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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

106 — 
bestimmt. Herr Reg.⸗-Präs. Wißmann, als Königl. Kommissarius bei diesem Ge— 
schäfte, begab sich des Morgens auf das Kneiphöfsche Rathaus, wo der bisherige 
Magistrat versammelt war. Er entließ diesen im Namen des Königs seiner bis— 
herigen Pflichten, dankte ihm für seine Tätigkeit und Treue und schloß mit den 
Worten: 
„Was Sie Gutes gewirkt und vorbereitet haben, vergeht mit der neuen 
Ordnung nicht, sondern überdauert Geschlechter und ist der Grundstein ihres er— 
aeuerten Wirkens.“ 
Hierauf verfügte sich derselbe nach dem großen akademischen Hörsaal, in die 
Versammlung der Stadtverordneten und der neuen Magistratspersonen. Der Zug 
zing nun paarweise in die benachbarte Domkirche, die, obgleich die größte unserer 
Stadt, die zuströmende Menge der Einwohner nicht fassen konnte. Beim Eintritt des 
Zuges in die Kirche wurde der feierliche Gesang: Komm heil'ger Geist, Herr Gott! 
angestimmt. Der Königl. Kommissar setzte sich mitten vor den Altar, ihm zur 
Rechten der neue Oberbürgermeister und zur Linken der Vorsteher der Stadtverord⸗ 
neten. An diesen schlossen sich in Reihen um den Altar die Stadtverordneten, 
an jenen die Magistratspersonen an. Herr Ober-Konsistorialrat Borowski hielt vom 
Altar eine der zwiefachen Feierlichkeit entsprechende Rede und leitete die öffentliche 
Vereidigung der neuen Stadtobrigkeit ein. Der Oberbürgermeister empfing hierauf 
vom Königl. Kommissar das Formular des Eides, trat vor den Altar und legte 
seinen Eidschwur ab. Die übrigen Magistratspersonen schwuren gemeinschaftlich, 
indem der Eid ihnen vorgelesen wurde. Eine feierliche Stille war in der großen 
Versammlung bei dieser heiligen Handlung. Herr Borowski endigte seine Rede mit 
Bebet und Segensspruch. Mit dem Te Deum fing das Glockengeläute auf dem 
Dom und auf allen Kirchtürmen der Stadt an. Dies dauerte fort, als die Stadt⸗— 
verordneten, die neuen Stadträte und der Königl. Kommissarius mit dem Ober⸗ 
bürgermeister in einigen 70 Kutschen nach dem Rathause zogen. Nachdem die Stadt⸗ 
räte durchs Los ihre Plätze erhalten hatten, installierte der Königl. Kommissarius 
den neuen Magistrat. „Möchte,“ sagte er unter anderem in seiner Anrede, „dieser 
Augenblick in Ihrem Gemüte mit der Wärme empfangen werden, mit welcher unser 
erhabener Landesherr, der väterlichste der Könige, das Glück seiner Städte zu gründen 
bedachte, indem er ein unselbständiges Untertanenverhältnis zur Regung des freieren 
Bürgertums aufrief. Die Beförderung dieses Sinnes zur höchsten Reinheit der 
Sitte und Ordnung, und die Ausbildung der Kraft, die nur von jenem Sinne aus⸗ 
geht, und mit welcher der Bürger allein sich und den Staat emporhalten kann, ist 
Ihnen jetzt anvertraut.“ 
Der Herr Oberbürgermeister nahm hierauf das Wort, dankte den Stadtver⸗ 
ordneten für ihr Vertrauen und hoffte auf ihre Unterstützung und den Beistand 
des Königl. Kommissarius bei allen Bestrebungen für das Beste der Stadt. Nach— 
dem der Königl. Kommissarius sich wegbegeben, hielt der Magistrat seine erste 
Sitzung. 
Des Abends war die ganze Stadt erleuchtet und in dem Börsensaal, der 
geschmackvoll verziert war, hatte die Stadt zur Feier des Geburtsfestes der Königin 
einen Ball veranstaltet. Als die Königin in den Saal trat, tönte ihr ein einfacher 
Gesang hinter den Orangenbäumen und duftenden Gewächsen entgegen, mit denen 
der königliche Sitz umgeben war. Nach Beendigung des Gesanges traten die 
Sängerinnen — schöne Töchter unserer Stadt — hervor und überreichten der 
Königin Blumen und ein Gedicht, die mit der anmutigslen Huld sie alle küßte. 
König und Königin mischten sich in den Tanz und unter die Zuschauer, und in 
der ganzen Versammlung war in Harmonie mit der Festlichkeit des Tages das 
frohe Gefühl sichtbar: Wir sind Mitglieder einer glücklichen Familie. Heil dem 
oäterlichsten der Könige!
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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