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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

89 
Arbeitskräfte, die auf Kosten von Gesundheit und Leben geht. So wird 
die Accordarbeit leicht nicht nur zu „Mordarbeit", sondern ist auch ge 
eignet, den durchschnittlichen Arbeitslohn im Verhältniß zur Arbeitsleistung 
herabzusetzen. In der That sind diese Gefahren nicht absolut aus 
geschlossen. Auch principiell ist die Accordlöhnnng ohne jede Rücksicht 
auf die persönlichen Verhältnisse des Arbeiters bedenklich; sie ist die 
Konsequenz der rein manchesterlichen Auffassung, die Arbeit zu „messen" 
und zu „wägen" wie jede andere Waare. Der Familienvater wird nach 
demselben Maßstabe gelöhnt wie das unverheirathete Mädchen; der alte, 
iu Treue bewährte Arbeiter verdient nach 25 Dienstjahren vielleicht 
weniger als sein 17jähriger Sohn, der eben eingetreten. 
Auch bei Accordlöhnnng ist eine Bev orzngung bei Zuteilung der 
Arbeitsstellen, Arbeitsmaschinen und Arbeitsstoffe möglich; meistens liegt 
diese aber in der Hand der Angestellten und Meister, und kommt es aus 
diese an, ob den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit Rechnung 
getragen wird. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Sorge zu tragen, 
daß nicht Bestechung und Parteilichkeit einreiße — nur gewissenhafte 
Meister angestellt werden — und daß auf ältere, bedürftigere Arbeiter, 
auf die Familienverhältnisse Rücksicht genommen werde. Auch können 
die Accordsätze je nach Dienstjahren procentual erhöht werden. 
Alle Wege der Ausbeutung und des Mißbrauchs lassen sich nicht 
durch Gesetz abschneiden. Die Accordlöhnnng hat so viele Vor 
züge — soweit sie anwendbar ist — daß sie unmöglich verboten 
werden kann. Sie ist nicht bloß ein Ansporn zum Fleiß — im Interesse 
des Arbeitgebers — sondern liegt ebenso im Interesse der strebsamen und 
süchtigen Arbeiter. 
Einfacher und fruchtbarer, als die Erhöhung der Jntensivität der 
Arbeiter, erweist sich für den Arbeitgeber meistens die Steigerung der 
Arbeitsleistung und Ausnutzung der Arbeitsmaschinen durch die 
Ausdehnung der Arbeitszeit. 
Mit der Einführung der Maschine macht sich dieses Streben in 
allen Industriestaaten in gesteigertem Maße geltend. So wurde die 
Maschine, anstatt der Entlastung der Menschen zu dienen, vielfach zu 
ünem Hebel rücksichtslosester Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft. 
Iu England, der Wiege der Großindustrie, zeitigte sie wahrhaft er 
schreckende Zustände; dort aber brach sich auch zuerst die Reaction 
Ņahn. Ein höchst lehrreiches, auf amtliches Material gestütztes Bild 
dieser Zustände, wie auch des socialen Kampfes zur Erringung eines 
gesetzlichen Schutzes hat uns Karl Marx in seinem „Capital" (1. Bd. 
Ausl. Hamburg, 1872) entworfen. Im Jahre 1847 endlich wurde 
7
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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