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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

737)] Gleichberechtigung der Unternehmer und Arbeiter. Beamtenvertrag. 279 
Arbeiter ist die meist lebenslängliche Anstellung, die Pension, die Sicherheit, bei guter 
Führung in Gehalt und Stellung aufzusteigen, die Unentfernbarkeit außer bei Ver— 
brechen und Vergehen und auf Grund eines administrativen oder gerichtlichen Ver— 
fahrens, die gesellschaftliche Behandlung als Gleichberechtigter durch den Vorgefsetzten 
im Salon, im Kasino, bei Tische u. s. w. Viele Arbeiterkreise erstreben heute schon 
ühnliche Rechte; man sieht es in denselben als Fortschritt an, wenn ganze Arbeiter— 
gruppen, z. B. gewisse Kategorien der Bediensteten der Staatsbahnen, der staatlichen 
Salinen und Bergwerke in die Kategorie der Beamten versetzt werden. 
Die sogenannten Beamten der Altiengesellschaften und anderer großer Privat— 
geschäfte werden als solche bezeichnet, obwohl sie kein öffentliches Amt bekleiden; man 
nennt sie so, weil man bei ihnen ähnliche Berufspflichten wie bei den öffentlichen Beamten 
voraussetzt, weil sie eine ähnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung haben, 
teilweise Verträge auf Jahre oder Lebenszeit schließen, durch aufsteigende Gehalte und 
Pensionen neben den meist vorhandenen Tantiemen an ihre Stellung gefesselt werden. 
Ihre Lage im einzelnen ist freilich eine sehr verschiedene; eine große Zahl derselben 
unterscheidet sich von besser bezahlten Lohnarbeitern kaum in ihren Verträgen, ihrer 
Bezahlung und Behandlung. 
Immer heben sich die öffentlichen und Privatbeamten von den gewöhnlichen Lohn⸗ 
arbeitern doch so weit ab, daß ihre rechtliche Stellung, die Bezeichnung ihrer Ver— 
gütung (als Besoldung und Lohn), ihr socialer Rang allgemein noch als etwas Ver— 
schiedenes gilt. Die öffentlichen Beamten haben eine gesichertere Lebensstellung, ihre 
Pflichten und Rechte sind durch öffentliches Recht, Instruktionen, eingehende Verträge 
testgestellt; sy find hiedurch gegen die Herabdrückung ihrer Lebenshaltung, gegen 
erschöpfende Überarbeit im ganzen geschützt, ihr Thun und Benehmen im Vrivatleben 
ist relativ unabhängig. J 
Ganz dasselbe werden zunächst die Lohnarbeiter nicht erreichen, aber doch Ahnliches. 
Sie werden, soweit ihre Stellung eine ungünstigere, unsicherere bleibt, dafür durch freies 
stoalitions- und Vereinsrecht entschädigt. Für Alter, Krankheit, Invalidität wird 
heute schon ähnlich bei ihnen gesorat. Die Lohnformen nähern sich teilweise der Form 
der Gehalte. 
Jedenfalls werden wir in der Annäherung des Arbeitsverhältnisses an das 
Beamtenverhältnis einen Fortschritt sehen, der sich heute vollzieht, der das jetzt 
Erreichbare darstellt, der das Schlimmste, über was der Arbeiter heute klagt, beseitigt. 
207. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages 
rußer der Lohnhöhe: Zeitdauer und Kündigungsrecht, Form des 
Vertragsabschlufses, Kontraktbruch, Arbeitszeüt, Ratural- und 
Beldlohn. Gehen wir nach diesen principiellen Erörterungen zu den Einzelheiten 
des Arbeitsvertrages über, so ist die Lohnhöhe natürlich das Wichtigste; ehe wir sie 
aber erörtern, ist es angezeigt, auch über einige der wichtigsten anderen weciellen 
Punkte des Arbeitsvertrages einige Worte zu sagen. 
a) Die Zeitdauer und das Kündigungsrecht. Wie der heute über— 
wiegend übliche Arbeitsvertrag aus dauernden patriarchalischen Beziehungen hervorging, 
so war er früher ziemlich allgemein für längere Zeit geschlofsen, häufig auf ein ganzes 
Jahr; noch heute find in der Landwirtschaft, im Gesindewesen einjährige Vertraäͤge 
und längere Kündigungsfristen teilweise üblich. In der Industrie, in der Großstadt 
aber hat die Dauer der Verträge sich successive abgekürzt wie die der Kündigungs— 
termine; es besteht da jetzt vielsach die Übung, daß jeden Abend beide Teile sich für 
den folgenden Morgen aufsagen können. Man will beiderseits unabhängig sein, 
jederzeit die Arbeit einstellen können; auch die Unternehmer sind vielfach damit zu— 
frieden, fie können sofort das räudige Schaf ausmerzen, die überflüssige Kraft entlassen. 
Es find so vielfach recht ungünstige Zustände entstanden. Der Wechsel der Konjunktur 
führt immer wieder periodisch zu großen Entlafsungen und zu großen Neueinstellungen; 
die Streitigkeiten, Arbeitseinstellungen und Aussperrungen erzeugen einen —* 
Versonenwechsel in den Betrieben. In einzelnen englischen Berufsjweigen (Echneiderei,
	        

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