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Régime des chambres de commerce

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Bibliographic data

fullscreen: Régime des chambres de commerce

Monograph

Identifikator:
834582015
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77707
Document type:
Monograph
Title:
Régime des chambres de commerce
Place of publication:
Paris
Publisher:
Libr.-impr. réunies
Year of publication:
1894
Scope:
1 Online-Ressource (390 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Régime des chambres de commerce
  • Title page
  • Contents

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IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung. 45 den, sondern je während der ganzen Datier ihrer Versiehe r un g gleich b leiben deDurchschnittsprä mien entrichten und also anfänglich mehr, später aber weniger zahlen, als der Bedarf erheischt. Die Reserve setzt sich mithin gleichsam aus Prä mien-Vorauszahlungen zusammen, aus Mehrzahlungen, welche die Versicherten durch Entrichtung gleichbleibender Durchschnittsprämien anfänglich über den Bedarf hinaus leisten; sie dient dazu, der mit dem fort schreitenden Alter der Versicherten allmählich zunehmenden Sterblichkeitsgefahr ohne Erhöhung der beim Abschluss der Versicherungen festgesetzten Prämien das Gleichgewicht zu halten, das richtige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Versicherten herzustellen und der Bank die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auch für den Fall zu ermöglichen, dass ihr neue Versicherte nicht mehr zutreten. Die Höhe der Reserve wird nach festen mathematischen Grundsätzen mit Hülfe der Sterblichkeitsliste und des Zins- fusses, welche der Prämienberechnung der Bank zu Grunde liegen, alljährlich ermittelt. Die Prämien sind so berechnet, dass für jede Versicherung zur Zeit des Abschlusses der Werth der zu erwartenden reinen Prämienzahlungen dem Werthe der dereinst auszuzahlenden Versicherungssumme genau gleich ist. Im Laufe der Versicherungsdauer wird jedoch dieses Verhältnis I ein wesentlich anderes: die Verpflichtung der Bank, beim Tode des Versicherten oder wenn dieser ein bestimmtes Alter ¡ erreicht hat, die Versicherungssumme auszuzahlen, wird mit dem vorschreitenden Alter des Versicherten naturgemäs in ihrem Werthe immer grösser, die Forderung der Bank ¡ auf fernere Prämienzahlungen dagegen verliert von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Versicherten mehr und ! mehr an Werth und wird also immer kleiner. Es entsteht ' auf diese Weise zwischen dem Werthe der Verpflichtung, welche der Bank durch Uebernahme der Versicherung er wachsen ist, und dem Werthe der Forderung, welche ihr aus der Versicherung zusteht, eine immer grösser werdende Differenz, und diese Differenz oder der Betrag, um welchen der Werth der dereinst auszu za hienden Versiche rungssumme den Werth der noch zu erwartenden Prämienzahlungen übersteigt, ist als Reserve zurück zustellen, wenn die Bank dauernd ihren Verpflichtungen ge nügen können soll. Die Reserve ist demnach kein willkürlich bemessener, zur Begegnung möglicher ausserordentlicher Unglücksfälle ( überrechn un gsmäsiger Sterblichkeit) zurückgestellter Betrag, sondern eine lest bestimmte, zur Deckung der bei normalem Sterblichkeits-Verläufe an die Bank herantretenden Ansprüche erforderliche Summe, welche mit Hülfe der Rechnungsgrund lagen der Bank sich genau ermitteln lässt und deren richtige Bemessung und Aufsparung eine der ersten und wichtigsten Bedingungen für die Sicherheit und das dauernde Fortbestehen der Bank ist. Aus der vorstehenden Darlegung erhellt, dass die Reserve für jede