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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

831) Die deutsche Invaliden- und Altersversicherung. r 378 
gezahlt hatte, und daß bei der Ungleichheit der Beteiligung der Versicherten an den 
niedrigen und hohen Beiträgen und bei der doch sehr verschiedenen Last, die die 
einzelne Anstalt, hauptsächlich infolge verschiedenen Altersaufbaues, zu tragen hat, schon 
nach 10 Jahren einige der Anstalten sehr reich, andere sehr arm werden mußten. Man 
juchte letzterem Übelstand 1899 dadurch abzuhelfen, daß man einen Teil der Lasten 
aller Anstalten zu einer Gemeinlast, einen andern zur Sonderlast machte; für erstere find 
vier Zehntel der Beiträge bestimmt. Es ist der Anfang einer finanziellen Centralisation 
bei Aufrechterhaltung der gesonderten Verwaltung. Dabei blieb man aber 1899 wie 
1889 stehen, daß die Beitraͤge und Benefizien in ganz Deutschland gleich sein müßten, 
daß reichere Anstalten nicht etwa die Beitrage herabsetzen, die Benefizien erhöhen dürften. 
Die Provinzialanstalten fielen groß genug aus: auf eine kommen jetzt etwa 400 000, 
auf eine Berufsgenossenschaft etwa 160 000, auf eine Krankenkasse etwa 400 Ver— 
sicherte. Eine Reichsanstalt hätte 12 —183 Mill. erhalten. Selbst die Verteidiger dieser 
gaben zu, daß die Provinzialanstalten sparsamer sein werden, daß das stärkere Sonder— 
interesse an ihrem Vermögen eine weniger straffe Staatsaufsicht gestatte. Der 1889 zur 
Wahrnehmung der Interessen des Reiches und der Versicherten den Anstalten an die Seite 
gestellte kontrollierende Staatskommissar ist daher 1809 als überflüssig beseitigt worden. 
Die einzelne Anstalt ist eine öffentlichrechtliche, selbständige Korporation mit Staats— 
garantie; jede hat ihr eigenes Statut; sie steht unter der Aufficht des Reichsversicherungs⸗ 
amtes, hat aber ein weiles Feld selbständiger Bethätigung. Ihr kollegialischer Vorstand 
besteht aus etwa 6 besoldeten, vom Staats- resp. Provinzorgan ernannten Beamten; es sind 
die ausgezeichnetsten Beamtenkräfte dafür gewonnen worden; das Gesetz von 1889 erlaubte, 
das von 1899 fordert, daß dem Vorstande einige ehrenamtlich thätige Unternehmer und 
Arbeiter beitreten; dafür ist der frühere besondere Aufsichtsrat beseitigt. Neben diesem ver— 
waltenden Vorstand steht als kontrollierende und beschlußfassende Vertretung der Ausschuß, je 
etwa 10 Arbeitgeber und -nehmer; er hat den wichtigsten Vorstandsbeschlüssen zuzustimmen, 
dessen Ehrenbeamte zu wählen u. s. w. Als lokale ehrenamtliche Ausführungsorgane hatte 
man die sogenannten Vertrauensmänner geplant; 1899 fungierten je etwa 2000 für jede 
Anstalt, 66 000 im ganzen; sie haben viel Geld gekostet und sich doch nicht bewährt, find 
seit 1900 beseitigt. Außerdem hat jede Anstalt etwa 12 bezahlte, die Pflichtigen kontrol— 
lierende Beamte. Aber wer besorgt die eigentlichen Geschäfte der Anstalt in der Lokalinstanz? 
Die Postanstalten zahlen die Rente aus; daneben verkaufen 8—9000 Stellen Marken, 
—6000 Krankenkassen und etwa 8000 Gemeindebehörden ziehen Beiträge ein, indem 
sie für bestimmte Betriebe und Arbeiter das Markenkleben besforgen. Der bisher im 
Nebenamt thätige juristische Vorfihende des Schiedsgerichtes, von denen etwa in jedem 
preußischen Kreise einer war, gab den Versicherten gern und kostenfrei Auskunft, war 
nicht zu schwer zu erreichen. Die neuen Vorsitzenden der vergrößerten, für Unfall- und 
Invalidenversicherung zugleich thätigen Schiedsgerichte sind im Hauptamt thätig; in 
jedem preußischen Regierungsbezirk wird nuͤr einer fein; er ist also für die meisten 
Versicherten, die mündlich Auskunft begehren, nicht mehr zu erreichen; diese großen Ge— 
richte sind im übrigen ein Fortschritt; als eigentliche Lokalstellen kommen sie nicht 
nehr in Betracht. Deshalb und weil bisher schon die unteren Verwaltungsstellen mit 
den lokalen Geschäften der Invalidenversicherung sehr belastet waren, plante man in 
dem Entwurf 1898 -1899, in den dichtbevblkerten Gegenden je nach Bedarf lokale Renten— 
stellen zu errichten. Leider lehnte der Reichstag diese Einrichtung als zu teuer, dem 
Vorstand zu wichtige Dinge abnehmend, ab; er beließ sie nur' als fakultative Ein— 
chtung unter Bedingungen, die auch ihre beschränkte Einführung hindern werden. 
So bleibt der Mißstand, daß die unteren politischen Verwaltungsstellen, welche ohne— 
dies überlastet sind, alle Anträge auf Rentenentgegennahme prüfen, begutachten müssen, 
daß sfie zugleich Auskunft erteilen, bei der Rentenentziehung, bei der Einleitung eines 
Heilverfahrens mitwirken sollen. Daß man dem Beamten für einige wichtigere 
Funktionen ehrenamtlich einige Arbeitgeber und Arbeiter jetzt beigiebt, bessert die Sache 
etwas, hebt aber den Mangel der Einrichtung nicht ganz auf. Wenn künftig die Unfall⸗ 
und Invalidenkassen vereintigt würden, wird nan doch wohl auf solche Stellen trotz der
	        

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