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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

—_— 90 
solidere Grundlage zurückzuführen. Die Einführung der Massregel im 
Momente der allgemeinen Depression würde den Wert des Grund und 
Bodens bedeutend erniedrigen und sofort eine grosse Zahl von 
Landwirten zu Falle bringen. Im Momente des Aufschwungs wäre sie 
aber nicht nur überflüssig, sondern in hohem Masse schädlich, weil sie 
die Verwertung der günstigen Konjunktur verhinderte. 
Mit Recht hat Rodbertus darauf aufmerksam gemacht, dass die 
hypothekarische Verschuldung hauptsächlich bei dem Besitzwechsel statt- 
findet. Hierauf fussend hat man gemeint der Verschuldung entgegentreten 
zu müssen, indem man sie auf Fälle behufs Ankaufs und Erbschafts- 
übernahme beschränkte, um dem Gute nicht Lasten aufzubürden, die 
ihm nicht zu Gute kommen. Man übersah dabei, dass der Besitz- 
wechsel allerdings die Veranlassung zur Verschuldung ist, aber darum 
nicht gesagt ist, dass die Schulden nicht auch dem Grundstücke zu 
Gute kommen. Der neue Besitzer strebt das Gut durch eine neue 
Wirtschaftsmethode, intensiveren Betrieb, Meliorationen zu einer höheren 
Ertragsfähigkeit zu bringen. Hierzu braucht er Geld und sucht dieses 
auf dem Wege des Kredites zu erlangen, gleichviel ob er es un- 
mittelbar zu diesem Zwecke aufnahm, oder, indem er eine geringere 
Anzahlung machte, den Rest des Kaufgeldes eintragen liess, und da- 
mit einen erheblichen Teil des eigenen Vermögens für neue Anlage- 
oder Betriebszwecke zurückbehielt. Also auch wenn die Eintragung 
bei dem Besitzwechsel geschah, konnte ein Teil der eingetragenen 
Summen zur Verbesserung des Gutes verwendet sein. Das ist not- 
wendig im Auge zu behalten, um nicht die Hypothekenschulden in 
ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung falsch zu beurteilen. Wenn nun 
bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts sich gerade bei den 
yrossen Gütern in Deutschland die Hypothekenschuld in ausserordent- Ursache der 
lichem Masse erhöht hat, und die Verschuldung einen übermässigenjetzigen Ueber 
Grad erreichte, so findet das darin seine Erklärung, dass seit den Schuldung, 
zwanziger Jahren die Preise der landwirtschaftlichen Produkte. und da- 
mit der Wert des Grund und Bodens fortdauernd gestiegen waren. 
Dadurch lag das natürliche Streben bei den Landwirten vor, ein mög- 
lichst grosses Gut mit mässiger Anzahlung zu erwerben, weil schon in 
ein bis zwei Dezennien eine nicht unbedeutende Preissteigerung zu er- 
warten war, und damit schon derjenige einen Kapitalgewinn erzielte, 
der auch, ohne Verbesserungen durchzuführen, sich nur so lange im 
Besitz zu erhalten vermochte. Je wertvoller der Besitz war, um so 
grösser war auch der in Aussicht stehende Gewinn, Dazu kam, dass 
der Uebergang zu einem intensiveren Wirtschaftssystem bedeutendere 
Summen beanspruchte und auch deshalb eine möglichst niedrige An- 
zahlung wünschenswert war. Die Kapitalisten konnten getrost da- 
rauf eingehen, weil durch die Steigerung des Grundwertes wie durch 
die Verbesserung des Gutes ihre Sicherheit von Jahr zu Jahr stieg, 
aber nicht abnahm. So lange die steigenden Konjunkturen anhielten, 
war deshalb auch ein Nachteil in diesem Verfahren nicht zu bemerken. 
Sobald nun aber ein Preisrückgang bei den Produkten eintrat, die 
Landwirte mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, und für die Steige- 
rung des Grundwertes kein vernünftiger Anhalt mehr vorlag, musste 
die Situation sich vollständig ändern. Der Gläubiger sah seine Sicher- 
heit gefährdet. der überlastete Landwirt konnte die Zinsen nicht mehr
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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