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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

504 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(962 
Priestertümern und Göttern, durch die scharfe Ausbildung der Amtsgewalten aus— 
zeichnete. Schon die Könige hatten die Blutrache beseitigt, die Süuhnung des Mordes 
zur Staatssache gemacht. Auch die ihnen zu Anfang des fünften Jahrhunderts folgenden 
gewählten Jahresbeamten, die Konsuln sowie die anderen Amtsträger, hatten eine selten 
amfassende, schroff befehlende Amtsgewalt, so sehr sie der Kontrolle der Bürger, dem 
Widerspruchsrecht der Kollegen, die jede Amtshandlung hindern konnten, event. der 
selage nach Endigung des Amtes unterlagen. Die Griechen hatten gegen 500 v. Chr. 
eine ideale weitausgreifende Staatsidee, die Römer hatten fast zur selben Zeit 
die Amtsgewalten des Rechtsstaates ausgebildet. 
In diesem Staate stehen sich auch die zwei geschiedenen socialen Klassen, die 
Patrizier und Plebejer, ähnlich wie in Griechenland, gegenüber. Die Patrizier als 
eine Klasse etwas größerer Grundbesitzer mit großen Herden, einigen Sklaven, nicht 
ohne Beteiligung am Handel, der aber mehr ein passiver, nicht stark entwickelter ist; 
aber diese patrizischen Großbauern sind zugleich Priester, Offiziere, Amtsinhaber der 
Jahresämter, Patrone oder Grundherren ihrer bäuerlichen plebejischen kleinen Nachbarn, 
bereinzelt auch schon ihre Gläubiger; die Naturalwirtschaft herrscht noch vor. Die ihnen 
zegenüberstehenden Plebejer, durch die Geschlechtsverfassung ganz von ihnen getrennt, 
änd kleine Garten- und Landbesitzer, ihr Acker ist klein, ihre Weiden sind ziemlich groß; 
fie sind gewöhnt zugleich als Milizsoldaten jährlich einen oder ein paar kurze Feldzüge zu 
machen. Nicht große, grundverschiedene Wirtschaftsinteressen scheiden die beiden Klassen, 
beide sind naturalwirtschaftliche, kriegerische Bauern, beide wollen mehr Land, freilich 
schon frühe mit dem Unterschied, daß die Patrizier mehr auf Ausdehnung ihrer Vieh— 
und Sklavenwirtschaft, die Plebejer auf kleine Hufen für ihre jüngeren Söhne zielen. 
Die kriegerische agrarische Ausdehnung ist das Band, das sie immer wieder einigt. 
Als streitig zwischen ihnen erscheint zunächst die Abstreifung der plebejischen Abhängig— 
keit, das Maß der politischen und priesterlichen Ehren- und Amtsrechte, die den Plebejern 
einzuräumen seien, der Nutzungsanteil am eroberten Lande, die Ordnung des Schuld— 
rechtes, die Beseitigung der plebejischen Verschuldung, die Ehe zwischen Plebejern und 
Patriziern, die Forderung eines festen, aufgezeichneten Rechtes. Die sagenhafte Geschichte 
hat spätere geldwirtschaftliche Klassenkämpfe in die Zeit von 600—800 v. Chr. hinein— 
verlegt. In dieser ganzen Epoche vollzieht sich das Ringen um die Ausgleichung der 
socialen Gegenfätze, nicht ohne harte Zusammenstöße, doch stets so, daß die Pͤlebejer nicht 
unterdrückt werden, emporkommen, sich Rechtsgleichheit und politischen Einfluß erkämpfen. 
Die kluge Nachgiebigkeit der Aristokratie, das Maßhalten der Plebejer über— 
wiegt in dieser großen älteren Zeit bis zu 282 resp. 262 v. Chr., bis ganz Italien mit 
Ausnahme Tarents unterworfen ist. Bleiben wir bei dieser Epoche noch einen Moment. 
Die Plebejer erhielten zunächst, als Sondergemeinde organisiert, ihre machtvollen 
eigenen Beamten, die Tribune, die jedes Gesetz hindern konnten; sie bekamen von 589 
bis 409 den Zugang zu allen Amtern, ja zum Senat, 300 zu den höchsten Priester— 
würden, 445 das Connubium. Im ganzen überließen sie die Amter der tüchtigen 
Aristokratie, aber die großen plebejischen Konsuln und Heerführer, wie Dentatus, haben 
doch gerade 300—280 die eigentliche Entscheidung gehabt. Die städtische Plebs, die 
vom Handel und Handwerk lebenden Freigelassenen, waren einflußlos. In der Volks— 
versammlung, die nach geographischen Bezirken (Tribus) und nach Vermögensklassen 
abstimmte, hatte nur der Grundbesitzer von einigen Morgen aufwärts Stimme und 
Bewicht; die Glieder der Volksversammlung bildeten das Heer. Der Schwerpunkt des 
Heeres lag in der Phalanx der Klein- und Mittelbauern. Der militärische Geist be— 
herrschte die Volksversammlung; man trat geschlossen an, man debattierte nicht, hörte 
nur die Beamten an, stimmte schweigend ab. Die Patrizier und die wohlhabend 
zewordenen Plebejer, die beide dem Kleinbauern als Nachbarn rechtlichen Rat erteilten, 
wie fie sie im Feld kommandierten, bildeten, soweit fie hohe Ämter bekleideten, den 
Senat; die Konsuln leiteten den Senat und die Volksversammlung. Rom wurde von 
500 bis über 200 v. Chr. von einer Amts- und Besitzaristokratie regiert, wie die Welt 
keine zweite gesehen; Züge von Klafssenregiment fehlten nicht, aber sie traten zurück und
	        

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