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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

218 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
1. Wenn sich in einem Lande gewisse Productionszweige, für welche 
dasselbe die natürlichen Existenzbedingungen besitzt, nicht vorfinden, wenn z. -- 
trotz reicher Woll- und Banmwollvorräthe keine Stoffe aus denselben her 
gestellt werden, sondern der Bedarf der Bevölkerung durch die Einfuhr solcher 
Waren von auswärts befriedigt werden muß, wird die Festsetzung eines Zolles, 
welcher die ausländischen Erzeugnisse vertheuert, die Verfertigung von Gütern 
der betreffenden Art im Jnlande, also die Nutzbarmachung der productiven 
Kräfte des letztern zur Folge haben. Es ist nun aber in Betracht zu ziehen, 
daß die Entwicklung dieser Industrien die Production derjenigen Gegenstände, 
durch deren Export die Mittel zur Bezahlung der bisher importirten Stoffe 
aufgebracht wurden, ipso facto einschränkt, daß also z. B. weniger Eier, 
Butter oder Mastvieh erzeugt wird. Demnach erweist sich die Einführung 
neuer Productionszweige nur dann als Vortheilhaft, wenn dieselben, nachdem 
die ersten Schwierigkeiten überwunden, die Arbeiter geschult, die nöthigen 
Handelsbeziehungen angeknüpft, die Etabliffements an den gehörigen, die gü"- 
stigsten Chancen des Erfolgs aufweisenden Punkten des Landes errichtet und in 
dein Maße erweitert worden sind, daß die Vortheile der vollständigen Arbeit«- 
theilung und -Vereinigung sowie des Gesetzes der zunehmenden Einträglich^ 
zu ungeschmälerter Wirksamkeit gelangeil, einen hohen Reingewinn abwerfen- 
Bringen dann, nach Erfüllung aller der eben genannten Bedingungen ^ 
Erfolgs, die neuen Industrien einen größern Gewinn, als der durch ^ 
Einschränkung der von alters her bestehenden Productionszweige verursacht 
Verlust war, so erweist sich die staatlich gewährte Protectioii als gerecht 
fertigt. Was aber die durch diese Entwicklung der neuen Unternehmung ' 
arten herbeigeführte Einschränkung gewisser liationaler Productionszweige an 
langt, so muß darauf hingewiesen werden, daß nur die unter ungünstig^ 
Bedingungen producirenden Betriebe zu Grunde geheii. Auch hat man şi 
gegenwärtig zu halten, daß das Entsteheii neuer, vortheilhafterer Industrie 
im Lande sowohl die Einwanderung Fremder herbeiführen als auch die Äns- 
wanderung Einheimischer verhindern wird, weil sich infolge desselben für ^ 
größere Anzahl von Menschen lohnende Beschäftigung findet, bezw. die 
sichten auf sichern Absatz ihrer Erzeugnisse sich verbessern. So brauchen d> 
alten Productionszweige keine oder nur eine geringe Einschränkung zu erfahr^ 
während die neuen Unternehmungen denjenigen, welche sonst in der Hei^ 
keine Arbeit gefunden hätten, Beschäftigung gewähren. 
Aus verschiedenen Beispielen läßt sich der unwiderlegliche Beweis i ^ 
die Thatsachen erbringen, daß die Einführung neuer Industriezweige ^ 
Productionsarten bezw. deren Sicherung durch Schutzzölle zum AufschwU" 
der productiven Kräfte und des Reichthums der betreffenden Länder mäch 
beiträgt. Man bedenke nur, was es für England zu bedeuten hatte, als ^
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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