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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

356 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Wird für die ärmern Bevölkerungsschichten keine genügende Sorge ge 
tragen, so bedeutet die Entwicklung der Civilisation nur für eine Minderzah 
einen Fortschritt, für die Mehrheit der Menschen hingegen eine traurķ 
Verschlechterung ihrer Lage, und treten jene beklagenswerthen Zustände ein, 
von denen die Geschichtschreiber fast aller Epochen nur zu viel Schlimme 
zu berichten haben. Doch lassen sich den Fällen, in welchen dem Reichthu ^ 
und der Bildung, ja einer maßlosen Ueberfeinerung der Reichen die un 
würdige Abhängigkeit und vielfach das wirkliche Elend zahlreicher -sklave^ 
und Leibeigener gegenüberstand, auch lichte Bilder freundlicher Fürsorge ^ 
Reichen und Mächtigen für ihre Untergebenen und väterlicher Sorgfalt soga 
von seiten derjenigen Staaten entgegenstellen, in welchen die Hähern K lasst 
allein politisch berechtigt oder wenigstens, wenn auch nicht allein berechn^ 
so doch ausschließlich maßgebend waren. Mochte auch die Lage der 
hängigen und der wirtschaftlich Schwachen überhaupt im alten römischen M 
reiche, solange die Mehrheit seiner Bevölkerung noch im Heidenthum le ^ 
vielfach sehr traurig sein; mochte es auch den niedern Ständen in der 
des frühern Mittelalters nicht viel besser gehen; mochten auch die Sklaven l 
den englischen, den spanischen, den holländischen und in andern Kolonien * 
16., 17. und 18. Jahrhunderts in der elendesten Lage sich befinden und 
russischen Leibeigenen noch in unserem Jahrhundert bedauernswerthe Gşşşi 
sein: so darf man deshalb doch nicht glauben, daß die untern Volksklassen 
der Regel dem Elende preisgegeben waren. Die Zustände des spätern 91 1 
alters, die Zeiten Heinrichs IV. und Ludwigs XIII. von Frankreich, H ö 
Theresias und Josephs II., die für das Gemeinwohl getroffenen Mäßreg^ 
in der alten preußischen Monarchie und in Bayern sowie auch die in . 
Tagen in vielen Ländern so gewaltig entwickelte staatliche Fürsorge und c '^ 
die gegenwärtig weit eifriger, als man oft glaubt, geübte, so heilsam mirle" 
Wohlfahrtsthätigkeit sehr vieler Unternehmer, von der in diesem Vuche ^ 
manche glänzende Beispiele erwähnt werden konnten und sogleich noch nH ' 
die Rede sein wird, beweisen zur Genüge, daß die Fortschritte der Civilisa ^ 
mit der Zunahme des Wohlbefindens der Volksmassen sehr wohl vereinbar st 
Viertens endlich sollen die Reichen und die eigentlich Armen, d. h- 
jenigen, die sich das genügende Auskommen durch ihre Arbeit entweder 
nicht oder nur zum Theil verschaffen können, untereinander in 
Beziehungen treten, deren Ausdehnung sich nach dem Maße und dem Ums 
der Vermögensungleichheiten zu richten hat. 
»nttiķŞ 
eine gewisse Bildung nachweist, sowie jedem, der eine directe Steuerleistung zu 
hat, noch eine weitere Stimme einräumt, und vielen Wählern zwei bezw. drei w 
zuspricht, hat sehr viel für sich und ist ganz geeignet, gewissen Grotzstaaten a 
bild empfohlen zu werden.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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