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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

Metadata: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1023104237
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-61777
Document type:
Monograph
Title:
The housing question
Place of publication:
London
Publisher:
George Allen & Unwin Ltd.
Year of publication:
1922
Scope:
1 Online-Ressource (125 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

442 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
im nächsten Jahre zu einer Einkommensteuer umgestaltet. Diese 
Einkommensteuer war nur eine außerordentliche Steuer, welche zur 
Deckung der durch den Kampf gegen Napoleon verursachten Kriegs 
kosten diente. Disraeli nannte die Einkommensteuer die „dritte 
Verteidigungslinie“ Englands. Anfangs war sie bloß eine Ergänzungs 
steuer zu den Assessed taxes. Im Jahre 1799 wurde sie zur allge 
meinen Einkommensteuer, welche auf dem Bekenntnis der Steuer 
träger beruhte. Die englische Einkommensteuer ist im Grunde 
keine eigentliche Einkommensteuer, sondern mehr eine Zusammen 
fassung der einzelnen Ertragssteuern, 1 ) so daß in der Tat die ge 
samten Steuerquellen erfaßt sind. In diese Ertragssteuern sind 
aber gewisse, für die Einkommensteuer charakteristische Momente 
eingeführt. Die gesamten Einkommensarten sind in fünf Klassen 
(Schedules A —E) eingeteilt. In die erste Klasse gehören haupt 
sächlich Einkommen aus Grund- und Hausbesitz, in die zweite 
Klasse gehören namentlich aus der landwirtschaftlichen Benutzung 
der Grundflächen stammende Einkommen, so die Einkommen der 
Pächter; die zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ver 
wendeten Grundstücke und Häuser gehören nicht in diese Klasse, 
sondern in Sch. D; in die dritte Klasse gehören die Einkommen 
aus "Wertpapieren; in die vierte Klasse gehören die Einkommen 
aus Gewferbe, Handel, Verkehr, Bergwerken, Dividenden von Aktien 
gesellschaften usw. und alle in andere Klassen nicht gehörige Ein 
kommen, in die fünfte Klasse Gehalte, Honorare, Pensionen, Arbeits 
löhne. Diese fünf Klassen zeigen — wie ersichtlich — große Ähn 
lichkeit mit den Hauptgruppen des Ertragssteuersystems. Die für 
die Einkommensteuer charakteristischen Bekenntnisse werden nicht 
für jede Klasse gewünscht. In der ersten und zweiten Klasse sind 
nur Ertragsnachweisungen erforderlich; bei der dritten Klasse wird 
die Steuer gleich bei jener Kasse abgezogen, die den Coupon ein 
löst, ebenso bei der fünften Klasse die die Zahlung versehende Kasse, 
Bekenntnis ist daher eigentlich nur bei der vierten Klasse nötig. 
Als Prinzip gilt, daß das Einkommen nicht bei dem Berechtigten 
besteuert wird, sondern bei der Quelle („stoppage at the source“), 
und diesem Vorgang schreiben die Engländer die Vorzüglichkeit 
ihres Systems zu. 2 ) Ein großer Teil der Besteuerten sieht nie jenen 
') Wagner: Eine einkommensteuerartige Zusammenfassung eines Systems 
von Ertragsteuern (Finanzwissenschaft, III. Teil, 8. 239). Nicholson: The five 
schedules may well be regarded as so many distinct taxes (Public finance, 1895, 
8. 449). Leroy-Beanlieu: Les cinqs cedules de l’Income tax peuvent et doivent 
etre consideres comme des impots absolument distincts les uns des autres (Traits 
des finances, 6. ed., 8. 525). 
2 ) „Nur die Erhebung an der Quelle macht es möglich, jene allgemeine
	        

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Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
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