Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

L' economia italiana dal 1919 al 1929

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: L' economia italiana dal 1919 al 1929

Monograph

Identifikator:
1831005247
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-221436
Document type:
Monograph
Title:
L' economia italiana dal 1919 al 1929
Place of publication:
Roma
Publisher:
Amministrazione Presso la Rivista Internazionale "Metron", Istituto di Statistica della R. Università
Year of publication:
1930
Scope:
XXII, 165 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Tavole statistiche degli indici del movimento economico italiano dal 1919 al 1929
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923
  • Title page
  • Referat des Abgeordneten Ferdinand Hanusch auf dem Zweiten österreichischen Gewerkschaftskongreß
  • Übersicht über die sozialpolitische Gesetzgebung in Österreich von 1919 bis 1923

Full text

Obereinigungsamt in den Gedanken des Betriebsrätegesetzes gut 
hineingefunden und dadurch die Überzeugung wachgerufen haben, 
daß dieses Gesetz nicht nur soßialrechtlichen, sondern auch wirt— 
schaftlichen Interessen dient. Aber auch nach einer anderen 
Richtung, und zwar hinsichtlich der Einhaltung arbeiterschutz- 
gesetzlicher Bestimmungen, dürften die Betriebsräte den durch das 
Gesetz gestellten Aufgaben gerecht geworden sein, zumindestens 
haben wir keine Ursache, an der Richtigkeit der von den Gewerbe— 
inspektoren veröffentlichten Außerungen zu zweifeln. 
Mag auch zugegeben werden, daß die Betriebsräte in den 
ersten Jahren ihrer Tätigkeit ihr Augenmerk in hervorragendem 
Maß dem lohnpolitischen Gebiet zugewendet haben, so darf gerade 
hier der Grund dafür „unsere Geldentwertung“ nicht übersehen 
werden. Daraus erklärt sich auch mancher Vorwurf, den die 
Unternehmer der Haltung der Betriebsräte im allgemeinen und 
ihrer „Freistellung“ im besonderen gemacht haben. Ein Zwang 
zu dieser besonderen Betätigung der Betriebsräte ist nicht zuletzt 
in der ablehnenden Haltung mancher Unternehmer gegen die 
Institution der Betriebsräte zu erblicken. Dieser Umstand trat 
insbesondere bei jenen Gesellschaften in den Vordergrund, bei 
welchen den Betriebsräten die Entsendung von Mitgliedern in 
den Verwaltungs- (Direktions-) Rat und in den Aufsichtsrat zusteht. 
Auf diesem Gebiet hat sich die Tätigkeit der Betriebsräte erst zu 
einem geringen Teil bemerkbar gemacht, weil ihnen gerade hier 
der größte Widerstand entgegengebracht wurde. Bemerkenswert 
ist in diesem Fall die UÜberfremdung inländischer Industrie durch 
ausländisches Kapital. Infolge des Umstandes, daß die Ver— 
waltungsratssitzungen im Ausland stattfinden, verweigerten die 
Gesellschaften die Teilnahme der hiezu bestimmten Vertreter des 
Betriebsrates. Die Einigungsämter haben sich leider den vorge— 
brachten Argumentationen der Gesellschaften angeschlossen. Dies 
zu Unrecht, denn ausländische Gesellschaften haben das Recht der 
Zulassung eigentlich verwirkt, wenn sie sich den bestehenden Ge— 
setzen nicht unterwerfen. Die Einigungsämter haben sich auch 
sonst recht engherzig an den Wortlaut des Gesetzes gehalten und 
den Betriebsräten die Möglichkeit eines tieferen Einblickes in die 
Geschäftsgebarung benommen. So wurde unter anderem ausge— 
sprochen: „Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat 
Auskünfte über die Grundlagen der Bilanz (Einsicht in die 
Betriebskonti) zu gewähren.“ Ferner: „Der Betriebsrat ist nicht 
berechtigt, Auskünfte über Kredite, flüssige Geldmittel, Geschäfts⸗ 
aufträge und Geschäftsaussichten des Unternehmers zu verlangen.“ 
Gerade die Unkenntnis solch interner Vorgänge benimmt einer— 
seits den Betriebsräten die Möglichkeit, dem Abbau von Lohn und 
Arbeitskräften entgegenzuwirken und den Gegenbeweis für solche 
bon der Unternehmerorganisation bestellte Arbeit zu erbringen;
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Sozialpolitik in Österreich 1919 Bis 1923. Arbeit u. Wirtschaft, Wiener Volksbuchh. in Komm., 1923.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.