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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1892071819
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236181
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Neueste Zeit
Volume count:
Abt. 3
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
Heyfelder
Year of publication:
1906
Scope:
IX S., S. [303] - 729
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
III. Neue Weltanschauung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

353 
Zentralverwaltung auf die Handelsmarine entfallen müßte, zu hoch erscheint. Dasselbe gilt für den Anteil, 
der auf die Bergbauabteilung (Mines Department) des Board of Trade entfallen müßte; diese Abteilung 
wird, da ihre Tätigkeit überwiegend sozialpolitischen Charakter trägt, bei » Soziale Aufgaben« (Ge- 
werbeaufsicht) behandelt. Das Bankruptey Department und das Companies Department, die organisatorisch 
zum Board of Trade gehören, wurden ihrer vorwiegend juristischen Funktionen wegen im Kapitel 
»Rechtspflege« verarbeitet. 
2. Industrie und Handel im allgemeinen. 
Finanzielle Aufwendungen für Industrie und Handel im allgemeinen kamen vor dem Kriege in Groß- 
britannien überhaupt nicht vor; 1925/26 sind folgende Posten zu erwähnen: 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000£ 
Sachverständigenkomitee zur Durchführung des Trade Facilities Act.... 10 6 
Zinszahlungen auf Grund des Trade Facilities Act (Finamce Accounts 
1024/25) en N 5 2 
Staatszuschuß auf Grund des Abkommens mit der Australian Zine 
Producers Proprietary Association Lid.) ...........0. 00 14 ++ 
Insgesamt.... 274 161 
Es handelt sich bei den beiden ersten Posten um finanzielle Auswirkungen des am 10. November 1921 
erlassenen Trade Facilities Act, nach dem die britische Regierung die Garantie für Zinsen und Kapital 
von Anleihen übernahm, die von Industrie- und Verkehrsunternehmungen der verschiedensten Branchen 
zu Investierungszwecken aufgenommen werden. Der Leitgedanke dieses Gesetzes ist die Förderung des 
Absatzes der britischen Industrie im In- und Auslande. So ist auch zu erklären, daß diese typische 
Eventualsubvention zum Teil ausländischen Firmen zugute kommt. In solchen Fällen wurde im Garantie- 
vertrage in der Regel festgesetzt, daß zur Durchführung der durch die aufgenommene Anleihe finanzierten 
Investierungen ausschließlich britische Lieferfirmen herangezogen werden sollten. Der Trade Facilities Act 
wirkt also nach zweierlei Richtung und auf zweierlei Weise: für die emittierende Firma bedeutet die 
Staatsgarantie eine Eventualsubvention; für die Lieferindustrie liegt darin ebenfalls eine — allerdings 
nicht zahlenmäßig zu erfassende — Begünstigung insofern, als ihr dadurch Aufträge zugeführt werden. 
Effektive Lasten aus diesem Gesetze traten zum ersten Male 1923/24 auf, und zwar handelte es sich 
damals um rund 4400 £. Die finanzwirtschaftliche Bedeutung der auf Grund des Gesetzes seitens der 
britischen Regierung übernommenen Verpflichtung ist indessen viel größer, als es nach diesen geringen 
Effektivleistungen der ersten Jahre erscheinen könnte. 
Die Schiflbauindustrie hat nach den folgenden Übersichten aus dem Trade Facilities Act den größten 
Nutzen gezogen. Teilweise kam sie direkt in den Genuß der staatlichen Anleihegarantie, teilweise wurde 
diese Garantie an Schiffahrtsgesellschaften gegeben, die verpflichtet waren, ihrerseits die Aufträge an 
die britische Schiflbauindustrie weiterzugeben. Die Urteile über die Wirkung der staatlichen Garantie- 
übernahme auf die wirtschaftliche Lage der Schiffbauindustrie gehen sehr auseinander. 
Der Ende März 1921 eingesetzte Ausschuß zur Untersuchung der britischen und festländischen Schiff- 
bauindustrie ist in seinem im Oktober 1925 veröffentlichten Bericht und dem im Juni 1926 erschienenen 
Schlußbericht zu dem Ergebnisse gekommen, daß die Staatsgarantie auf Grund des Trade Facilities Act 
auf die Beschäftigung der Werftindustrie günstig gewirkt hätte. Er tritt für die weitere Beibehaltung 
der Garantieibernahme ein, Andere Meinungen gehen dahin, daß durch die Subventionierung der Werft- 
industrie die Wirtschaftlichkeit in der Schiffbauproduktion beeinträchtigt und durch die Überproduktion 
und das daraus resultierende Überangebot an Schiffsraum die Lage auf dem Frachtenmarkt verschärft 
worden sei. Kennzeichnend für die Beurteilung der Staatsgarantie ist, daß von einer Ende 1925 emittierten 
Anleihe der Blue Star Line in Höhe von 2750 000 £ (zu 5 vH, Emissionskurs 100 vH) trotz der Staats- 
garantie nur 20 vH des Anleihebetrages untergebracht werden konnten; 80 vH mußten die Bürgschafts- 
gruppen selbst übernehmen. 
Das gleiche Schicksal hatte eine unter denselben Bedingungen emittierte Anleihe von 2 Millionen £ 
zur Erschließung neuer Kohlenfelder in Kent, was angesichts der Krise im englischen Kohlenbergbau 
erklärlich ist. 
1) Vgl. 8. 356.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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