohmer S. 812 und Spangen 
erg S. 48. Auch eine nur gelegentliche und vorübergehende Beschäftigung 
wird von dem Verbot betroffen. Strasvorschrift: § 23. 
* 3 ' Der Bundesrat ist ermächtigt: Vgl. §§ 120c, 139a, 154 
Gew.Ordn. Der Bundesrat ist befugt, das Verzeichnis abzuändern und 
zwar im Sinne einer Einschränkung sowohl als einer Erweiterung 
.e eS - Hinsichtlich der Abänderung deS Verzeichnisses äußerte sich 
em Regterungsvertreter in der Kommission dahin, daß eine derartige Ab- 
anderung erforderlich werden könne. Voraussichtlich werde sich beispielsweise 
a O"lammensetzen und Sortieren von Ilhrenbestandteilen, das Stistestecken
	        

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Gesetz Betreffend Kinderarbeit in Gewerblichen Betrieben. Verlag von Gustav Fischer, 1904.
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