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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

6 si 
in Fässern oder Kesselwagen eingestampft, 4 Mt. Höften wir. das; die seitens 
Italien gemachten Einräumungen eine genügende Entschädigung für das Aus 
gegebene bieten werden." 
B Königreich Bayern. 
Handels- und Gewerbekammer für Schwaben und Neuburg 
(Augsburg). 
„Die handelspolitische Situation des Berichtsjahres wurde beherrscht durch 
die mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz wegen dee Ab 
schlusses neuer Tarifverträge gepflogenen Verhandlungen. Mehrsach trat die Zu- 
muthung an uns heran, für diese Verträge eine Agitation zu unterstützen, ehe auch 
nur das Geringste von deren Inhalt bekannt war. Wir babeu bisher bei jeder 
sich darbietenden Gelegenheit den Gesichtspunkt vertheidigt, das; für die Beurtheilung 
eines Handelsvertrages, insbesondere eines Tarifvertrages, der Inhalt matzgebend 
ist; es verstand sich deshalb von selbst, datz wir einem abstrakten Enthusiasmus 
nicht beitreten konnten. Inzwischen sind die Verträge bekannt geworden, und 
hatten wir unsere reservirte Haltung nicht zu bereuen. Dieselben haben selbst 
in denjenigen Kreisen, von welchen die oben erwähnten Zumuthungeu ausgingen, 
nur eine sehr getheilte Zustimmung gefunden. Zieht man au den lobenden Stimmen 
den Antheil ab, welcher angeblichen oder wirklichen politischen Vortheilen und ab 
strakten freihändlerischen Bestrebungen zukommt, so bleibt wenig Lob übrig. Es 
giebt allerdings Handelspolitiker, denen ein neuer Vertrag gerade daun besonders 
gelungen erscheint, wenn alle Contrahenten unzufrieden sind. Ans einem solchen 
Resultat wird der Schluß gezogen, daß eine weise Mäßigung obgewaltet und kein 
Theil den anderen übervortheilt habe. Zu dieser Hohe der Auffassung vermögen 
wir uns nicht aufzuschwingen. Wir können einen Handelsvertrag nur daun als 
gelungen bezeichne», wenn er auf beiden Seiten produktiv wirkt. Der Satz, datz 
im Geschäftsleben der Vortheil des Einen immer nur aus dem Nachtheile des 
Andern entsteht, mag im Differenzgeschäfte der Börsen seine Richtigkeit haben; 
im Bereiche der produktiven Kräfte beruht das Gedeihen auf ganz anderen Voraus- 
setzungen*). Von diesem positiven Standpunkte aus finden wir an den neuen 
Verträgen, die nunmehr vor der ehrlichen Probe stehen, wenig zu loben. Dieser 
Probe wollen wir nicht vorgreifen, und gestatten wir uns nur noch folgende Be- 
merkuug. 
„Dem System der Handelsverträge in der durch die neuen Eonventionen ver 
wirklichten Gestalt werden hauptsächlich zwei Vortheile nachgerühmt. Es wird 
die Stabilität nach außen gelobt und der Umstand betont, datz alle von den Ver- 
tragsstaaten neu abzuschließenden Verträge in Folge der Meistbegünstiguugstlausel 
auch Deutschland zu Gute kommen. Die letztere Erwägung hat mit der Stabilität 
nichts zu schaffen. Wenn ein Vertragsstaat durch einen neuen Vertrag seine Zölle 
gegenüber dem mit Deutschland vereinbarten Vertragstarifc ad minus ändert, bleibt 
*) Nach unserem Dafürhalten dürfte die Auffassung immer mebr Geltung ge- 
Irinnen, daß Länder mit gleichen Produktiousbediugungen wenig Spielraum nur 
produktive Tarifverträge darbieten.
	        

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Om Kredit Och Vexlar. Edlund, 1880.
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