einzelne Versicherung, gleich wie die Differenz zwischen dem Werthe der Versicherungssumme und dem Werthe der noch zu erwartenden Prämienzahlungen, fortwährend wachsen muss, bis sie am äussersten Grenzpunkt der Versicherungsdauer, wo die Versicherungssumme bei Lebzeiten des Versicherten auszuzahlen und eine weitere Prämienzahlung nicht zu erwarten ist, die Höhe der vollen Versicherungssumme erreicht. Auf welche Weise z. B. für die einfachen Versicherungen auf Lebenszeit nach Tarif A. die Reserve mit der Dauer der Ver sicherung allmählich anwächst, zeigt die folgende Uebersicht: Beitritts- Alter 21 31 41 51 61 Betrag der Reserve für 1000 Mark Versicherungssumme nach 9-98 I 1,73 l6, 44 23,08 34,»o 30 40 50 60 I 70 Jahre 11 49,72 59,93 87,02 I I 7,80 175,96 100,19 I2 5,60 I 80,9C 241,49 363,3* 213,20 283,84 378,73 5I7,U 686,80 355,6» 456,73 604,49 762.22 1000,00 5",i7 654,17 805,2s i ooo.oo 688,81 829,71 1000,00 846,77 IOoOjOO IOOO,00 So bestimmt sich für jede einzelne Versicherungsart je nach der Höhe und Dauer der Versicherung sowie nach dem Beitrittsalter des Versicherten die zurückzustellende Reserve. Dieselbe drückt zugleich je den Werth der Police aus und dient als Maasstab für die Abgangsentschädigung, welche nach § 65 der Bankverfassung bei Aufgabe der Versicherung zu gewähren ist, wie auch für die Höhe des Vorschusses, welcher nach § 13 der Bankverfassung von dem Versicherten gegen Verpfändung der Police von der Bank entnommen werden kann. Scheidet eine Versicherung aus, so wird für dieselbe natürlich auch keine Reserve mehr zurückgestellt; vielmehr kommt der bereits angesammelte Betrag aus dem Reservefonds in Wegfall und wird, soweit dies nöthig, zur Gewährung der vorerwähnten Abgangsentschädigung benutzt oder findet bei Auszahlung der Versicherungssumme mit Verwendung, so dass also im letzteren Falle nur der Fehlbetrag aus den neuen Prämienzahlungen zu entnehmen ist. Nach diesen Erläuterungen über das Wesen und die Be stimmung der Reserve wird man es erklärlich linden, dass die in der 6. Spalte der Tabelle XXIII verzeichnete Prämien- Reserve, welche die auf alle bestehenden Versicherungen treffenden Einzelreserven umfasst, bei der bisherigen Geschäfts entwickelung der Bank fort und fort steigend, sehr rasch auf einen grossen Betrag angewachsen ist und von Jahr zu Jahr noch immer beträchtlich weiter zunimmt. Dieses Wachsthum wird so lange fortdauern, bis der Betrag der für aüsscheidende Versicherungen in Wegfall kommenden Reserve der Summe, um welche die Reserve für die bestehenden und neu zugehen den Versicherungen sich erhöht, gleichkommt oder dieselbe übersteigt, — ein Zeitpunkt, der bei dem steten reichlichen neuen Versicherungszugang, dessen die Bank sich zu erfreuen hat, jedenfalls noch in weiter Ferne liegt. In dem seit dem Anfang der Sechziger Jahre ausserordentlich gestiegenen neuen Versicherungszugang ist andererseits aber auch die Erklärung dafür zu suchen, dass das Verhältniss der Reserve zur Gesammt-Versicherungssumme, welches bis zum Jahre 1861 stetig — bis auf 20,74% — gestiegen war, seitdem allmählich wieder etwas — bis auf 16,81 °o im Jahre 1877 — gesunken ist; denn da für neue und erst kurze Zeit bestehende Versicherungen die Reserve verhältnissmäsig noch klein und wesentlich niedriger, als für schon länger bestehende Versiche rungen ist, so muss ein starker und steigender Zugang neuer

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Mittheilungen Aus Der Geschäfts- Und Sterblichkeits-Statistik Der Lebensversicherungsbank Für Deutschland Zu Gotha Für Die Fünfzig Jahre von 1829 - 1878. Böhlau, 1880.
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