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Der Pommersche Landbund

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Bibliographic data

fullscreen: Der Pommersche Landbund

Monograph

Identifikator:
833377191
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-72190
Document type:
Monograph
Author:
García Granados, Alberto http://d-nb.info/gnd/1057572055
Title:
Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Schade
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (45 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der Pommersche Landbund
  • Title page
  • Die Pommern-Konferenz des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
  • Material zur Beurteilung der Vorgänge in Pommern
  • Maßregelungen im Pommern
  • Aus der Preußischen Landesversammlung
  • Gegenmaßnahmen der Regierung
  • Schlußbemerkungen

Full text

27 
sofort ohne Kündigung nutz haben dann mit dem Arbeiterausschuß nichts 
zu schaffen. Ich möchte den Herrn Vertreter der Regierung darauf hin 
weisen, daß es notwendig fein wird für die Landarbeiter, daß dieser Para 
graph geändert wird. Die Verhältnisse für die Landarbeiter und Industrie 
arbeiter sind grundverschieden. Der Landarbeiter, der vor Ablauf des 
Wirtschaftsjahres entlassen wird, verliert seine ganze Existenz, er ist ge 
zwungen, sein Vieh zu verkaufen, hat kolossalen Schaden. Wenn in der 
Stadt ein Industriearbeiter sofort entlassen wird, kann er in einer anderen 
Stadt eine Stellung mit ganz ähnlichen Verhältnissen finden. Der Land 
arbeiter, der auch nur vorübergehend in der Stadt tätig ist, hat großen 
Schaden. Die Sache müßte derart abgeändert werden, daß auch bei so 
fortiger Entlassung der Arbeitgeber veranlaßt wird, sich mit dein Arbeiter 
ausschuß ins Benehmen zu setzen, und daß die Entlassung nicht eher statt 
finden darf, ehe der Schlichtungsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt 
hat, daß hier tatsächlich Gründe für eine sofortige Entlassung vorliegen. 
Ein dahingehender Antrag ist in unserer Gauleitersitzung in Stettin an 
genommen worden. Ich werde ihn mit Begründung dem Vorstand vor 
legen. 
Landgraf - Stralsund: Ich will einige Punkte herausgreifen, die viel 
leicht dazu geführt haben, daß auch innerhalb Pommerns eine so verschieden 
artige Behandlung bei den Landarbeiter-Tarifabschlüssen stattfinden konnte. 
Wir haben auf der Insel Rügen den ersten Landarbeiter-Tarif zustande 
gebracht. Er wurde vor kurzer Zeit erst erneuert. Es ist wohl der beste 
Tarif, der in Landarbeiterkreisen abgeschlossen wurde. Die Klagen, die 
heute durch die ganze Diskussion gingen, daß der Pommersche Landbund 
ein Hindernis der Tarifabschlüsse gewesen ist, haben wir in Rügen nicht 
zu verzeichnen gehabt. Der Pommersche Landbund hatte dort noch nicht 
Fuß gefaßt. Vor * 14 Tagen ist nun auch eine Kreisgruppc des Land 
bundes auf Rügen gegründet wordene Ich weiß nicht, wie unsere späterer! 
Verhandlungen dadurch vielleicht erschwert werden. . Die Hauptsache aber 
wird sein, daß in den Kreisen der Landarbeiter erst einmal der Gedanke 
Fuß faßt, was der Arbeiter auf alle Fälle haben muß. Darüber werde ich 
in der kommenden Debatte einige Richtlinien vorlegen, die hoffentlich Ge 
legenheit geben wird, in etwas längerer Redezeit diese Frage zu erörtern. 
K w a s n i k - Berlin: Zu der Verordnung vom 3. September werden wir 
in den allernächsten Tagen den Kollegen einen Auszug aus der Ihnen wohl 
bekannten Bearbeitung von Billerbeck und Syrup zugehen lassen. Die 
jenigen, die die Broschüre haben, will ich darauf hinweisen, daß im Kom 
mentar einige Dinge enthalten sind, mit denen wir uns nicht einverstanden 
erklären können. Ich sage das, damit die Broschüre von den Kollegen nicht 
ohne Vorbehalt aufgenommen wird. Es wurde aus den § 14 hingewiesen, 
wonach vor -der Kündigung der Arbeiterausschuß zu hören ist, und darauf, 
daß es dann weiter heißt: Bon der Erfüllung dieser Pflicht ist die Kün 
digung nicht abhängig. Dabei ist aber weiter zu beachten, was dahinter 
folgt: Unbeschadet der Befugnis des Schlichtungsausschusses (8 21), im 
Streitfall die Stellungnahme der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung ein 
zuholen und bei Verletzung der Vorschriften des 8 13 auf die Erneuerung 
des Dienstverhältnisses zu erkennen. 
Ist also der Arbeitcrausschuß nicht gehört worden, so kann der Schlich- 
tungsausschuß trotzdem von sich aus veranlassen, daß er nun gehört wird. 
Es steht weiter in der Verordnung, daß auch ein Streik ein wichtiger 
Grund ist. Das trifft auch nicht zu. Durch den Streik wird ja gerade zum 
Ausdruck gebracht, daß es sich nicht um beharrliche Arbeitsverweigerung
	        

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Der Pommersche Landbund. Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes, 1920.
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