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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

82 
1>. Königreich Sachsen. 
Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz. 
„In unseren, Berichte über die allgemeine Lage von Handel und Industrie 
des Kammerbezirks für das Jahr 1890 hatten wir bereits darauf aufmerksam ge 
macht, daß der für unö wichtigste industrielle Zweig, die Wirkwaarenbranche. unter 
der Einwirkung deS Abschließungssysteme vieler Staaten, nach welchen die Er 
Zeugnisse unserer Erwerbsthätigkeit bisher Absatz fanden, insbesondere unter dem 
Einflüsse der für die Vereinigten Staaten von Nordamerika in Kraft getretenen 
sogenanten Mac Kinley-Bill, sehr zu leiden haben würde, und daß günstige Aus 
sichten für die Zukunft demnach nicht gehegt werden dürften, wenn cs nicht etwa 
der Weisheit unserer Regierungen gelingen sollte, bei den abzuschließenden Handels 
verträgen mit Oesterreich Ungarn, Italien ». s. w. so günstige Abmachungen zu 
erzielen, daß eine erneute Belebung unserer Industrie und unseres Handels dmcv 
dieselben erfolgen könnte. Was zunächst den befürchteten Ausfall insbesondere aur 
dem nordamerikanischen Absatzgebiet anlangt, so ist leider zu betonen, daß sich der 
selbe zu einer wahren Calamitat, insbesondere für die Wirkwaaren-Jndustlie und 
ihre Hilfsbranchen, gesteigert hat. 
„Alle Welt sab mit äußerster Spannung der Publikation, dem Inkrafttreten 
der neuen Verträge zwischen den :r Bundesstaaten und den zollpolitischen An- 
gliedernngen an diese Verträge entgegen, in der Hoffnung, die so dringend 
nothwendige Stärkung der eigenen Position durch jene auf lange Zeit hinaus 
grundlegenden Abmachungen endlich herbeigeführt und verbürgt zu sehen. Es nt 
nicht zu verkennen, daß der Vortheil der durch jene Verträge gewonnenen Stabilität 
in den Zollsätzen in gewisser Beziehung günstig wirken dürfte, die Uebereinkommen 
sind daher aus diesem Grunde dankbar zu begrüßen, denn die Sicherheit der Be 
rechnung ans eine längere Reihe von Jahren hinaus ist durch sie nach dieser 
Richtung hin in der Hauptsache erbracht und dem Erwerbsleben förderlich. è>» 
verschiedenen Fällen wird allerdings die 12jährige Stabilität dauernd ungünstig 
wirken. Der Abschluß von Handelsverträgen ist selbstredend abhängig von der 
Einräumung gegenseitiger Zugeständnisse, danach bleibt stets die Möglichkeit 
offen, daß ' einzelne Industriezweige sich in ihren Interessen durch dieselben nicht 
genügend berücksichtigt, ja unter Umständen sogar geschädigt betrachten. Wenn 
auch im Allgemeinen zugegeben werden muß, daß höhere Gesichtspunkte des 
GesammtwohleS von einzelnen Zweigen zu Gunsten anderer Opfer verlangen können, 
so werden solche Opfer doch stets für die Betroffenen den Eindruck der Enttäuschung 
bringen und wir müssen leider berichten, daß sich eine Reihe der wichtigsten unserer 
Industriezweige durch jene Verträge als nicht genügend berücksichtigt erachtet und. 
wie nus ebenfalls vielfach intensiv betont worden ist, die erwarteten Zugeständnisse 
für sie nicht erbracht worden sind. 
„Niemand unter unseren Industriellen wird zweifeln, daß die Reichsregierung 
vom "besten Willen beseelt gewesen ist. zu 'Nutz und Frounnen des heimischen 
Erwerbslebens bei jenen Vertragsabschlüssen zu handeln. Keiner wird behaupten 
wollen, daß die deutschen Unterhändler ihre verantwortungsvolle Stellung auch 
nur einen Augenblick nicht so ausgefüllt hätten, wie sie es nach besten Kräften zn
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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