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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

Verträge mit seinen zunächst noch unwesentlichen Tarif-Aenderungen einen sofortigen 
Einfluß aus unsre Export-Industrie zu üben geeignet sei, — nein, wir wissen wol'l. 
das; im wirthschastlichen Leben der Nationen auch lang bestehende Irrthümer nicht 
mit einem Schlage beseitigt werde» können; — die Bedeutung der Handels-Ver- 
träge liegt vielmehr in der Umkehr vom bisherigen Wege, die ihren Ausdruck fand 
in den Bestrebungen, jetzt wieder eine Aera friedlicher Verständignng und gegen 
fettiger Zoll-Erleichternngen mit anderen Nationen einzuleiten, Bestrebungen, die 
überall Anklang gefunden haben und somit die Bedeutung gewinnen, das; die 
schutzzöllnerische Hochfluth ale- überwunden betrachtet werden kann. Wir wünschen 
und hoffen, das; die Negierung aus dem einmal betretenen Weg der friedlichen 
Eroberungen des Auslandes für unsere industriellen Erzeugnisse sortfahren wird, 
und wir glauben, daß unseren, durch die socialpolitischen Gesetze der letzten Jabre 
schwer belasteten Industrien nicht wirksamer Hülfe geleistet werden kann, als wenn 
ihnen wieder die Bahn z» größerer Thätigkeit frei gemacht wird: dann wird auch 
der ans dem Erwerbsleben jetzt lastende Druck wieder einer regeren Thätigkeit 
weichen." 
Handelskammer zu Limburg a. d. Lahn. 
„Die mit Oesterreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien abgeschlossenen 
Handelsverträge haben zwar die in sie gesetzten Erwartungen vieler Geschäfts 
zweige nur in sehr bescheidenem Maße erfüllt, man darf aber doch wohl hoffen, 
daß dieselben im Großen und Ganzen unserer Industrie zum Vortheile gereichen 
werden. Für wesentlich erachten wir die Festlegung der Zolle auf einen Zeitraum 
von 12 Jahren, wodurch der Industrie die Möglichkeit gegeben ist, auf einer für 
längere Zeit gesicherten Grundlage ihre Einrichtungen für eine gedeihliche Weiter 
entwickelung zu treffen und nicht wie bisher unverinutheten und tief eingreifenden 
Aenderungen in den Zollbestiminungen des Inn- und Auslandes ausgesetzt zu sein, 
welche oft die sorgfältigsten Berechnungen über den Hausen werfen." 
Haudelskammer zu Wiesbadeu 
„Als der Reichsanzeiger am 8. December IHi)l die neuen Handelsverträge 
mit Oesterreich und Italien veröffentlichte, erfuhr die deutsche Handelswelt ;»», 
ersten Male etwas über das Ergebniß der langen Vertragsverhandlnngen. Ebenso 
wurde von seiten der Regierung beim Abschluß der Handelsverträge mit der Schweiz 
und Belgien verfahren. Ganz anders war man in Oesterreich-Ungarn und in der 
Schweiz vorgegangen. Dort hatten bis zu den letzten Vertragsverhandlungen die 
Industriellen eifrig mitgewirkt. Hier tannte man keine deutsche Geheimnißtbnerei, 
die die Industrie selbst über den Zeitpunkt des Beginns der Vertrags-Verhandlungen 
in Unkenntnis; hielt. Trotz aller Anerkennung des Fleißes der deutschen Vertrags 
unterhändler, die jahrelang das Material für die Unterhandlungen ans Berichten, 
Eingaben, aus Büchern und Zeitungen zusammengetragen und „gesichtet" hatten, 
muß man doch gegenüber dem büreankratischcn Verfahren des deutschen Reichs, 
dem freien, praktischen auch von den Engländern geübten Verhandlungssystcm den 
Vorzug geben. Es war dieselbe Furcht vor „übereifrigen und vordringlichen An 
sprüchen im Augenblick der eigentlichen Action", welche auch in den sechziger 
Jahren die gänzliche Beiseitelassung von Handelskammern ». s. w. bei Abschluß 
des französisch-preußischen Handelsvertrags verursacht hatte. Diese Furcht enthält 
eigentlich mit den Vorwurf, daß die deutschen Handel- und Gewerbetreibenden
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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