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Bibliographic data

Full text: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

Monograph

Identifikator:
829207953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40957
Document type:
Monograph
Author:
Aufseß, Otto von und zu http://d-nb.info/gnd/124693784
Title:
Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
Edition:
3. Bearb.
Place of publication:
München
Publisher:
Hirth
Year of publication:
1886
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 280 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

5 
des deutschen Tarifs ausdrücklich gebilligt: insbesondere wird die Herabsetzung 
einiger Zölle auf Rohstoffe und .Halbfabrikate alo eine Erleichterung der 
einheimischen Gewerbthätigkeit und die Ermäßigung der Getreide,olle alo 
eine Entlastung der unbemittelten Bevölkerungsklassen melìaci' ausdrücklich 
willkommen geheißen. Nicht wenige Handelskammern, wiez. B. die Aeltesten 
der Kaufmannschaft zu Berlin, die Handelskammer zu Cottbus u. s. w., 
gehen weiter und betonen, daß deutscherseits wohl noch zahlreichere und be- 
rechtlichere Zollherabiehungen hätten angeboten werden können, weil dadurcl> 
wahrscheinlich auch mehr und bedeutendere Zugeständnisse in ausländischen 
Zottherabsetzungeil würden erreicht worden sein. 
Einen breiten Raum nehmen in den Berichten die theilweise sebr 
bitter gehaltenen Beschwerden darüber ei», daß die Reichoregiernng ohne 
ausreichende Befragung der Interessenten in die Vertragsverhandlungen 
eingetreten, und im ganzen Laufe der Verhandlungen ohne nähere Fühlung 
mit den sachkundigen Interessenten geblieben sei: der dadurch veranlaßte 
Mangel an Information babe sich nothwendig als sehr nachtheilig für die 
deutschen Interessen erweisen müssen. Die fast in allen Berichten gemachten 
Angaben über die in den Vertragsfragen theils direkt, theile durch Ver 
mittelung des deutschen Handelstages an die Reichs- und Staatsbehörden 
erstatteten Gutachten lassen indessen erkennen, daß der Reichsregierung 
jedenfalls sachverständige Auskünfte in großem Umfange zur Verfügung 
gestanden haben; auch wird die Berechtigung dieser Beschwerden voie 
mehreren Handelskammern, so in den Berichten von Köln, Erefeld u. s. w., 
auf ein angemessenes Maß zurückgeführt. Immerhin würde die Reichs 
regierung sich manchen nicht unberechtigten Tadel erspart baden, wenn sie 
rechtzeitig in engere Beziehung namentlich mit denjenigen Gewerbtreibenden 
getreten wäre, welchen aufrichtig an dem Zustandekommen »euer Tarif- 
vertrage mit gegenseitigen Zollermäßigungen gelegen war, und wenn sie 
auch nach dem Abschluß der Verträge die Interessenten genügend über die 
Grunde aufgeklärt hätte, welche die Erreichung mancher dringenden Wünsche 
und Forderungen vereitelt haben. 
Lau eie Grundgedanken der nunmehr erfolgreich begonnenen 'ļkMitif 
gegenseitiger vertragsmäßiger Vereinbarungen über Zollsätze in den gewerb 
treibenden Kreisen Deutschlands ganz überwiegend als richtig und fruchtbar 
betrachtet werden, ergeben auch die in den Berichten fast ausnahmslos aus- 
gesprochenen Wünsche nach weiteren Tarifverträgen. Diese Wünsche beziehen 
sich einmal auf Verträge mit europäischen Staaten, durch welche die seit dem 
l. Februar d. I. bestehenden Differentialzölle beseitigt und für den deutschen 
Export wieder bessere Absatzbedingungen in Portugal und Spanien, in Rumänien 
und Rußland geschaffen werten möchten. Nicht minder nachdrücklich werden
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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